MuSchG - Regel zur Erstellung von GBU NEU

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  • Hallo zusammen,

    es gibt was neues: am 8. August hat der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) die erste Regel zur Gefährdungsbeurteilung im Bereich des Mutterschutzes veröffentlicht. Sie soll Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei unterstützen, die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

    Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht
    Schwangere und stillende Frauen bestmöglich schützen - das ist das Ziel einer Regel zum Mutterschutzgesetz, die der Ausschuss für Mutterschutz veröffentlichte.…
    www.bmfsfj.de
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  • Vielen Dank für diesen Hinweis.

    Hab mal eine allgemeine Frage: Wir sind noch ein kleines Unternehmen und haben Baustellen im Bereich der Gas/Treibstoffe Tankstellen mit Quereinwirkungen Benzin/Diesel

    Tankstellen für sich im privaten Bereich sind ja für jeden zugänglich. Betrachte ich mit das aus SIFA Sicht bezgl. der Sicherheitsdatenblätter bestehen Gefahren für werdende Mütter.

    Ergo müsste ich per GBU z.B. die schwangere Architektin oder Projektleiterin konsequent von der Baustelle ins Büro verbannen. Gleichzeitig fährt sie nach Feierabend zum Tanken...

    Wie seht Ihr das?

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  • Vielen Dank für diesen Hinweis.

    Hab mal eine allgemeine Frage: Wir sind noch ein kleines Unternehmen und haben Baustellen im Bereich der Gas/Treibstoffe Tankstellen mit Quereinwirkungen Benzin/Diesel

    Tankstellen für sich im privaten Bereich sind ja für jeden zugänglich. Betrachte ich mit das aus SIFA Sicht bezgl. der Sicherheitsdatenblätter bestehen Gefahren für werdende Mütter.

    Ergo müsste ich per GBU z.B. die schwangere Architektin oder Projektleiterin konsequent von der Baustelle ins Büro verbannen. Gleichzeitig fährt sie nach Feierabend zum Tanken...

    Wie seht Ihr das?

    Auf den privaten Bereich haben wir keinen Einfluss.

    Wenn ihr der werdenden Mutter aufgrund der GBU einen Arbeitsplatz zuweist, an dem sie keinen Kontakt zu den Gefahrstoffen hat, ist eure Aufgabe beendet. Die Eigenverantwortung im Privaten ist der werdenden Mutter hoffentlich bewusst.

    Wenn sie erfährt, warum sie die Tankstellen meiden sollte und erstmal nur im Innendienst arbeitet, meidet sie vielleicht auch privat Tankstellen. Das geht den Betrieb aber nichts an. Eure Maßnahmen wären trotzdem nicht verkehrt, denn ab und zu beim privaten Tanken Dämpfe einzuatmen ist was anderes, als ein längerer Arbeitsaufenthalt an der Tankstelle.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • 2018 kam das neue Mutterschutzgesetz und jeder suchte nach Vorlagen. Nach einem hin und her wurden die damaligen Meldebögen der BG und Bezirksregierung verwendet.

    5 Jahre später kommt langsam eine Regel mit bekannten Informationen, aber ohne ein Bewertungsformular.

    Also die vorhandene GB um "Berücksichtigung der MuSchR 10.1.23" ergänzen, dann sich die Bezirksregierung beim nächsten besuch freut.

  • Ich benutze die Info aus Niedersachsen und habe mir die in eine GBU umgebaut. In dem Dokument habe ich dann die Hinweise zu den zu bearbeitenden Punkte angefügt, für den Zeitpunkt WENN eine beschäftigte Frau schwanger anzeigt. Diese neue Regel sehe ich mir jetzt in Ruhe an.

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  • 2018 kam das neue Mutterschutzgesetz und jeder suchte nach Vorlagen. Nach einem hin und her wurden die damaligen Meldebögen der BG und Bezirksregierung verwendet.

    5 Jahre später kommt langsam eine Regel mit bekannten Informationen, aber ohne ein Bewertungsformular.

    Also die vorhandene GB um "Berücksichtigung der MuSchR 10.1.23" ergänzen, dann sich die Bezirksregierung beim nächsten besuch freut.

    Also einen wirklichen Mehrwert kann ich hier nicht erkennen....wahrscheinlich musste der Ausschuss mal seine Berechtigung beweisen.

