Gebotszeichen - Gehörschutz benutzen

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  • Und das steht in § 8.

    Nein, das steht dort auch nicht!, denn dort wird auf die Auslösewerte nach §6 verwiesen und in §6 steht dann: "Die Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel betragen:

    1. Obere Auslösewerte: LEX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C),

    2. Untere Auslösewerte: LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C)."

    Das ist schon etwas ganz anderes als

    ab 80dB muss Gehörschutz angeboten werden. Ab 85dB verpflichtend zu tragen.

    Hast Du den Unterschied erkannt?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • .. also ich will ja nicht unken, aber die Frage war, ob bei angebrachtem Gebotsschild eine Gehörschutztragepflicht besteht.

    Bevor ihr hier also mit eurem geballten Fachwissen trommelt als gäb's kein morgen... :/

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Tja, DAS ist das schöne an Gebotszeichen. Wenn sie aufgehängt werden, ist die Befolgung verpflichtend (Gebot = Anordnung).

    [...]

    Aus meiner Sicht werden die Gebotszeichen erst in Verbindung mit einer Unterweisung (ggfls. und Betriebsanweisung) verpflichtend - Die Beschäftigten müssen über die Bedeutung des Zeichens (z.B. Grenzen des Lärmbereiches) informiert werden und zum entsprechenden Verhalten (Befolgen des Gebotszeichesn durch Tragen geeigneten Gehörschutzes) angewiesen.

  • die Gebotszeichen erst in Verbindung mit einer Unterweisung (ggfls. und Betriebsanweisung) verpflichtend

    was nichts ändern würde, weil die Unterweisung ja gleichfalls Pflicht ist. Also sind die Gebotszeichen verpflichtend einzuhalten.

    Beste Grüße

    J.H.J

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  • Ich verfolge die Diskussion hier schon eine Weile und greife einfach mal auf ein Alltagsbeispiel zum Verständnis zurück:

    Radwegebenutzungspflicht - Fahrrad-Verkehrsregeln 2023 (bussgeldkatalog.org)

    Es macht überhaupt keinen Sinn, Regelungen aus dem Bereich des Arbeitsschutzes mit solchen aus dem Straßenverkehr zu vergleichen. Das sind zwei unterschiedliche Rechtsbereiche!

    Diese falschen Analogieschlüsse vergiften z.B. auch immer wieder die Diskussion um "Bestandsschutz". Ich darf ein 50 Jahre altes Fahrzeug fahren (Straßenverkehrsrecht), aber Arbeitnehmern nicht als Arbeitsmittel zur Verfügung stellen (Arbeitsschutzrecht).

    Im Arbeitsschutz gibt es Bürger mit Weisungsbefugnis (Vorgesetzte), die gibt es im Straßenverkehr nicht.

    Für Mitarbeiter existiert eine PSA-Benutzungspflicht, wenn der AG die PSA als Schutzmaßnahme wählt. Damit wäre das Gebotsschild eine Weisung nach ArbSchG und verpflichtend zu befolgen, wenn die PSA das Ergebnis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Regelwerk (19. Mai 2023 um 08:09)

  • Es macht überhaupt keinen Sinn, Regelungen aus dem Bereich des Arbeitsschutzes mit solchen aus dem Straßenverkehr zu vergleichen. Das sind zwei unterschiedliche Rechtsbereiche!

    Diese falschen Analogieschlüsse vergiften z.B. auch immer wieder die Diskussion um "Bestandsschutz". Ich darf ein 50 Jahre altes Fahrzeug fahren (Straßenverkehrsrecht), aber Arbeitnehmern nicht als Arbeitsmittel zur Verfügung stellen (Arbeitsschutzrecht).

    Im Arbeitsschutz gibt es Bürger mit Weisungsbefugnis (Vorgesetzte), die gibt es im Straßenverkehr nicht.

    Für Mitarbeiter existiert eine PSA-Benutzungspflicht, wenn der AG die PSA als Schutzmaßnahme wählt. Damit wäre das Gebotsschild eine Weisung nach ArbSchG und verpflichtend zu befolgen, wenn die PSA das Ergebnis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist.

    Na ja, ich teile deine Auffassung nur zum Teil. Aber jeder so, wie er denkt.

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  • Das würde ich Dich bitten, näher zu erläutern.

    Muss ich nicht und möchte ich auch nicht. Ich finde, man sollte andere Forenteilnehmer nicht mit irgend welchen sinnlosen Endlos-Diskussionen nerven. Du hast deine Vorgehensweise, ich meine. Und wenn ich einem Kunden das pragmatisch an Gebotsschildern "in jeder Lebenslage" erkläre, ist das wohl meine Angelegenheit. Und in meinen Bereichen werden die Gebotszeichen wahrgenommen und auch dementsprechend gehandelt.

