Neue Verordnung zur Anzeige von Versicherungsfällen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • ANZEIGE
  • § 7
    § 7

    Übergangsregelung

    § 7

    Übergangsregelung

    Abweichend von § 2 können die Anzeigen nach den §§ 193 und 202 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch bis

    zum 31. Dezember 2027 auf den Vordrucken nach dem Muster der Anlagen 1 bis 4 oder nach § 5 der

    Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung vom 23. Januar 2002 (BGBl. I S. 554), die zuletzt durch Artikel 2 der

    Verordnung vom 17. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 192) geändert worden ist, in der am Tag vor Inkrafttreten dieser

    Verordnung geltenden Fassung erstattet werden.


    Abweichend von § 2 können die Anzeigen nach den §§ 193 und 202 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch bis

    zum 31. Dezember 2027 auf den Vordrucken nach dem Muster der Anlagen 1 bis 4 oder nach § 5 der


    Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung vom 23. Januar 2002 (BGBl. I S. 554), die zuletzt durch Artikel 2 der

    Verordnung vom 17. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 192) geändert worden ist, in der am Tag vor Inkrafttreten dieser

    Verordnung geltenden Fassung erstattet werden.
    Übergangsregelung


    Abweichend von § 2 können die Anzeigen nach den §§ 193 und 202 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch bis

    zum 31. Dezember 2027 auf den Vordrucken nach dem Muster der Anlagen 1 bis 4 oder nach § 5 der


    Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung vom 23. Januar 2002 (BGBl. I S. 554), die zuletzt durch Artikel 2 der

    Verordnung vom 17. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 192) geändert worden ist, in der am Tag vor Inkrafttreten dieser

    Verordnung geltenden Fassung erstattet werden.

  • In der Änderung geht es m.E. vorrangig um die Umsetzung bzw. die Einführung der elektronischen Unfallanzeige. Wir versprechen uns viel davon, auch wenn der Weg noch weit ist und wir weder mit einer Art digitalen Akte geschweige denn mit einer Signatur zum Unterschreiben arbeiten (können). Wir bekommen per Dienstpost 7 (!!) Ausfertigungen einer UA, unterschreiben alle und versenden diese an die entsprechenden Beteiligten. Da die Dienstunfallfürsorge des Landes Berlin auch nicht digital arbeitet, erhoffen wir uns irgendwie einen positiven Synergieeffekt. Aber wenn ich es richtig behalten habe, gibt es eine Übergangsfrist bis 2027, da fließt also noch viel Wasser die Spree runter...

  • Hallo Zusammen,

    ich habe hierzu auch noch eine Frage zur Umsetzung.

    Es wird bei uns auch Ziel sein, die Unfallanzeige komplett digital ablaufen zu lassen. Am besten mit direkter Datenweitergabe an die Unfallkasse. Bis das aber klappt wird es vermutlich noch etwas dauern... daher Fragen zur Übergangszeit.

    Wir hinterfragen gerade jede Unterschrift. Ist eine Unterschrift durch den Unternehmer (oder Beauftragten) notwendig. In der UVAV steht nichts von Unerschrift, sondern nur vom Namen der anzeigepflichtigen Person. Frage: Reicht hier die Angabe des Namens?

    Wir würden am liebsten die Formulare einfach per Mail an die Unfallkasse schicken. Hat das jemand von euch schon bei BG oder UK probiert oder angefragt?

    Muss zwingend genau das Formular aus der UVAV genommen werden oder kann z.B. auch eine leicht andere Form mit gleichen Inhalten für die Unfallanzeige genutzt werden. Dardurch könnten wir den Ablauf digital mit einem Formular-Manager umsetzen.

    Eine Frage bei unserer UK läuft dazu schon. Habt ihr Erfahrugen dazu?

