Ladungssicherung im PKW-Kombi

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  • Hallo liebe Kollegen,

    als angehende SIFA habe ich noch ein paar Schwierigkeiten damit, mich in sämtlichen Gesetzen, Vorschriften, Regeln und Informationen zurechtzufinden.

    Kann mir vielleicht jemand beim Thema Ladungssicherung im PKW-Kombi weiterhelfen? Die Mitarbeiter eines Kunden (VBG Mitglied) müssen Ihren PKW-Kombi mit Promotion-Material beladen (z.T. sperrige Gegenstände mit einem Gewicht von bis zu 20 Kg) und zum Veranstaltungsort fahren.

    Ich soll jetzt die Ladesituation analysieren, beurteilen und Maßnahmen vorschlagen. Aktuell wird "frei Schnauze" beladen - hat mit Ladungssicherung absolut nichts zu tun. Mittel zur Ladungssicherung gibt es nicht und Unterweisungen haben ebenfalls nicht stattgefunden.

    Konkret habe ich das Problem, dass ich mir nicht sicher bin, an welche rechtlichen Forderungen, Vorschriften und Regeln ich gebunden bin.

    Die StVO §22, Abs.1 ist mir klar, steht über allem. Aber bei der Konkretisierung über weitere Vorschriften und Regeln hänge ich gerade. Alles was ich gefunden habe z.B. DGUV 70, VDI-Richtlinien 2700ff, usw. bezieht sich doch meiner Meinung nach nicht auf PKW sondern auf Ladungssicherung bei Kleintransporter und LKW.

    Liege ich damit komplett falsch???

    Oder kann mir jemand helfen, auf was ich mich konkret beziehen kann?

    Ich bin für jede Hilfe dankbar.

    LG Marcel

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  • Marcel,

    grundsätzlich ist bei Fragen zur Ladungssicherung das Fahrzeug sekundär.

    Ob ich z.B. eine 11 kg Propangasflasche auf dem LKW, im Transporter oder meinem Kombi befördere ist völlig egal...

    Bei der 2700 ff bist Du schon gar nicht so verkehrt.

    Wenn Du grundsätzliche Dinge, Kraftschluss vs Formschluss od. Zugfestigkeit der Ösen, Verwendung von Zurrmaterial od. Netzen berücksichtigst, bist Du schon gut dabei...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Vielen Dank für deine Unterstützung :thumbup:

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  • Alles was ich gefunden habe z.B. DGUV 70, VDI-Richtlinien 2700ff, usw. bezieht sich doch meiner Meinung nach nicht auf PKW sondern auf Ladungssicherung bei Kleintransporter und LKW.

    Moin,

    eigentlich bist Du doch auf dem richtigen Weg.

    Zitat von §3 DGUV 70

    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge entsprechend den Bestimmungen der §§ 4 bis 30 dieses Abschnittes III beschaffen und ausgerüstet sind.

    Was ein Fahrzeug ist, definiert der §2

    Zitat von §2 DGUV 70

    Fahrzeuge im Sinne dieser BG-Vorschrift sind maschinell angetriebene, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge.

    Also ist Dein PKW ein Fahrzeug im Sinn der DGUV 70 :) Dann blättern wir etwas weiter, bis wir zu folgendem Paragrafen kommen:

    Zitat von §22 (1) DGUV 70

    Fahrzeugaufbauten müssen so beschaffen sein, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Fahrzeuges die Ladung gegen Verrutschen, Verrollen, Umfallen, Herabfallen und bei Tankfahrzeugen gegen Auslaufen gesichert ist oder werden kann. Ist eine Ladungssicherung durch den Fahrzeugaufbau allein nicht gewährleistet, müssen Hilfsmittel zur Ladungssicherung vorhanden sein.