    Sinnlose Bürokratisierung....

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • "Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm tätig sind, über das Ergebnis der anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung und über den voraussichtlichen Bedarf an Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Absatz 2 MuSchG). Ziel ist es, bei verantwortlichen Personen und im Betrieb tätigen Personen das Verständnis und die Sensibilität bezüglich mutterschutzrechtlicher Belange zu erzeugen."

    Das finde ich seltsam. Einerseits sollen "alle" informiert werden, damit die "Verantwortlichen" sensibilisiert werden.

    Unsere Techniker im Außendienst sind zu 110,5 % Männer. Was genau sollen die mit dieser Information anfangen?

    Selbst eine allgemeine Veröffentlichung im Intranet führt in dem Bereich doch eher zu Irritationen, und der Arbeitsschutz wird wieder einmal mit überflüssiger Bürokratie gleichgesetzt.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Unsere Techniker im Außendienst sind zu 110,5 % Männer. Was genau sollen die mit dieser Information anfangen?

    Selbst eine allgemeine Veröffentlichung im Intranet führt in dem Bereich doch eher zu Irritationen, und der Arbeitsschutz wird wieder einmal mit überflüssiger Bürokratie gleichgesetzt.

    JS

    Das ist seit 2018 so. Denn morgen kommt eine Dame zu euch und wird innerhalb 5 Minuten die neue Außendiensttechnikerin. Zu diesem Zeitpunkt muss sie wissen, ob eine Schwangere in diesem Bereich arbeiten darf.

    Unsere Variante im Unterweisungsbogen zur Beschäftigung Schwangeren:

    Arbeitsplatz Büro ohne Publikum und Standort Rheinaue:

    Keine Gefährdung. Schutzmaßnahmen werden nicht erforderlich sein.

    Standort Karl und Muster:

    Eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 MuschG sind erforderlich. Individuelle Mutterschutzuntersuchung erforderlich.

    Standort Münster und alle Außendienste:

    Eine Weiterbeschäftigung ist nicht möglich. Die unverantwortbaren Gefährdungen können weder durch Schutzmaßnahmen noch durch einen Arbeitsplatzwechsel ausgeschlossen werden.

    Kita:

    Eine Fortführung der Tätigkeit der Frau an diesem Arbeitsplatz ist nicht möglich. Eine Tätigkeit ohne Umgang am Kind ist erforderlich. Individuelle Mutterschutzuntersuchung erforderlich.

  • Hi,

    ich sehe in zwei Absätzen große Schwierigkeiten für die betriebliche Umsetzung:

    Nr. 3 Abs. 3 Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, auch wenn er zum Zeitpunkt der Beurteilung keine Frauen beschäftigt, die betreffende Tätigkeit nicht von einer Frau ausgeführt wird...

    Nr. 5.1 Abs. 1 Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm tätig sind, über das Ergebnis der anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung und über den voraussichtlichen Bedarf an Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Absatz 2 MuSchG). Ziel ist es, bei verantwortlichen Personen und im Betrieb tätigen Personen das Verständnis und die Sensibilität bezüglich mutterschutzrechtlicher Belange zu erzeugen.

    Ich stell mir da grad den Polier am Bau vor und die Reaktionen seiner Bauarbeiter dazu: Hömma Kalle, wenn du jetzt schwanger wirst, dann darfst du den vollen Schubkarren nicht mehr schieben und die Steine nicht mehr heben, verstanden? Ja nee, is klar Chef :Lach: (die Arbeiter schmeißen sich weg vor lachen und denken sich "was hat der denn heute schon gesoffen, dass er uns so nen Unfug erzählt")

    Für die Akzeptanz des Mutterschutzes wird mit diesen Vorgaben meiner Meinung nach genau das Gegenteil erreicht und zum Erreichen des Schutzziels weit übers Ziel hinausgeschossen (aufgrund sinnbefreiter ausführlicher Dokumentation plus unnützer Unterweisung). Ich bin gespannt, wie die zuständigen aufsichtsführenden Stellen mit der neuen Regel in der Praxis umgehen werden und was Unternehmer dann davon halten, die keine Personen beschäftigen, die schwanger werden können.

    schöne Grüße

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  • Seit 2018 gab es bei den aufsichtsführenden Stellen Personen, die den Vermerk "keine Personen, die schwanger werden können" als ausreichende Dokumentation gemäß MuSchG anerkannt haben. Denn das Schutzziel des MuSchG wird so erreicht (niemand im Betrieb, der unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt) und eine neue Mitarbeiterin kommt nicht innerhalb von 5 Minuten. Da lässt sich vor Aufnahme der Tätigkeit bei Bedarf die ausführliche Dokumentation noch erstellen und eine Information an alle herausgeben. Ich drücke den Unternehmern die Daumen, dass es in der Aufsichtspraxis so bleibt und ihnen unnötiger Bürokratismus erspart bleibt.