    Viele digitale Grüße

    Kai

    Einmal editiert, zuletzt von Kai P. (22. Februar 2024 um 15:59)

  • ANZEIGE
  • Bei der BGN kann man über das Extranet direkt die Unfallanzeigen aufgeben, inklusiv einer automatischen Weiterleitung an die Gewerbeaufsicht.

    Das ganz läuft dann natürlich ohne Unterschift.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Hallo, danke schon mal.

    Ich muss vielleicht etwas genauer werden.

    Auch unsere Unfallkasse bietet die Meldung über deren Online-Service an. Das ist aus unserer Sicht aber wenig praktikabel bzw. aufwendig. Dazu würden erst bei uns intern die Daten zum Unfall gesammelt werden und dann müsste jemand die Dinge online eintippen. Also wieder ein Medienbruch.

    Idee bei uns ist nun, das ganz normale PDF-Formular zu nutzen. Das aber komplett digital durchlaufen zu lassen. Also auch ohne Unterschrift, sondern nur die jeweiligen Namen eintragen (bei Unternehmer + Personalrat).

    Ich kenne hier nur, dass Unterschriften gemacht werden, aber in der Verordnung und auch sonst wo lese ich dazu nichts. Das Formular deutet auch nicht auf eine Unterschrift hin...

    Grüße

  • ANZEIGE
  • Die Möglichkeit die Unfallmeldung online über eine Portal abzusetzen ist schon ein Schritt in die richtige Richtung. Wir allerdings arbeiten mit einem elektronischen Verbandsbuch das auf Knopfdruck eine Unfallmeldung direkt aus dem Eintrag generieren kann, leider muss dann der Umweg über das Portal genommen werden. Wir hoffen das bald eine funktionierende Schnittstelle zur Verfügung steht.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953

    Viele Grüße Mario

  • einfach per Mail an die Unfallkasse schicken

    Sprich das man mit Deinem Datenschutzbeauftragten durch. Mail und personenbezogene Gesundheitsdaten sind sehr kritisch.

    Idee bei uns ist nun, das ganz normale PDF-Formular zu nutzen.

    Noch geht es, aber ab 2027 dann nicht mehr. Die Verordnung regelt doch da den digitalen Zugang.

    => Entweder wird im Portal manuell eingetragen, oder bis dahin gibt es entsprechende Schnittstellen zu gängigen Softwareprodukten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Dazu würden erst bei uns intern die Daten zum Unfall gesammelt werden und dann müsste jemand die Dinge online eintippen. Also wieder ein Medienbruch.

    Moin,

    warum? Ich schicke eine interne Mail mit den relevanten Daten (Zeitpunkt, Unfallhergang etc.). Die anderen Daten (meine Krankenkasse, Betriebszugehörigkeit etc.) sind sowieso vorhanden. Copy & Paste ins Portal und fertig. Der Übertragungsweg ist gesichert und ferddisch. Ich kann ja auch genauso gut anrufen und alles durchgeben. Da muss mein Zuhörer dann auch mittippen.

    Vollkommen Medienbruch frei läuft das nur, wenn der Chip, der mir vom Arbeitgeber implantiert wurde, aufgrund des GPS-Trackers Datum und Uhrzeit des Unfalls unter gleichzeitiger Mitteilung meiner Personalnummer, nachdem die KI aus den Aufzeichnungen meiner Bodycam einen Unfallbericht erzeugt hat, an die Personalabteilung schickt, wo es über den Klick auf den Button "Fort mit" automatisiert im Portal hochgeladen wird. :saint:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Generell ist es doch aber auch nicht ein so extremer Aufwand oder? Unfallanzeigen werden bei uns auch digital ausgefüllt, unterschrieben und durchgeschickt. Personal macht dann die Anzeige bei der BGHM fertig, sollte ich nicht wieder einwerfen "kein Arbeitsunfall" . Sollten hier nicht täglich 100 Anzeigen anfallen, finde ich das doch recht vertretbar.. oder übersehe ich hier etwas? :/

  • ANZEIGE