Bürokauffrau goes Fasi....

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  • Grundsätzlich ist es möglich auch ohne Meistertitel für die Ausbildung als SiFa/FaSi zugelassen zu werden. Die BG prüft ob die jeweilige Person irgendwie darlegen kann, ob sie denn für die Ausbildung und die Tätigkeit geeignet sein könnte.

    Bei der BGHW gibt es einen Selbsteinschätzungstest https://www.bghw.de/weiterbildung-…schaetzungstest

    und hier sind sonstige Infos in dem Kontext zu finden:

    https://www.bghw.de/weiterbildung-…sicherheit-sifa

    Ich vermute mal, dass es bei anderen BG´n ähnliche Möglichkeiten geben könnte.

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  • Ich lese hier mal interessiert mit, weil ich Parallelen sehe.
    Ich habe auch keinen Meister, nur den Magistergrad in drei Fächern.
    Die BG gibt mir schon grünes Licht, mein CEO, will das auch und jetzt warte ich darauf, dass der Personalchef die Ausnahmegenehmigung beim Gewerbeaufsichtsamt einholt.
    Noch bin ich guter Dinge, weil ein akademischer Grad angeblich unter auch unter die notwenigen Befähigungen fällt.

  • Grundsätzlich ist es möglich auch ohne Meistertitel für die Ausbildung als SiFa/FaSi zugelassen zu werden.

    Nicht grundsätzlich, sondern nach bestimmten anderen Voraussetzungen wie der 4 jährigen meisterähnlichen Tätigkeit. Ansonsten nur über die Ausnahmegenehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde.

    Seit einigen Jahren ist die Regelung in Diskussion und es wird über weitere Öffnungsmöglichkeiten gesprochen, aber beschlossen ist eben noch nichts.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin in die Runde,

    bei mir in der Sifa Ausbildung war auch ein Kollege vom Beruf Steuerberater...

    Der hat mit Absprache der BG Bau und des Gewerbeaufsichtamtes auch seine Ausbildung abgelegt, und arbeitet jetzt als Sifa.

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  • Hallo,

    Grundsätzlich ist es möglich auch ohne Meistertitel für die Ausbildung als SiFa/FaSi zugelassen zu werden

    Um welche Art der Zulassung handelt es sich hier?

    Ich kenne nur die Anerkennung der Bestellung als Sifa von BG und Aufsichtsbehörde. Die Ausbildung kann jeder machen, darf dann aber eben nicht bestellt werden.

    Und in manchen internationalen Konzernen ist die Anerkennung der Bestellung zweitrangig, hier geht es zuerst um die Fachkunde und Sachkenntnis.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Wer da die Ausbildung anbietet macht sich oftmals nicht die Gedanken um das autonome Recht der Berufsgenossenschaften. In vielen Fällen werden Ausbildungen / Lehrgänge / Studienkurse angeboten, die aber zumeist nicht ein Zulassungsformular der Berufsgenossenschaft beinhalten.

    Manchmal wird auch einfach vergessen, dass die Gewerbeaufsicht eine Zulassung auch überprüfen kann.

    Um hier eine klare Linie zu bekommen ist leider noch kein Regelwerk vorhanden. Die Diskussion hier zeigt dabei die Dringlichkeit des Klärungsbedarfes.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Die Ausbildung kann jeder machen

    Die Ausbildungsträger überprüfen in der Regel die Zugangsvoraussetzungen.

    Wer da die Ausbildung anbietet macht sich oftmals nicht die Gedanken um das autonome Recht der Berufsgenossenschaften.

    Hier handelt es sich nicht um das autonome Recht der Berufsgenossenschaften, sondern um das staatliche Recht in Form des ASiG. Die DGUV Vorschrift 2 ist da untergeordnet zu sehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Axel,

    Die Ausbildungsträger überprüfen in der Regel die Zugangsvoraussetzungen.

    Hm, überprüft wird es. Aber die Konsequenz ist dann, dass auf dem Fachkundenachweis der Hinweis steht, dass die Voraussetzungen zur Bestellung als SiFa nicht gegeben sind.

