Beiträge von PeterParker

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    Vielen Dank für deine Unterstützung :thumbup:

    Hallo liebe Kollegen,

    als angehende SIFA habe ich noch ein paar Schwierigkeiten damit, mich in sämtlichen Gesetzen, Vorschriften, Regeln und Informationen zurechtzufinden.

    Kann mir vielleicht jemand beim Thema Ladungssicherung im PKW-Kombi weiterhelfen? Die Mitarbeiter eines Kunden (VBG Mitglied) müssen Ihren PKW-Kombi mit Promotion-Material beladen (z.T. sperrige Gegenstände mit einem Gewicht von bis zu 20 Kg) und zum Veranstaltungsort fahren.

    Ich soll jetzt die Ladesituation analysieren, beurteilen und Maßnahmen vorschlagen. Aktuell wird "frei Schnauze" beladen - hat mit Ladungssicherung absolut nichts zu tun. Mittel zur Ladungssicherung gibt es nicht und Unterweisungen haben ebenfalls nicht stattgefunden.

    Konkret habe ich das Problem, dass ich mir nicht sicher bin, an welche rechtlichen Forderungen, Vorschriften und Regeln ich gebunden bin.

    Die StVO §22, Abs.1 ist mir klar, steht über allem. Aber bei der Konkretisierung über weitere Vorschriften und Regeln hänge ich gerade. Alles was ich gefunden habe z.B. DGUV 70, VDI-Richtlinien 2700ff, usw. bezieht sich doch meiner Meinung nach nicht auf PKW sondern auf Ladungssicherung bei Kleintransporter und LKW.

    Liege ich damit komplett falsch???

    Oder kann mir jemand helfen, auf was ich mich konkret beziehen kann?

    Ich bin für jede Hilfe dankbar.

    LG Marcel

    Hallo liebe SIFA-Gemeinde. Ich bin der Marcel aus dem Herzen des Ruhrgebiets und angehende Sifa. Danke für die Aufnahme in diesen illustren Kreis. Ich freue mich auf viele spannende Diskussionen und hoffe die Arbeitswelt auch mit eurer Hilfe, sicherer gestalten zu können.

    Schöne Grüße aus Essen