Mögliche Literaturhinweise zur einer speziellen GB

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  • Servus und Hallo,

    folgendes "Problem" habe ich zugespielt bekommen ;)

    Bauhof Mitarbeiter sollen in regelmäßigen Abständen, je nach Wetterlage 1-3 mal die Woche, einen Flusslaufrechen (auf den BIldern wird klar was ich meine) von Asten, Gestrüp usw. befreien.

    Dabei müssen die an der Seite hinuntersteigen/klettern (der erste Punkt, Lösungen sind aber schon baulich ins Auge gefasst) Dann mit einer Absturzsicherung (Halteseil, Haltegurt) an der Querstange (die wurde erst letztes Jahr vom Vorgänger moniert und dann montiert) sichern und dann auf dem Flachstahl entlang klettern. Und dann peu-a-peu den Dreck mit einem Rechen rausholen.

    Da das Verwaltungen sind und total auf Regel und Vorschriften stehen, habe ich mal ein bisschen Dr.G gefragt und bin auf folgende Regel gestoßen --> DGUV Regel 114-014 Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten.

    Allerdings steht unter Anwendungsbereich folgendes: Diese Regel findet keine Anwendung auf die zur Durchführung der oben genannten Arbeiten erforderlichen Bau- und Gerätehöfe sowie deren Werkstätten.

    Jetzt meine Frage *trommelwirbel* , gilt die jetzt für Mitarbeiter der Abwasserbehandlung die diese Tätigkeit der "Reinigung" durchführen oder nicht? Eigentlich sind es ja keine Mitarbeiter des Bauhofes, führen aber die Tätigkeit eines solchen eben durch.

    Wie muss ich das verstehen? Stehe da irgendwie auf dem Schlauch?

    Ach und das Ziel, so sind wir uns einig (Verantwortlicher und ich) ist eine Automatische Rechenanlage, die bisher aus Kostengründen verweigert wurde oder mindestens eine technische Lösung mit Greifarm und langen Zinken.

    Reinlaufen ist eher schlecht, da durch das aufgestaute eine schnellere Strömung entsteht die das Sediment vor dem Rechen abgetragen hat und somit die Mitarbeiter bis über das Knie im Wasserstehen.

    Ich freue mich auf Eure kreativen Antworten!

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  • Just my two cents:

    Die DGUV Regel gilt für die wasserwirtschaftlichen Arbeiten selbst, nicht jedoch für die dahinter steckende arbeitstechnische Infrastruktur.

    Die Mitarbeitenden stehen nicht ernsthaft mit den Füßen im Gitter auf dem Flacheisen?
    Wenn, dann gehört da (mindestens) ein Laufsteg hin.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Wenn, dann gehört da (mindestens) ein Laufsteg hin.

    Das mag aus Arbeitsschutz Sicht richtig sein aus Hochwasserschutz Sicht allerdings nicht. Der Steg würde im Hochwasserfälle dazu führen, dass da aufgestautes Material nicht nach oben rutschen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wenn ich mir das Bild so anschaue, frage ich mich, ob die Tätigkeit nicht auch von oben, über das Geländer, durchgeführt werden könnte.
    Dadurch könnte das Begehen zur Ausnahme werden (die natürlich trotzdem berücksichtigt werden muss).

    Als "technische Lösung", die auch an anderen Standorten eingesetzt werden kann:

    Kleiner LKW, mit einem den Bewegungsanforderungen entsprechenden Kran. Der im Bild könnte dem genügen. - Dazu gehört dann noch ein entsprechendes Anbaugerät.

    Kranaufbau7mtKlasse.jpg

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K (19. Februar 2023 um 08:47)

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  • Nach TOP könnte man ja einen Automatikrechen installieren, wie er an fast jedem Wasserkraftwerk vorhanden ist. Nur betriebswirtschaftlich betrachtet wird man den kaum bekommen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nach TOP könnte man ja einen Automatikrechen installieren, wie er an fast jedem Wasserkraftwerk vorhanden ist. Nur betriebswirtschaftlich betrachtet wird man den kaum bekommen.

