Betriebsvorschriften Krane

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  • Hallo zusammen,

    leider funktioniert die Suche aktuell nicht... :/

    Ich habe eine Frage: Muss die Betriebsvorschriften für Krane gem. der DGUV 52 an jedem Kran aushängen?? Wir haben bei uns pro Abteilung teils mehrere Krane, sowohl Deckenkrane als auch Schwenkkrane.

    Oder reicht eine allgemeine Betriebsanweisung für Krane aus?

    Danke und viele Grüße

    Tim

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  • Hallo,

    also wenn ich mich da noch richtig erinnere, dann muss so eine Betreibsanweisung an jedem Hauptschalterkasten hängen. So zumindest hat es seinerzeit mal ein freundlicher Herr der BG bei meinem früheren Arbeitgeber gesagt.

  • Servus,

    bei uns sind alle Dokumente für jeden Kranführer, bzw. Flurförderzeugführer digital hinterlegt und einsehbar. Da der Benutzerkreis überschaubar ist, wurde dies bis jetzt so akzeptiert.


    Gruß

    Markus

  • § 7 Steuerstände und Steuereinrichtungen

    (3) An oder in der Nähe der Steuereinrichtungen muss ein Abdruck der

    §§ 29 bis 43 (Betriebsvorschriften) so angebracht sein, dass sie für den

    Kranführer jederzeit einsehbar sind. Dies gilt nicht für handbetriebene

    oder teilkraftbetriebene Krane.


    § 34 Betriebsanweisung

    Der Unternehmer hat für den Einsatz der Krane eine Betriebsanweisung auf-

    zustellen, wenn die betrieblichen Verhältnisse oder die durchzuführenden

    Arbeiten dies erfordern.

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