    Die Ausbildung selbst ist ja nicht verboten, nur die Bestellung. Manche halten dies dann für Geldverschwendung. Ich sehe es als eine gute Möglichkeit, möglichst vielen Kollegen Kenntnisse im Arbeitsschutz auf hohem Niveau zu vermitteln - unabhängig von einer späteren formalen Bestellung. Ich befürchte aber, dass ich mich damit nicht gegen die IOSH- oder NeBOSH-Zertifizierung durchsetzen kann.

    Gruß, Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Nach meiner Auffassung der DGUV Vorschrift 2 §4 kannst du es zur SIFA schaffen ohne Meisterschulung. An deiner Stelle würde ich einen Sifa-Eignungstest bei deiner zuständigen BG durchführen und mich mit eurer Aufsichtsperson, sowie der Ausbildungsabteilung der BG beraten.

    In der DGUV Vorschrift steht auch drin, dass die Bestellung nur in Zustimmung mit der BG gültig ist.

    Liebe Grüße, bleibt gesund

    Alex

    Der Dumme sucht einen Schuldigen,

    der Intelligente eine Lösung !!!

  • Hallo zusammen,

    ich hatte nur das Gespräch mit der Aufsichtsperson der BG und wurde zugelassen.

    Bin auch über die Meisterähnliche Tätigkeit dazu gekommen.

    Aber während des Gespräches wurde alles besprochen und es gab keine Gründe die dagegen sprachen.

    Habe jetzt auch schon P1 hinter mir und stecke mitten in der S1 und habe am 21.3 die LEK1.

    LG
    Toni

  • In der DGUV Vorschrift steht auch drin, dass die Bestellung nur in Zustimmung mit der BG gültig ist.

    Und im §7 ASiG steht: "(2) Die zuständige Behörde kann es im Einzelfall zulassen, daß an Stelle eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 ergebenden Aufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt."

    => formal ist selbst der Techniker/Meister die Ausnahme. Nur in der Praxis wird dies selten so gehandhabt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 ergebenden Aufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt."

    => formal ist selbst der Techniker/Meister die Ausnahme. Nur in der Praxis wird dies selten so gehandhabt.

    Auch hier wieder, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

    AxelS

    Wenn du schon zitierst, dann bitte auch richtig und vollständig.

    §7 ASiG

    ... Der Sicherheitstechniker oder -meister muß über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.

    und in der Konkretisierung DGUV Vorschrift 2 §4 Abs. 4ff. heißt es:

    (4) Sicherheitstechniker erfüllen die Anforderungen, wenn sie

    1. eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker erfolgreich abgelegt haben,

    2. danach eine praktische Tätigkeit als Techniker mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und

    3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.

    Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Prüfung als staatlich anerkannter Techniker mindestens vier Jahre lang als Techniker tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.

    (5) Sicherheitsmeister erfüllen die Anforderungen, wenn sie

    1. die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben,

    2. danach eine praktische Tätigkeit als Meister mindestens zwei Jahre lang aus geübt haben und

    3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.


    Also wo, bitte schön ist der Sicherheitstechniker und -meister formell eine Ausnahme?

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

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  • Also wo, bitte schön ist der Sicherheitstechniker und -meister formell eine Ausnahme?

    Im ASiG! Was bedeutet wohl "kann im Einzelfall zulassen, dass an Stelle eines Sicherheitsingenieurs..."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,

    mal ein kurzes Update von mir:

    also mein CEO will, dass ich ausgebildet werde. Die BG sagt auch ja.


    Die Personalabteilung hat sich jetzt also mit dem GAA in Verbindung gesetzt und hat einen Auszug aus dem Leitfaden zum Arbeitssicherheitsgesetz geschickt bekommen.


    Es hat ein wenig gedauert, bis klar wurde, dass sie einer Ausnahmegenehmigung für eine Bestellung gefragt hatte.

