Betriebsanweisung allgemein

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  • Hallo Miteinander,

    kurze Frage. Müssen blaue Betriebsanweisungen nach Betriebssicherheitsverordnung auch jährlich unterwiesen werden wie die orangene Betriebsanweisungen nach Gefahrstoffverordnung? Oder reicht die einmalige Unterweisung vor der Inbetriebnahme des Arbeitsmittels? Wenn die jährliche Unterweisung gefordert ist, wo kann ich dieses nachlesen?

    Vielen Dank für euer Feedback.

    Gruß Dennis

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  • Hallo DBod,

    die blauen BA´s sind für Maschinen und Geräte. Für besonders gefährliche Maschinen ist eine halbjährliche Unterweisung vorgesehen. Für alle anderen einmal jährlich..... Dies gild für alle Unterweisungen. Übrigens die Erstunterweisung muss natürlich sein.

    Es gibt meines Wissens nach nicht nur eine Erstunterweisung und danach keine mehr....

    Liebe Grüße, bleibt gesund

    Alex

    Der Dumme sucht einen Schuldigen,

    der Intelligente eine Lösung !!!

  • Von der Farbe hängt das nicht ab. Die farblichen Gestaltung von Betriebsanweisungen ist formell nicht vorgeschrieben, auch wenn sich gewisse Farben durchgesetzt haben.

    Für Arbeitsmittel hat Axel das schon gesagt (§12 BetrSichV).

    Für andere Ansprüche musst Du in die jeweiligen Verordnungen sehen.

    Beispiel Gefahrstoffe: TRGS 555, Abschnitt 5.1.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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