Antrag auf höhenverstellbaren Schreibtisch

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  • Hallo in die Runde,

    ich habe da mal eine Frage. Eine Bekannte von mir (Lehrerin, verbeamtet) möchte einen höhenverstellbaren Schreibtisch, da sie gesundheitliche Probleme mit dem Rücken hat. Wie wird dieser beantragt, wie ist der Meldeweg? Wird dieses auch über die Rentenversicherung eventuell bezuschusst, bzw. wer greift hier, da sie ja nicht bei der Rentenversicherung gemeldet sind?

    Hat da jemand einen Tipp, wie hier am besten vorgegangen wird?

    Viele Grüße aus dem Norden.

    Bolle

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  • Morgen Bolle,

    soweit ich weiß zahlt der Rentenversicherungsträger keinen Zuschuss mehr. Bei uns im Haus (Stadtverwaltung) ist es so das wir wenn Tische ausgetauscht werden direkt auf höhenverstellbare gewechselt wird. Ansonsten kann man über die Arbeitsmedizin ergonomisch bewertet werden mit einbezogen das Attest des behandelten Arztes eine Empfehlung ausgesprochen werden.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953

    Viele Grüße Mario

  • Höhenverstellbare Schreibtische werden nicht mehr bezuschusst (SGB IX mal außen vor).

    Für die Schule macht ein höhenverstellbarer Schreibtisch wenig Sinn. Den überwiegenden Teil während des Unterrichts wird deine Bekannte ja nicht sitzen.

    Für zuhause muss deine Bekannte, genau wie alle anderen, die Kosten selber tragen.

    Gruß Roland

  • Für die Schule macht ein höhenverstellbarer Schreibtisch wenig Sinn.

    Im Lehrerzimmer sehe ich da durchaus, dass es sinnvoll sein kann höhenverstellbare Schreibtische vorzuhalten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Auf Zurufen wird es nicht funktionieren. Der einfachste Weg ist ein Attest vom Arzt:

    - höhenverstellbarer Schreibtisch

    - elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch.

    Dieses wird im Schulamt eingereicht und wenn Mittel verfügbar sind, wird der Schreibtisch bereitgestellt. So funktioniert der Weg bei Sekretärinnen.

    Bei Lehrkräften..hmmm.. da sollte das Attest beim Schulleiter eingereicht werden und dieser sollte den Ablauf kennen.

    Denn der Träger ist für geeignete, ergonomische Einrichtungen zuständig. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch ist oftmals vorhanden und ausreichend. Wenn die Lehrkraft einen elektr. Schreibtisch für abwechselnde Tätigkeiten möchte oder benötigt, wäre das Land bestimmt zuständig.

  • Mahlzeit,

    bei uns funktioniert das ähnlich wie mika2013 geschrieben hat. Neben dem Attest des Facharztes muss bei uns der Betriebsarzt das Ganze bestätigen und anschließend wird der Antrag bei der beschaffenden Stelle eingereicht. Ja nach Finanzlage (Berliner Feuerwehr - Land berlin :/ ) gibt es den Schreibtisch zeitnah oder dauert halt. Mittlerweile ist man dazu übergegangen, bei der Neuausstattung von Büros grundsätzlich höhenverstellbare Schreibtische (sogar elektrisch!) zu beschaffen.

  • also so wie ich mir den Lehrerjob - klischeemäßig - vorstelle, frage ich mich echt wo der höhenverstellbare schreibtisch wirken soll.

    1. Lehren in Klassen ist ja eher ne stehende Tätigkeit und sehr viele wechselnde Räume

    2. Lehrerzimmer ist der Aufenthalt doch eher gering im Umfang, gibt es dort feste zugewiesene Arbeitsplätze - kontrollieren die dort die Klassenarbeiten?

    3. heimische Arbeitsplatz - Ausstattung durch den AG? Angestellte/Beamte unterschiede?

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Wir sind Sachkostenträger von zehn Schulen, bei uns läuft das so:

    - Lehrer(in) hat Attest/Gutachten/Stellungnahme von Facharzt/Orthopäde/...

    - Lehrer geht damit zum Betriebsarzt, dieser spricht die (bindende) Empfehlung aus, einen höhenverst. Schreibtisch bereitzustellen

    - Lehrer übergibt das Schreiben des Betriebsarztes dem Schulleiter

    - Schulleiter leitet das Schreiben an unseren zuständigen Schulsachbearbeiter weiter

    - Schul-SB veranlasst Beschaffung des Schreibtisches

    - Rückenschmerzen des Lehrers sind geheilt, auch wenn der Tisch nie hochgefahren wird

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

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  • Guten Morgen,

    die Rentenkasse bezuschusst den Schreibtisch nicht. Von deren Seite wird, wie auch bei der (unserer) BG, der höhenverstellbare Schreibtisch als Stand der Technik angesehen.

    Sollten die gesundheitlichen Probleme durch einen Arbeitsunfall entstanden sein, dann besteht die Möglichkeit den Schreibtisch über die BG finazieren zu lassen. Das war zumindest bei uns die Aussage der AP vor ca. einem halben Jahr.

    Bei einem MA bei uns habe ich den Kollegen zu BA geschickt, dieser hat eine Empfehlung geschrieben und diese geht an den GF.

    Mal gucken was da raus kommt.

    VG

    André

  • Hier ist doch alles ausführlich erklärt. Und als Sachkostenträger für Schulen, wird CarstenM es wohl wissen ;)

  • Hier ist die gängige Praxis!

    LG aus Erfurt

    Torsten:303:

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  • Moin,

    die Kollegin ist ja im öffentlichen Dienst. Es sollte mich sehr wundern, wenn dies nicht per Verwaltungsvorschrift geregelt wurde. Ansonsten mit Blick auf die Prävention über die GBU, ansonsten (im Falle eines bereits eingetretenen Schadens) als behinderten und leidensgerecht Ausstattung ausweisen lassen.