    Jetzt darf ich selber den Schrieb verfassen, um nach der Genehmigung zu fragen, finde aber keine Grundlage, an der ich mich "entlang hangeln" könnte.

    Gibt es da etwas?
    Sie hatte ja jetzt drei Seiten Aufsatz geschrieben, um allen Bedingen gerecht werden zu können. Aber für die Bestellung braucht es ja den Nachweis der Ausbildung, die ja noch nicht vorhanden ist!

    Jetzt könnte man das natürlich einfach streichen, aber die Personalabteilung bei uns hat ein sehr empfindsames Seelchen, so dass ich deren Entwurf so wenig wie möglich ändern möchte. Kann mir noch jemand folgen?

    Falls ja, Danke fürs Durchhalten und ich wäre für jede Hilfe dankbar.

    LG Anke

  • Für eine Ausnahmegenehmigung beim GAA musst du schon etwas vorlegen können. Bei der alten Ausbildung musste mindestens die LEK1 bestanden sein, um eine Ausnahme für den Einsatz zu bekommen.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Für eine Ausnahmegenehmigung beim GAA musst du schon etwas vorlegen können. Bei der alten Ausbildung musste mindestens die LEK1 bestanden sein, um eine Ausnahme für den Einsatz zu bekommen.

    Ich will ja erst mal nur die Erlaubnis zur Ausbildung bekommen. Noch keine Bestellung!

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  • Hallo Anke,

    schreibe denen doch das Du für den Job rennst und brennst, das Du gerne Probleme löst und Dich knifflige Aufgaben reizen, daß Du sehr teamfähig und emphatisch bist. Dann würde ich versuchen die fachliche Seite zu kompensieren und bisherige Führungsverantwortung zu beschreiben...💪🏻😉

  • Ich will ja erst mal nur die Erlaubnis zur Ausbildung bekommen. Noch keine Bestellung!

    Vor dieser Aufgabe stand ich als Chemiker auch.

    Folgende Kernkompetenzen einer SiFa würde ich versuchen herauszuheben:

    - Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeiten

    - Neugier und überdurchschnittliche lebenslange Lernbereitschaft verbunden mit einer ebenso überdurchschnittlichen Frustrationstoleranz und Geduld ;)

    - bisherige Berührungspunkte/Erfahrungen im Arbeitsschutz (positiv wie negativ)

    - bisherige Verantwortungen/Führungsaufgaben (z.B. Unterweisungen, Organisation von Arbeitsschutz, Laborleitung...)

    - bisherige beratende bzw. unterstützende Beauftragtenfunktionen (Ersthelfer, Brandschutz, SiBe,...)

    - Erfahrungen bei privaten Tätigkeiten und Hobbies mit höheren Gefährdungen (z.B. Beurteilungen und Schutzmaßnahmen bei (Ski-)Bergsteigen,Tauchen, Reiten, Segeln, ...)

    - ehrenamtliche Tätigkeiten (Wasserwacht, Jugendgruppenleiter...)

    Als Nichttechniker/Ingenieur habe ich auch argumentiert, warum ich mir die vielen technischen Aspekte der Ausbildung zutraue (z.B. Erfahrungen in Landwirtschaft, Anlagenbau etc.), als Nichtnaturwissenschaftler kämen noch physikalische Faktoren (Strahlung, Lärm, Gefahr- Biostoffe...) dazu, mit Interesse / Schulfächern o.ä. zu hinterfüttern.

    - breites Interessensspektrum

  • Ich kann aus langjähriger Praxis berichten, dass die BGen diesen (nicht im Asig verankerten!) Begriff der "einem Meister/einer Meisterin ähnlichen Tätigkeit" seeeehr wohlwollend auslegen.

    Wenn man das AsiG ernstnimmt, muss neben der Eingangsqualifikation eigentlich auch geprüft werden, welchen Betrieb die Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen soll. Bei einem Handwerksbetrieb ist sicherlich ein Meister passend, bei einem Industriebetrieb sehe ich da eigentlich immer einen Ingenieur. Die Praxis ist eine andere: Sifa = Sifa.