  • Muss ich nicht und möchte ich auch nicht. Ich finde, man sollte andere Forenteilnehmer nicht mit irgend welchen sinnlosen Endlos-Diskussionen nerven. Du hast deine Vorgehensweise, ich meine. Und wenn ich einem Kunden das pragmatisch an Gebotsschildern "in jeder Lebenslage" erkläre, ist das wohl meine Angelegenheit. Und in meinen Bereichen werden die Gebotszeichen wahrgenommen und auch dementsprechend gehandelt.

    Natürlich ist das Deine Sache, wie Du Deine Kunden berätst. Wenn du aber mit falschen Vergleichen arbeitest, läufst Du Gefahr, Deine Kunden falsch zu beraten. Das Arbeitsschutzgesetz ist eben nicht das Straßenverkehrsgesetz. Daher mein kollegialer Hinweis.

    Fachliche Korrektheit ist die Grundlage unserer Arbeit, entsprechenden Austausch in einem Fachforum kann ich nicht als sinnlose Endlosdiskussion empfinden.

  • Natürlich ist das Deine Sache, wie Du Deine Kunden berätst. Wenn du aber mit falschen Vergleichen arbeitest, läufst Du Gefahr, Deine Kunden falsch zu beraten. Das Arbeitsschutzgesetz ist eben nicht das Straßenverkehrsgesetz. Daher mein kollegialer Hinweis.

    Fachliche Korrektheit ist die Grundlage unserer Arbeit, entsprechenden Austausch in einem Fachforum kann ich nicht als sinnlose Endlosdiskussion empfinden.

    Danke, finde den Hinweis auch echt super. Vielen Dank. Ich sage meinen Kunden ja auch nicht: "So ist das im Straßenverkehr...blablabla....". Ich mache das schon "einfühlsam" und rechtlich sicher ;)

    • Offizieller Beitrag

    Würde ja versuchen zu vermitteln zwischen Regelwerk & Volker D.

    aber ich glaube ist gar nicht nötig, da ihr euch doch in Bezug auf die Frage einig seid :/

    Ein "Gebotsschild" ist schlussendlich die "Verpflichtung" das darauf abgebildete "tun zu müssen".

    Egal ob im Straßenverkehr oder im Arbeitsschutz, soweit sind wir uns doch alle einig!?

    Auf welcher Grundlage entschieden wird so ein Schild aufzustellen oder anzubringen,

    da unterscheidet sich der Straßenverkehr und die Arbeitssicherheit aber ganz sicher.

    Und um wieder auf die eigentliche Fragestellung von diesem Thread zurückzukommen,

    gibt es doch nur eine Antwort - wenn Schild, dann benutzten!

    Wenn von Beschäftigten (oder wem auch immer) dieses Schild in Frage gestellt,

    haben wir als Arbeitsschützer die hier im Beitrag vielseitig erläuterten Werkzeuge um

    vielleicht zu dem Ergebnis zu kommen, dass ein Tragen nicht IMMER notwendig ist...

    Dann entwickeln wir praxisnahe Lösungsansätze und auch diese wurden hier schon diskutiert.

    Ich finde, man sollte andere Forenteilnehmer nicht mit irgend welchen sinnlosen Endlos-Diskussionen nerven.

    Haben im Forum schon ab und zu "zerfahrene" und vielleicht auch "nervige" Threads, aber den hier

    finde ich fachlich und praxisnah geführt, also bleiben wir auch dabei :thumbup:

    Chris

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  • Hallo,

    wir haben bei uns auch manchmal die Thematik, dass Gebotsschilder aufgehängt werden, aber nur für Teiltätigkeiten gelten. Wir lösen es dann so, dass wir ein Hinweisschild mit anbringen, wann das Gebot einzuhalten ist. Zum Beispiel das Gebotsschild Schutzbrillentragepflicht in Kombination mit dem Hinweisschild "Beim Abblasen".

    Vielleicht ist das eine Lösungsmöglichkeit auch für euch, dass ihr bestimmt, wann der Gehörschutz zu tragen ist und das als Hinweis mit anbringt.

    Gibt es im Straßenverkehr auch, dass beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit nur zu gewissen Uhrzeiten einzuhalten ist.

    Gruß Dominik

  • Danke Chris, ist aber alles fein zwischen Regelwerk und mir. Du hast völlig Recht, die Diskussion ist völlig in Ordnung. Aber die meisten sind erfahren und wissen sich mit verschiedenen Methoden zu helfen (wie, z.B. domro, sagte). Es kommt ja auch immer auf das Publikum (Kunden) an, wie man das Programm gestaltet ;)

  • Eigentlich ist es ganz einfach. Die ASR A1.3 ist da eindeutig. Dort steht unter 3.5 folgendes:

    "Gebotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein bestimmtes Verhalten vorschreibt." Hänge ich also ein Gebotszeichen zum Tragen von Gehörschutz an die Eingangstür einer Produktionshalle, dann habe ich in der kompletten Halle eine Tragepflicht. Gehörschutz muss ja auch schon vor Betreten des Lärmbereichs eingesetzt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von St.Pauli (23. Mai 2023 um 13:57)