Rettungsausrüstung bei Rettungshöhe über 60 Meter

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  • Hallo zusammen,

    leider komme ich nicht weiter; in der DGUV Information 203-060 steht folgende Aussage: "Bei Standorten mit Rettungshöhen über 60 m werden in der Regel die Rettungsausrüstungen vor Ort vorgehalten. Der Rettungsplan gibt Auskunft, ob und wo diese Rettungsausrüstungen vorgehalten werden."

    Woher kommt diese Aussage bzw. welche Quelle gibt diese wieder? Wir haben aktuell einen Standort, wo die Hauptplattform bei 58 Meter liegt. Wenn der Mitarbeiter nun eine Leiter aufstellt und somit über den 60 Meter liegt, muss deswegen eine Rettungsausrüstung gestellt werden? Es wird bereits eine mobile Rettungsausrüstung auf 25 Meter hinterlegt.

    Viele Grüße

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  • Sorry, habe mich wohl falsch ausgedrückt.


    Unser Rettungsplan gibt bei uns aktuell vor, das bei Gebäuden oder Türmen die niedriger als 60 Meter sind, das mobile Rettungsgerät aus dem PKW auf ungefähr der Mitte der Aufstiegsstrecke (ist fest definiert im Rettungsplan/pro Standort) gelagert werden soll. Die wird nicht gefordert und wurde von uns umgesetzt, da unsere Türme teilweise knapp unter 60 Meter sind bzw. deren Plattform von der Gerettet wird. Wenn jetzt ein Mitarbeiter bsp. an der Antenne arbeitet, ist er knapp über den 60 Metern, von dort würde er aber nicht gerettet werden, sondern müsste auf die Plattform zurück.

    Laut DGUV Information ist ein stationäres Rettungsgerät auf einer Höhe von 60 Metern gefordert. Woher diese Forderung kommt, finde ich leider nicht und zudem, wie die 60 Meter zu interpretieren sind - gelten nun die 60 Meter von wo ich rette oder sind es die Turmhöhe/Dachhöhe?


    VG

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  • Guten Morgen, ich kann dir jetzt zwar konkret auch nicht Deine Frage beantworten, aber ich frage mich wo das Gesamtproblem liegt? Ich meine im Zuge der Gesundheit und der Arbeitssicherheit sollte man doch nicht so "kleinkarriert" sein, ob man dieses Sicherheitseinrichtung schon ab 59,99m oder doch erst ab 60m braucht? Aus Sicherheitsgründen würde ich dort eine installieren.

    Sollten Platzgründe der Anstoß deiner überlegung sein, dann wird dieses Sicherheitseinrichtung sicher mit einem deutlich höreren Kostenaufwand verbunden sein und da schauen Unternehmer dann schon mal genau hin. Wobei an der Sicherheit sparen, ist sparen an falscher Stelle!

    viele Grüße

  • Woher kommt diese Aussage bzw. welche Quelle gibt diese wieder?

    Ist das relevant?

    Wenn der Mitarbeiter nun eine Leiter aufstellt und somit über den 60 Meter liegt, muss deswegen eine Rettungsausrüstung gestellt werden?

    Das ist doch unerheblich. Relevant ist, dass eine geeignete Rettungsausrüstung vorhanden ist.

    Es wird bereits eine mobile Rettungsausrüstung auf 25 Meter hinterlegt.

    Warum auf 25 Meter und nicht oben? Wo befindet sich die zweite Person bei den Arbeiten, die als potentieller Retter vor Ort ist?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Woher diese Forderung kommt, finde ich leider nicht

    aus der von dir genannten DGUV Information die hier den Stand der Technik definiert, bzw. auf die Festlegungen im Rettungsplan verweist - "werden in der Regel die Rettungsausrüstungen vor Ort vorgehalten".

    Sprich du kannst es anders machen, musst es aber sicher und ausreichend nachvollziehbar begründen - wie z.B. die Arbeitsplattform ist unterhalb 60 m. Diese wäre immer meine Bezugshöhe, die reguläre Arbeitshöhe, ob er dann die Spitze klettert - kein Regelarbeitsfall.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Lass den gesunden Menschenverstand noch eine Chance, und hör auf Dein Gefühl.

    Wenn Du gefunden hast wo das mit den 60 m steht, gib mal Bescheid. Bei uns kommt das sehr häufig vor, habe aber bewußt noch kein Rettungsgerät entdeckt....Vielleicht muß das auch nur wenn es da ständige Arbeitsplätze gibt.🤷‍♂️

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  • Vielen Dank.