    Das sagt der TE ja selber, siehe unten:

    wenn man auf die automatischen Rechenanlage verzichtet und Menschen da hin schickt, ist auf jeden Fall ein schriftliches Rettungskonzept zu erstellen.

    Wie bekomme ich den Kollegen da vernünftig und sicher gerettet, wenn der mit gebrochenem Bein in dem Gitter hängt, weil er vom Flachstahl abgerutscht ist?

    Ich bin mir ziemlich sicher: wenn man das von der Seite denkt, wird schnell klar, das es zum automatischen Rechen keine Alternative gibt.

  • Guten Morgen,

    bei uns werden die Pflegearbeiten an Gräben ausschließlich mit Wathose durchgeführt. Hierzu steigen die Personen in das Wasser und entfernen den Unrat.

    Das Flacheisen als Lauffläche zu nutzen, sehe ich ebenfalls als bedenklich.

    P.S.: Als Angler kann ich sagen, dass man mit entsprechender Kleidung auch in das kalte Wasser bedenkenlos einsteigen kann. Ich stand noch bis Anfang Dezember hüfttief mit der Wathose im See

    ninja-squared

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  • Welche Definition haben sie denn dem Ablaufgraben in der Gewässergenehmigung gegeben? Leitet ihr da behandelte Abwässer ein oder dient er der Oberflächenentwässerung (Regenspende)?

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Hui, ich habe eindeutig zu wenig Zeit...

    Vielen Dank für Eure Gedankengänge!

    Just my two cents:

    Die DGUV Regel gilt für die wasserwirtschaftlichen Arbeiten selbst, nicht jedoch für die dahinter steckende arbeitstechnische Infrastruktur.

    Die Mitarbeitenden stehen nicht ernsthaft mit den Füßen im Gitter auf dem Flacheisen?
    Wenn, dann gehört da (mindestens) ein Laufsteg hin.

    Ja und das Flacheisen ist nach Aussage jetzt so richtig breit... ich hätte mal das sehen müssen, wie das letztes Jahr aussah.. habe dankend abgelehnt.


    Wenn ich mir das Bild so anschaue, frage ich mich, ob die Tätigkeit nicht auch von oben, über das Geländer, durchgeführt werden könnte.
    Dadurch könnte das Begehen zur Ausnahme werden (die natürlich trotzdem berücksichtigt werden muss).

    Als "technische Lösung", die auch an anderen Standorten eingesetzt werden kann:

    Kleiner LKW, mit einem den Bewegungsanforderungen entsprechenden Kran. Der im Bild könnte dem genügen. - Dazu gehört dann noch ein entsprechendes Anbaugerät.

    Kranaufbau7mtKlasse.jpg

    Das mit dem Arbeiten mit Gerät und verlängertem Arm ist mir vor Ort auch direkt in den Sinn gekommen. Vor allem haben die einen Kleinbagger mit Anbau. Schaufel mit 4 langen Zinken dran und sollte klappen.

    Guten Morgen,

    bei uns werden die Pflegearbeiten an Gräben ausschließlich mit Wathose durchgeführt. Hierzu steigen die Personen in das Wasser und entfernen den Unrat.

    Das Flacheisen als Lauffläche zu nutzen, sehe ich ebenfalls als bedenklich.

    P.S.: Als Angler kann ich sagen, dass man mit entsprechender Kleidung auch in das kalte Wasser bedenkenlos einsteigen kann. Ich stand noch bis Anfang Dezember hüfttief mit der Wathose im See

    ninja-squared

    War auch ein Gedanke, aber wenn das Wasser über Kniehöhe geht, kann und wird es kritisch mit der Standfestigkeit der Personen. Und durch das "alte" aufgestaute Holz, ist durch die Strömung bereits eine Senke entstanden.

    Rettungskonzept - Danke für den Input!

    die Mobile Brücke nehme ich jetzt auch mal mit.

    Beste Grüße und vielen Dank Euch!