Betriebsanweisungen digital

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  • Hallo Zusammen,

    Kurze Frage: Wir wollen gerne die BAWs durch einen QR Code ersetzen. Sprich: die Anweisungen können digital abgerufen werden.

    Ist diese Art und Weise zulässig? In der heutigen Zeit besitzt jeder von uns ein Smartphone.

    Vielen Dank und LG :)

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  • Guten Morgen,

    wir haben eine Menge Betriebsanwiesungen ausschließlich digital auf einem Laufwerk liegen (Ausnahmen bei erhöhten Gefährdungen). So müssen die MA durch Unterweisung wissen, wo die Betriebsanweisungen zu finden sind.

    Der QR-Code macht das auffinden der Betriebsanweisungen sogar noch einen Schritt einfacher.

    Die TRGS 555 spricht ebenfalls nur davon, dass Betriebsanweisungen an geeigneter Stelle an der Arbeitsstätte - möglichst in Arbeitsplatznähe - zugänglich zu machen sind.

    Gruß Roland

  • Guten Morgen,

    Zitat § 20 GefStoffV: Die Betriebsanweisung ist in verständlicher Form und in der Sprache der Beschäftigten abzufassen und an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte bekanntzumachen.

    Das spricht aus meiner Sicht gegen den QR-Code. Außerdem gibt es genug Bereiche, gerade in der Industrie, etc. wo die Benutzung eines Smartphones nicht angesagt, bzw. nicht erlaubt ist.

    Meine persönliche Einschätzung - die Dinger liest so schon kaum jemand freiwillig, was glaubst Du, wer scannt sich den QR-Code? Vielleicht aus Neugier, ob es auch wirklich funktioniert.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

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  • Nein und warum sollte jemand sein Privatgerät für betriebliche Zwecke verwenden müssen?

    Genau. Die Digitalisierung ist oftmals vom Arbeitgeber nur so "halb" gedacht... Ich muss mich meinen Vorrednern, Canislupus, ixetic und AxelS, anschließen. Teilweise ist das sicherlich möglich, sofern der Arbeitgeber seine MA Geräte zur Verfügung stellt. Und wie ixetic schon schrieb: und an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte bekanntzumachen. So sieht es aus.

  • Guten Morgen,

    hier ein Ausschnitt der DGUV-Info 211-010:

    Ich persönlich fände eine digitale Form gut, aber: Könnte eine App oder ein Smartphone die Vorgaben einhalten? - Nein. Jeder Mitarbeiter kann die BA auf dem Smartphone abrufen, aber er kann auch jederzeit sein Gerät irgendwo liegen haben und einfach mal ohne BA an das Gerät / das Fahrzeug oder was auch immer gehen und es benutzen. Oft sind auch private Handys / Smartphones am Arbeitsplatz verboten oder auch unangebracht (z.B. ein Mechaniker, der im Montageanzug arbeitet). Wenn aber eine Schriftform direkt am Gerät (oder deutlich sichtbar in der Nähe) angebracht wurde, dann kann er niemals sagen: "Habe ich nicht zur Verfügung gehabt!".

    Und wie man in dem Ausschnitt oben lesen kann gibt es wohl unterschiedliche Vorgaben für die Aushändigung der BAen, was bedeutet: Der Nachweis, dass die BA vor der Tätigkeit gesehen / gelesen wurde ist verdammt schwer zu bringen. Wer dann in Erklärungsnot sein wird, wenn etwas passiert dürfte klar sein. - Was aber bestimmt eine gute Sache wäre: Zusätzlich zur Schriftform eine digitale Version auf dem Smartphone. Denn dann kann sich der MA auch schon vor Arbeitsbeginn über alle Vorgaben informieren.

    • Auch Wolkenkratzer haben mal als Keller angefangen
  • Hallo,

    wäre mal zu testen ob ein "Besucher" mit seinem Smart-Phone auch auf diese Infos kommt? BA's (zumindest die wichtigen) sollten auch in Papierform, als lesbare Version vorhanden sein!
    z.B. BA's an Tankstellen oder Lagerplätze für Gase. Der "Leser" soll wissen was und wie zu Schützen ist.

  • Der Fahrer des Tankfahrzeugs hat eine eigene BA seines Arbeitgebers für das Befüllen der Tanks an der Tankstelle. Für alle anderen Besucher gilt das Betreten Verboten Schild. Unsere BA gilt nur für unsere Mitarbeiter.

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  • Alte Geschichte, wieder mal warm gemacht und mit sehr untetschiedlichen Geschmäckern beurteilt...

    Wir waren schon vor Jahren weg vom Papier.

    1. Ist die Welt digital, ob das dem einen gefällt oder nicht. Die Diskussion um Nutzung privater Smartphones etc.pp ist Haarspalterei. Sprich mit den MA und >99% bestätigen Dir, dass sie ihr Phone für alles nutzen.

    2. Es geht nichts über die Aktualisierung dezentraler Ordner mit Ausdrucken - viel Spass. (Auch bei den Stichproben der Aufsichtsbehörden und Auditoren)

    2.1 ...das ganze übrigens u.U. mehrsprachig...

    3. Das ist jetzt etwas "off" weil keiner drüber sprechen möchte: Die Frequenz der Ansicht dieser Dokumente ist in der Praxis so wie die der aushangpflichtigen Gesetze...

    4. ...wir würde noch eine Menge mehr einfallen aber am Ende des Tages sage ich Dir, katzenblumen, - "Mach et!"

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)