Hallo zusammen,
leider komme ich nicht weiter; in der DGUV Information 203-060 steht folgende Aussage: "Bei Standorten mit Rettungshöhen über 60 m werden in der Regel die Rettungsausrüstungen vor Ort vorgehalten. Der Rettungsplan gibt Auskunft, ob und wo diese Rettungsausrüstungen vorgehalten werden."
Woher kommt diese Aussage bzw. welche Quelle gibt diese wieder? Wir haben aktuell einen Standort, wo die Hauptplattform bei 58 Meter liegt. Wenn der Mitarbeiter nun eine Leiter aufstellt und somit über den 60 Meter liegt, muss deswegen eine Rettungsausrüstung gestellt werden? Es wird bereits eine mobile Rettungsausrüstung auf 25 Meter hinterlegt.
Viele Grüße