Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Thema Vorsorgeuntersuchung Isocyanate, da diese im bezug auf dei Schulungspflicht hier aufkam, eventeull hat da ja jemand Erfahrung?
Für den Umgang mit Isocyanaten sind ja unter Umständen Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben (wenn es z.B. kein geschlossenen System ist).
Ich gehe mal stark davon aus, dass für den Umgang mit größeren Mengen in der Produktion eine Pflichtuntersuchung angesagt ist (G27).
Es handelt sich hier um den Umgang mit Härtern für 2K-Lacksysteme, nicht um die Herstellung von PU-Schaum oder ähnlichem.
Für den Umgang mit Kleinmengen (im Labor, bei der QS) könnte unter Umständen auch eine Angebotsuntersuchung ausreichen, ja nach Umgang, da gibt es ja einige Handlungshilfen.
Wir werden und die Arbeitsplätze noch einmal ansehen bezüglich Aktualisierung der GBU, mit dem Betriebsarzt.
Ich wollte nur wissen, ob jemand irgendwelche Hinweise / Tipps zur Abgrenzung Angebots- / Pflichtuntersuchung hat?
Gruß
Ralf