  • Hallo MR, ...Personen die bei ihm tätig sind..." ist sehr interessant. Ab September gibt es das neue Selbstbestimmungsgesetz, dann kann jeder sein Geschlecht per Sprechakt selbst festlegen kann. Einmal im Jahr kann man dann entscheiden ob man männlich oder weiblich sein möchte. Frau Familien- Ministerin Paus (Grüne) sagt: Frau ist der, der sich als Frau definiert! Also müssen vorsichtshalber auch Männer vorsorglich als Frauen betrachtet werden. Kann ja sein, er will zur sie werden. Ha ha, ist etwas zum schmunzeln aber wird Tatsache werden. Ich werde beim nächsten Weiterbildungslehrgang mal bei der VBG anfragen wie das zu lösen sein wird. Viele Grüße Ry

  • Moin

    nur unter der äußeren männlichen Schale könnte sich ein weiblicher Kern verbergen 8o

    Außerdem gibt es auch noch die aktuelle Gesetzesänderung:

    "Jeder Mensch in Deutschland soll sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das sieht das neue Selbstbestimmungsgesetz vor, das die Bundesministerien für Justiz und Familie vorgestellt haben."

    Und das Geschlecht kann jährlich geändert werden...

    Nr. 5.1 Abs. 1 Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm tätig sind, über das Ergebnis der anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung und über den voraussichtlichen Bedarf an Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Absatz 2 MuSchG). Ziel ist es, bei verantwortlichen Personen und im Betrieb tätigen Personen das Verständnis und die Sensibilität bezüglich mutterschutzrechtlicher Belange zu erzeugen.

    Bleib die Frage, ob mann hier auch nicht genug sensibliiesiert ist, dass hier gerade so ablehnend der Aussage gegenüber gestanden wird.

    Ich war schon mehrfach bei GB /Mutterschutz beteiligt, da es eine Risikoschwangerschaft war (oder es im Vorfeld Fehlgeburten gab).

    In solche Fällen will Frau manchmal ungerne früßzeitig ihre Schwangerschaft bekannt geben, um nicht 4 Wochen später allen das unfreiwille Ende ebiger bekannt geben zu müssen.

    Und wenn dann Frau im Vorfeld über das Ergebis der Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen informiert wurde, kann sie besser abschätzen welche Tätigkeit nicht mehr geht und sie es doch dringend melden sollte.

    Sie kann erst einmal unbesorgt weiterarbeiten und dann die Schwangerschaft melden, wenn sie sicherer ist keinen Abort mehr zu erleiden.

    (Anmerkung: Es gibt von Natur aus auch viele Embryos, die nicht lebensfähig sind( z.B. Chromosomenfehlern) und in einer sehr frühen Phase absterben. Aber durch die sehr frühen Laien-Möglichkeiten einer Schwangerschaftsdiagnosik sind vllt manchmal auch die Erwartungen zu früh zu groß.)

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Ich weiß nicht, ob das jetzt zu weit von der Überschrift wegführt.

    Die GBU, die Handlungshilfen der Landesbehörden, das MuSchG usw. können nur einen allgemeinen Handlungsrahmen vorgeben und gewisse abstrakte Pflichten formulieren.

    Die Einbettung der Sicherheit einer werdenen "Mutter" (oder "Person"?) in die Organisation des Arbeitsschutzes muss dem Arbeitgeber natürlich mit allen rechtlichen Mitteln ermöglicht werden. Es gibt ja auch GFs, die wirklich helfen und vor Problemen schützen wollen.

    Ansonsten hilft nur die viel beschworene Unternehmenskultur.