    Der Fahrzeugaufbau Deines PKWs dürfte für die Ladungssicherung nicht ausreichend sein. Demnach benötigst Du Hilfsmittel zur Ladungssicherung (Gepäcknetz, Abtrennung zum Fahrerraum mittels Fangnetz, Spann- oder Zurrgurte, Sicherungsösen und alles was der Markt so hergibt und dem Fahrzeug, Transportgut und Einsatzzweck angemessen ist).

    Da die Hilfsmittel nicht nahäer beschrieben sind, hast Du Deine Rechtsgrundlage und bist in der Wahl der Mittel erst einmal nicht beschränkt und kannst Dich austoben.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Was für den gewerblichen Güterkraftverkehr auf dem Lkw gilt, kann man ja durchaus auch auf den Transport im Pkw übertragen.

    Hier ein Beispiellink mit einigen Informationen.

    Ich nutze in meinem privaten Pkw immer die Rückbank und versuche daran formschlüssig ran zu packen. Dann noch Ratschen-Zurrgurte mit 25mm Gurtbreite, die bei mir privat auch ohne entsprechende Kennung sein dürfen, gewerblich würde ich da nur entsprechend gekennzeichnete Gurte verwenden. Ein Netz, wie man es auch oft auf Anhängern vorfindet habe ich in der Regel auch immer dabei. Als Kofferraumboden habe ich einen Kunststoffboden, der mit Antirutschmatte belegt ist. Bei meinem Hochdachkombi ist die Ladung somit in der Regel immer so gesichert, dass sie bei fast allen Fahrmanövern nicht durch die Gegend fliegt oder verrutscht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Und...........schon hast du gleich die nächste Aufgabe. Entweder du unterweist die Fahrer selbst oder lässt diese auf einen Ladungssicherungskurs inkl. Fahrsicherheitstraining schicken.

    Dann wissen die auch gleich, wie man so etwas richtig macht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • *Hüstel*


    Das ist ja alles nett, aber die eigentliche Frage war:

    Die Antwort dazu hat er doch auch geliefert, § 22 StVO. Was dann anerkannte Regel der Technik ist, haben wir erwähnt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • *Hüstel*

    Das ist ja alles nett, aber die eigentliche Frage war:

    Gruß Frank

    *Zurückhüstel*

    Konkret habe ich das Problem, dass ich mir nicht sicher bin, an welche rechtlichen Forderungen, Vorschriften und Regeln ich gebunden bin.

    Da gehört jawohl die Unterweisung dringendst dazu. Er selbst geht dann auch noch gleich mit. Dann hat er alles, was er braucht. Weil er wird die Dinger nicht festzurren, das macht i. d. R. der Fahrer.

    Das nennt man dann über den Tellerrand schauen --> oder sogar schon in die Zukunft.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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  • Marcel,

    grundsätzlich ist bei Fragen zur Ladungssicherung das Fahrzeug sekundär.

    Wenn die Ladung nicht zum Fahrzeug passt, dann ist eine Ladungssicherung nicht möglich. An erster Stelle steht somit immer die Auswahl eines Fahrzeugs, in dem sich die zu transportierende Ladung sichern lässt!

    Im ersten Schritt ist somit zu prüfen, ob die vorgesehene Ladung in den zur Verfügung stehenden Fahrzeugen überhaupt gesichert werden kann und wenn ja, welche Hilfsmittel dazu ggf. noch zu beschaffen sind.

    Rechtsgrundlagen sind u.a. die StVO und die DGUV Vorschrift 70. Beispielsweise stellen die BG Verkehr und die BGL Praxishandbücher zur Ladungssicherung bereit.

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  • Zu dem gesamten Thema Aussendienst gibts von der BG RCI eine Merkblattsammlung.

    Schau mal hier.

    BAuA - Handlungshilfen für die Gefährdungsbeurteilung - Merkblatt A 020 "Außendienst, mit Gefährdungskatalog" - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Musst im Internet ein bisschen suchen; ich hab die gerade nicht greifbar. Da steht eigentlich alles wesentliche drin.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike