Und das steht in § 8.
Nein, das steht dort auch nicht!, denn dort wird auf die Auslösewerte nach §6 verwiesen und in §6 steht dann: "Die Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel betragen:
1. Obere Auslösewerte: LEX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C),
2. Untere Auslösewerte: LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C)."
Das ist schon etwas ganz anderes als
ab 80dB muss Gehörschutz angeboten werden. Ab 85dB verpflichtend zu tragen.
Hast Du den Unterschied erkannt?