"Recht ist nichts anderes, als die richtige Voraussicht dessen, was die Gerichte sagen werden" (Jurist Oliver Wendell Holmes)
Erfolgskontrolle Unterweisung
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Es gibt keine Rechtssicherheit, bestenfalls Rechtskonformität. Denn: "vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand", wie die Juristen sagen
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Rechtssicherheit hat man, wenn man sich an die Vorschriften hält und den Stand der Technik einhält.
Dir ist aber schon bekannt, dass unsere Richter unabhängig sind?
Wenn mir jemand was von Rechtssicherheit erzählt, dann hat derjenige entweder keine Ahnung, oder möchte mir etwas vortäuschen, was es so nicht gibt. Oft in der Absicht etwas zu verkaufen. Rechtssicherheit gibt es nur vor Gericht und streng genommen da auch nur in der höchsten Instanz.
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Das ist wie Arbeitssicherheit. Sicher ist nix, aber wir verkaufen das.
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Es gibt keine Rechtssicherheit, bestenfalls Rechtskonformität. Denn: "vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand", wie die Juristen sagen
Ok, das kaufe ich . Fortan streiche ich "Rechtssicherheit" und ersetze es durch "Rechtskonformität". Danke
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Wobei auch die Rechtskonformität von einem Richter festgestellt wird, oder auch nicht.
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Wobei auch die Rechtskonformität von einem Richter festgestellt wird, oder auch nicht.
...und wo kein Kläger, da kein Richter :doppelthumbsup:
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Einen hab ich noch: "ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz"
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Variante:
"Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein."
Nicht von mir, aber gerne herangezogen.
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Rechtsfindung....
Uni Klausur "BWL, VWL, Recht". 12 Fragen.
Ich habe 10 richtige Antworten gegeben (und 2 Falsche). Durchgefallen.
Kumpel hat 10 falsche Antworten gegeben (und 2 Richtige). Mit 1.0 bestanden.
"richtig" und "falsch" bezogen auf die Musterantworten, die nach der Klausur ausgegeben wurden.
Die jeweils 2 richtigen/falschen Antworten stellen keine Überschneidung dar, bzw. ich weiß es nicht mehr.
Was war passiert?
P.S: einen Semester später habe ich die Klausur mit den Unterlagen vom besagten Kumpel bestanden. Die Unterlagen waren zugelassen (Gesetzestexte mit beschrifteten Fähnchen zu den betreffenden Seiten).
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Ich hatte jetzt wieder Unterweisungen für Neuankömmlinge im Betrieb.
Die erhalten zuerst eine allgemeine Unterweisung in unseren Regeln und Einrichtungen im Gebäude. Das ist inhaltlich recht unkompliziert und bietet eine gute Gelegenheit, jemanden von Anfang an "mitzunehmen".
Ich frage nach Vorkenntnissen oder sonstigen Erfahrungen im Arbeitsschutz, höre manchmal erstaunliches und schon ist man im Gespräch."Gespräch" ist für mich das Zauberwort.
Wir gehen die Unterlagen durch, sprechen über alles und ich kann mir sicher sein, dass die Unterweisung angekommen ist und sitzt. Mehr kann ich nicht erreichen.
Die Unterlagen werden ausgehändigt und einzeln zu jeder Unterweisung elektronisch archiviert. Wir wissen daher immer, was wem erklärt wurde. Das Protokoll mit allen Inhalten unterschreibe ich, die Unterwiesenen und der Verantwortliche. Die BG hat das abgesegnet.
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"Und, wie sieht es aus Pille?"
"Jim, er ist tot."
"Schade, aber rechtskonform."
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Einen hab ich noch: "ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz"
DER IST GUT!
Damit eröffne ich künftig alle Seminare :doppelthumbsup:
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