Zuständigkeit bei der Organisation der Ersthelferausbildung

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  • Guten Tag Kollegen, ich bin seit kurzem in einem neuen Unternehmen als Sifa tätig und bin jetzt mit dem ersten Zuständigkeitskonflikt beaufschlagt.

    Mein Arbeitgeber will die Organisation der Ersthelferausbildung (ca. 80 Personen) umstellen und zukünftig durch mich (Sifa) realisieren lassen.

    Das heißt Übersicht führen über entsprechend wiederkehrende Ausbildungstermine der Ersthelfer, Abfrage der Terminwahrnehmung (Wer kann zu welchen Termin), Anmeldung beim DRK, ggf. Abmeldung, für Ausweichteilnehmer sorgen etc.

    Derzeit läuft es über die Personalabteilung.
    Erster Gedanke meinerseits: Geht nicht mit dem ASIG §6 konform, da ich in meiner Funktion als Sifa beratend tätig bin.

    Bestimmen und prüfen der entsprechenden Anzahl an Ersthelfern im Unternehmen. Ja klar.

    Aber die Organisation von pflichtigen Mitarbeiterschulungen ist nach meinem Verständnis eine Unternehmerpflicht.

    Bin ich auf dem Holzweg???:/

    Wie ist das bei euch gelagert?

    Läuft die Organisation der Ausbildung von Ersthelfern bei dem ein oder anderen über den Tisch?

    Danke schon mal im voraus.

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  • Im zweiten Abschnitt des ArbSchG "Pflichten des Arbeitgebers" (§§ 3 bis 14) ist immer nur vom "Arbeitgeber" die Rede. Auch im §10 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen".

    In §13 Abs. 1 ArbschG sind die "verantwortlichen Personen" benannt...

    ... und im Abs. 2 steht:

    Zitat

    "Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen."

    Also "die eine Antwort" zu der Frage wird es nicht geben.

    Bei uns ist es so, das die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer, Branschutzhelfer, Evakuierungshelfer etc. der jeweiligen Standortleitung unterliegt und ich dann "lediglich" nerve, wenn etwas n.i.O. ist.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Mit welcher Beauftragungsform versetzt dein Arbeitgeber dich denn in die Lage, Mitarbeiter zu Terminen aufzufordern und freizustellen?

    Welche Stellenbeschreibung gibt dir Zugriff auf die zur Koordinierung notwendigen Personaldaten?

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Das ist tatsächlich eine Aufgabe, die die Sifa außerhalb der ASIG-Aufgaben für den AG übernimmt. Wenn du es nicht selbst machen kannst (Vollzeit Sifa), brauchst du dafür personelle Verstärkung.

    Die Sifa hat ja Anspruch auf Unterstützung für Sekretariatsaufgaben/Büro. Wir haben daraus eine Sachbearbeitung gemacht, die auch die Ersthelferorganisation übernimmt.

    edit: was Hafensifa schreibt , sollte natürlich beachtet werden bei der Umverteilung von Aufgaben

    2 Mal editiert, zuletzt von 38sifa (9. November 2022 um 07:41)

  • Bei uns ist das bisher so, dass unser Brandschutzbeauftragter den Stand der Ersthelfer überwacht.

    Nachdem das aber seit Corona eingeschlafen ist, biete ist mich als SiFa (in Ausbildung) an, das zu übernehmen.

    Ich bin im Moment aber auch dabei meine bisherigen Tätigkeiten nach und nach abzugeben, um mich mit voranschreitender Ausbildung ausschließlich um Themen des Arbeitsschutzes zu befassen.

    Im Mittelstand als "Mädchen für alles" passt das auch ganz gut, da die reine Sifa Tätigkeit meinen Arbeitstag nicht ausfüllen würde.

    "Die Ungeduld verlangt das Unmögliche,
    nämlich die Erreichung des Ziels ohne die Mittel."

    – Georg Wilhelm Friedrich Hegel

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  • Du solltest als SiFa nicht die Aufgaben vom Personalbüro übernehmen. Du kannst ja bei der Erstellung der Aushänge von Ersthelfern unterstützen. Wer hat denn die ganzen persönlichen Daten, die für eine Anmeldung erforderlich sind?

    Bestimmt nicht du. Lass dir nicht alles aufschwätzen, nur weil es im entferntesten etwas mit Sicherheit zu tun hat.