    Natürlich sind Kosten damit verbunden und deswegen auch die Frage - wobei ich nur berate/unterstütze und somit die Entscheidung jmd. anderes treffen muss.


    Woher die Quelle: weil ich gerne wissen möchte wieso 60 Meter und nicht 50 oder 70.


    Die zweite Person ist unten. Auf der Hälfte des Turmes wird die Ausrüstung deponiert, damit Platz auf der Plattform ist. Das wurde von uns festgelegt, hier gibt es keine Vorgabe, da normalerweise ab 60 Metern ein stationäres Rettungssystem vorhanden sein soll.


    Natürlich werde ich hier in die Richtung technische Umsetzung beraten. Es wird hier aber um mehrere Objekte gehen (ca. 50-80) als nur der eine Standort und dafür soll ein sinnvoller Standard auch gefunden werden.


    ToVo inwiefern hast du kein Rettungssystem entdeckt?

  • Natürlich sind Kosten damit verbunden und deswegen auch die Frage - wobei ich nur berate/unterstütze und somit die Entscheidung jmd. anderes treffen muss.

    Das ist der Punkt. Ich würde dem Betrieb hier nahelegen, die Rettungsausrüstung auf der Hauptplattform zu hinterlegen. Es ist zwar nicht vorgeschrieben aber dennoch macht das ganze aus Sicht der Arbeitssicherheit Sinn. Argumentieren kann man das ganze ja auch relativ gut, da es zum einen nur 2 Meter zur Grenze sind und zum anderen Arbeiten stattfinden die über 60 m ausgeführt werden.


    LG

  • Das ist der Punkt. Ich würde dem Betrieb hier nahelegen, die Rettungsausrüstung auf der Hauptplattform zu hinterlegen. Es ist zwar nicht vorgeschrieben aber dennoch macht das ganze aus Sicht der Arbeitssicherheit Sinn. Argumentieren kann man das ganze ja auch relativ gut, da es zum einen nur 2 Meter zur Grenze sind und zum anderen Arbeiten stattfinden die über 60 m ausgeführt werden.


    LG

    Genau diesen Punkt habe ich aufgegriffen.

    Nach ein wenig mehr Recherche:

    Im Detail sollte das mobile Rettungssystem betrachtet werden. Durch eine ungünstige Aufstellung kann es dazu kommen, dass der unten Rettende sich unterhalb der Ebene des Tower befindet und somit das Seil des Rettungssystem zu kurz werden könnte.

    Als nächsten Punkt ist die Zeit bis zum Eintreten des Hängetrauma zu betrachten. Diese ist sehr individuell und kann bereits nach wenigen Minuten passieren. Der Rettende hätte somit keine Zeit rechtzeitig bei der zu rettenden Person zu sein.

    Vielen Dank für die Diskussion!

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  • dass der unten Rettende sich unterhalb der Ebene des Tower befindet und somit das Seil des Rettungssystem zu kurz werden könnte.

    Das Rettungssystem muss natürlich zum möglichen Notfall passen. Bei einem 60m Turm muss somit eine Rettung bis auf den Boden möglich sein.

    Die zweite Person ist unten. Auf der Hälfte des Turmes wird die Ausrüstung deponiert, damit Platz auf der Plattform ist.

    Ist das sinnvoll? Ich gehe davon aus, dass das Rettungssystem oben angeschlagen werden muss. Der verunfallte Beschäftigte dürfe ja relativ weit oben in seiner PSAgA hängen. Dort muss man somit hinkommen. Es ist auch davon auszugehen, dass der Verunfallte nicht zur Selbstrettung in der Lage ist. Wie lange benötigt eine Person, die unten am Turm steht um auf die 60m zu kommen und unterwegs noch das Rettungssystem mitzunehmen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Was sagt die Gefährdungsbeurteilung?
    Rettungshöhe meint die höhe ab der (ich) als RTW Besatzung NICHT mehr an den Patienten komme. Soll heißen 2Mann inkl. Trage, also ein Hochhaus mit mehr als 30 Stockwerke inkl. großem Treppenhaus oder Fahrstuhl muss keine Rettungsausrüstung bereitstellen!
    Ist der Arbeitsplatz auf dem Dach und dann noch auf einem "Auslieger", dann wird's spaßig. Aber in einer Gef.-Beurtl. wird dass alles betrachtet.