    Muss eine Frau nach 4 Wochen unfreiwillig das Ende der Schwangerschaft bekannt geben, muss man sie auffangen. Ebenso muss eine non-binäre Person (stimmt das so?), die sich eine andere Identität gegeben hat, nach allen Regeln behandelt und beschützt werden, wenn sie schwanger wird.

    Fötus first. So einfach ist das. Das müssen aber alle Beteiligte unterstützen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Hallo CA, die GBU wird sicher immer perfekt durchgeführt, aber wie spricht/schreibt man Menschen an? Erst die Änderungen mit den "innen" am Ende, oder heute den Peter der ab Jannuar die Petra ist- sich so fühlt-oder sein möchte- und das in die Geburtsurkunde bekommt! Deine Non-binären Personen wissen nicht ob sie männlich oder weiblich sind, haben von beiden Merkmale oder körperliche Eigenschaften. Grundsätzlich ist beim Arbeitsschutz jeder gleich, aber verwirrend ist und wird das schon werden. Gruß Ry

  • Hi,

    zwar nicht eigentliches Thema, aber bei uns wurden Frauen, welche keine Kinder mehr bekommen können auch nicht mehr unterwiesen. Natürlich ging das nur, da sie auf eigenen Wunsch den Zustand einem begrenztem Personenkreis bekannt gegeben haben. Da aber bei Frauen die rein biologisch betrachtet keine Frauen (ehemalige Männer) im Sinne einer Fortpflanzungsmöglichkeit sind, werden diese auch nicht unterwiesen.

    Zum Thema sehe ich den Passus:

    "Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, auch wenn er zum Zeitpunkt der Beurteilung keine Frauen beschäftigt, die betreffende Tätigkeit nicht von einer Frau ausgeführt wird, keine Schwangerschaft oder keine Stillzeit bekannt gegeben worden ist. Er muss Art, Ausmaß und Dauer von möglichen Gefährdungen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sind oder sein können, bereits vor Aufnahme der Tätigkeit beurteilen."

    als unnötige Bürokratie an.

    Theoretisch muss nun in jeder GBU zu einer Tätigkeit entsprechender vermerkt (Frau ja/nein) drin sein. Also muss ich jede GBU in die Hand nehmen und anpassen.

    Bisher wurden Gefahren beurteilt, laut dieser Angabe werden Möglichkeiten beurteilt.

    Das Thema Möglichkeiten ist ja beliebig erweiterbar, somit würde jede GBU umfassend und unvermittelbar.

    Wir haben eine Unterweisung für Frauen, in denen das Thema sehr intensiv betrachtet wird. Somit sind auch neue Mitarbeiterinnen inkl. Ferienhelfer etc. einbezogen.

    Aus meiner Sicht und Erfahrung mit zurückkehrenden Müttern, sollte in diesem Gesetzt der Einsatz an gleich bezahlter Stelle und Funktion eher geregelt werden.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • als unnötige Bürokratie an.

    Theoretisch muss nun in jeder GBU zu einer Tätigkeit entsprechender vermerkt (Frau ja/nein) drin sein. Also muss ich jede GBU in die Hand nehmen und anpassen.

    Bisher wurden Gefahren beurteilt, laut dieser Angabe werden Möglichkeiten beurteilt.

    Wir haben zwar GB´s für die Tätigkeiten, aber der Mutterschutz wird in Anlagen betrachtet. D.h. Ein Ordner in den auch verschiedene Tätigkeiten zusammengefasst werden. Die vorhandenen GB für allgemeine Gefahren bleibt unberührt.

    Wir haben eine Unterweisung für Frauen, in denen das Thema sehr intensiv betrachtet wird. Somit sind auch neue Mitarbeiterinnen inkl. Ferienhelfer etc. einbezogen.

    Für Frauen =O Da würde die Gleichstellungsbeauftragte direkt vor meiner Tür stehen. Nenne es doch Gefährdungsbeurteilung für Schwangere und Stillende gemäß Mutterschutz.

    Aus meiner Sicht und Erfahrung mit zurückkehrenden Müttern, sollte in diesem Gesetzt der Einsatz an gleich bezahlter Stelle und Funktion eher geregelt werden.

    Die stillende Personen kommen meiner Meinung auch noch zu kurz... Aber in einigen Ländern werden noch 12 Jährige gestillt. Muss der Arbeitgeber die Stillende dann 12 Jahre lang schützen? *duckundweg*