Als weitere TOP kommt bei mir immer Berichte der SiBe und Infos des Betriebsarztes
Lg Werner
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Lg Werner
vielen Dank für die fundierten Informationen , die ich dankender Weise in die GB mit einbeziehe.
Liebe Grüße Werner
Liebe Foris,
folgende Situation habe ich:
Bestandsgebäude von 1992, 40 m2 großer Besprechungsraum mit zwei Türen a 81 cm Breite.
Der Raum ist für 20 Personen eingerichtet. Nach meiner Meinung reichen die zwei Türen nicht mit ihrer zu geringen Breite aus.
Dementsprechend ist auch das Ergebnis der GB ausgefallen. Die GL argumentiert das durch eine Alternativmaßnahme (zwei Fluchttüren) der Entfluchtung genüge getan wird.
Wie seht ihr das ?
viele Grüße Werner
Grüße auch aus Aachen von der Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren.
Hallo, Prüfetiketten kannst du bei der BG ETEM hier bestellen:
https://medien.bgetem.de/medienportal/artikel/SEswMDcuMQ-- (grüne Prüfplaketten)
https://medien.bgetem.de/medienportal/artikel/SEswMDcuMw-- (gelbe Prüfplaketten)
https://medien.bgetem.de/medienportal/artikel/SEswMDcuNQ-- (blaue Prüfplaketten)
Du meinst die Sifa-Community?
Spontan finde ich auch keine Möglichkeit zur Registrierung. Ist vielleicht im Zuge der Bereinigung der Seite abgeschaltet worden.
ja genau die meine ich. Ich hab sie mal angeschrieben.
Angeblich hatten sie tausende Anmeldungen. Das dürfte zur gleichen Zeit wie hier beim sifaboard gewesen sein.
Kann man sich denn zur Zeit nicht registrieren? Ich finde es nirgendwo.
vielen Dank für die zahlreichen Stellungnahmen !
Alles anzeigenMoin,
das ist nett, dass der Name des Gerätes in der Überschrift stand.
Es macht einen Unterschied, ob das Gerät abends durch eine leere Sporthalle fährt und der Hausmeister es über sein Smartphone bei einem kühlen Bierchen überwacht oder ob der elektronische Wischmopp durch die Flure und Zimmer eines Pflegeheims wienert und dabei meine Krücken, die ich gerade an die Wand gelehnt hatte, umwirft.
Vielleicht ist unser digitaler Meister Propper ja auch in einem Krankenhaus unterwegs, wo er sich gerade in einem Infusionsständer verfangen hat und nun den armen Benrd Blutleer gnadenlos weiter sinem Sauberkeitsfimmel folgend, hinter sich herzieht.
Eventuell ist es ja auch in einer Firma tätig, in der durch die Ex-Zohne bohnert.
Gruß Frank
Hallo , der Reinigungsroboter soll während der normalen Geschäftszeiten durch die Gänge der Bundesagentur für Arbeit ziehen.
Gruß Werner
Mit diesen dürftigen Angaben ist es schwierig eine Antwort zu geben.
Mein Reinigungsroboter zu Hause ist 38 Jahre alt und hört auf den Namen Indira.
Wartungskosten sind überschaubar, aber der Unterhalt ist teuer.
Der Name des Geräts stand in der Überschrift.Hier gibt es mehr Infos : https://gausium.com/de/products/phantas/
liebe Kolleg*innen,
möchte mal euer Schwarmwissen abklopfen.
Habt ihr schon Erfahrungen mit Reinigungsrobotern gemacht.
Gibt es bestimmte Punkte in der GB, die bei den Robotern zu beachten sind ?
viele Grüße Werner
dazu gibt es auch nichts, wo das verbindlich definiert wäre. Wenn beispielsweise auch Pausenräume oder Aufenthaltszonen da sind? Bzw. müssen wartende nicht sitzen und es dürfen mehr warten als Sitze es gibt, oder?
Nimm eine Sinnlogische Summenbildung an. Bei Mitarbeiter, ja Schreibtische, und dann würde ich ggf. pro Mitarbeiter 1,5 Besucher!?
ja korrekt, die Anzahl der Wartenden ist höchst unterschiedlich. Gerade jetzt aktuell viele Ukrainer.
Moin Werner,
wie hoch ist denn die Anzahl der Personen, die im Fall der Fälle diesen notwendigen Flur nutzen müssen? Nach der ASR 2.3 bist Du ab 6 Personen im Einzugsbereich schon bei einer Mindestbreite von 1m und ab 21 Personen schon bei 1,2m. Es geht bei der Bemesseung der Fluchtwegsbreite ja nicht nur um die Beschäftigten.
Gruß Frank
Nach Beurteilung des Kollegen kommen aus dem letzten Büro höchstens 5 Personen und dann bis zur Treppe theoretisch bis zu 21 Personen. Kann man so rechnen ? Meiner Meinung geht man von den Sitzmöglichkeiten im Flur und in den Büros aus und nimmt die Gesamtanzahl für den gesamten Flur. Kann aber dazu nichts finden.
nein eher nicht. Die notwendigeN Flure sind ca. 180 m breit , aber durch Stühle, Tische und Pflanzkübel bis an einigen Stellen bis 90 cm eingeschränkt. 120 cm wäre mir schon viel lieber !
Moin Werner,
fällt denn Deine Liegenschaft überhaupt unter den Geltungsbereich der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten? Wenig Personal und trotzdem ein Sonderbau?
Gruß Frank
Vom Personal gebe ich dir Recht aber beim Kundenaufkommen(Bundesagentur für Arbeit) bin ich mir nicht sicher.
Gruß Werner
Bin zur Zeit über die Flurbreite einer Liegenschaft im Disskurs. Laut meiner Aussage gilt hier die SBauVo mit einem Mindestmaß von 1,20m. Der liebe Kollege meint das hier die Arbeitsstättenrichtlinie Anwendung findet die bei dem geringerem Personal bei 0,90 m liegen würde und das Bundesrecht vor Landesrecht geht. Ich sehe die 1,20m als höheres Schutzziel und dementsprechend spielt Bundes-und Landesrecht nicht die Rolle.
Wie seht ihr das ?
viele Grüße Werner
Danke für die Info ! Allerdings sehe ich keinen konkreten Handlungsbedarf gegenüber unserer aktuellen GB.
Hallo ihr Lieben,
gibt es einen rechtlichen Hintergrund abschließbare Fenstergriffe in Wartezonen bzw. Kundenbereichen zu installieren. Ich hab die nicht abschließbaren Fenster in der 4. Etage unserer Arbeitsagentur bemängelt. An den Fenstern ist eine Wartezone mit Kinderecke angegliedert.
LG Werner
Sollen die an Arbeitsplätzen eingerichtet werden, oder als Sportgerät in einem Separatem Raum?
ja die sollen unter den Bürotischen aufgebaut werden. siehe auch Amazon Laufband Büro
Wir haben vor Jahren mal Sportgeräte zur Verfügung stellen wollen - es scheiterte dann am Ende an der Definition und der Geräte.
Da diese eine gewerbliche Nutzung aufweisen, kann nicht jedes Gerät genutzt werden. Die Gewerbeaufsicht wollte dann noch einen qualifizierten "Trainer" für die Einweisung und Aufsicht zur Nutzung....
SG
Sven