  • Ich habe das früher auch gemacht... per Email, persönlichem Kontakt und 2-3 Excel-Listen. Aber das waren auch nicht mehr als 25 Leutchen... Hatte früher auch eine Sekretärin inne, dann wurde diese weggesetzt und plötzlich lief nichts mehr. Ich habe mich der Sache dann angenommen und nun - da ich nicht mehr in dem Laden bin... kann mir denken, dass da nichts mehr ist...

    Bei meinem jetzigen Arbeitgeber macht das auch die Arbeitssicherheit, ist aber viel zentralisierter organisiert...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hi, ich mache das auch als Sifa (vom Vorgänger übernommen).

    Grundsätzlich sehe ich das auch nicht als Aufgabe der Sifa, es kann aber auch Vorteile bringen. So hast du mindestens alle 2 Jahre Kontakt zu den Ersthelfenden und auch eine direkte Übersicht wo wie viele sind. Nachteil ist, dass ich teils nicht mitbekomme, wenn Leute gehen oder die Abteilung wechseln.

    Mein Tipp: Überlege was für die Sicherstellung der Ersten-Hilfe und deiner Kernaufgabe (Beratung Arbeitsschutz) am besten für den Betrieb ist. Wenn du dann zum Fazit kommst, dass es besser ist, dass du es machst, dann mach es. Wenn deine Beratung aber zu kurz kommt, würde ich es nicht machen.

    Wenn man das System mal am laufen hat, ist der Aufwand auch ok. Ich koordiniere 137 Ersthelfende per Excel, Mail inkl. Anmeldung, Auflistung im Intranet und Nachweisablage. Das ist zwar Aufwand, geht aber...

    VG

  • Bei uns ist es so, das die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer, Branschutzhelfer, Evakuierungshelfer etc. der jeweiligen Standortleitung unterliegt und ich dann "lediglich" nerve, wenn etwas n.i.O. ist.

    Bei uns übernimmt die Organisation und Dokumentation die Organisationsabteilung. :P

    BSH werden bei uns intern aus- und weitergebildet, läuft unter der Regie des BSB, unterstützt von einem Kollegen der Arbeitssicherheit. SiBe werden auch von uns zusammen mit der Unfallkasse entsprechend geschult.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Kollegen und danke für eure Antworten dazu.:thumbup:

    Vermutlich ist es so wie es Micha_K schon gesagt hat. "Die eine Antwort dazu gibt es nicht"

    Die Unternehmensgröße und die damit verbundene Anzahl an EH´s spielt sicher eine entscheidende Rolle bei dieser Entscheidung.

    Der Hinweis von Hafensifa ist sicherlich auch nicht von der Hand zu weisen.

    Ich bin gegenüber den Beschäftigten nicht weisungsbefugt.

    Ich werde es mit der Argumentation über´s ASIG, der Reduzierung meiner fachkundigen Betreuungszeiten durch organisatorische Aufgaben und den, zurecht, nicht vorhandenen Personaldaten zur Anmeldung angehen und Vorschläge zur Verbesserung der innerbetrieblichen Organisation der Ersthelferausbildung machen.

    Derzeit werden Beschäftigte quartalsweise und zu unterschiedlichen Terminen im Q. zum externen Ausbildungsträger geschickt.

    Die Idee ist 4-5 Termine In-House durchführen zu lassen, das sollte die Organisation in teilen vereinfachen.

  • Ich bin gegenüber den Beschäftigten nicht weisungsbefugt.

    ...und den, zurecht, nicht vorhandenen Personaldaten zur Anmeldung angehen ...

    Wird für diese Aufgabe Weisungsbefugnis benötigt?

    Meiner Meinung nach nicht. Du wirst von der GF mit der koordinierenden Aufgabe betraut und die ehrenamtlich tätigen Beschäftigten werden über die GF von ihren Hauptaufgaben für die Dauer der notwendigen Weiterbildung freigestellt.

    Auch bei den für die Aufgabenerfüllung notwendigen Personaldaten sehe ich kein Problem. Auch hier wird Dir die notwendige Befugnis ja schon mit der Aufgabenübertragung übergeben

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    das läuft bei uns bisher auch über die Fasi, also mich. Wir haben 15 Ersthelfer, da ist das noch übersichtlich.

    Habe ich so quasi automatisch mit übernommen, weil sich sonst keiner drum gekümmert hat.

    Wird aber jetzt durch Umstrukturierung / Änderung der Aufgabenverteilung wahrscheinlich geändert werden.

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Wir haben < 20 EH. Die Termine verwalte und organisiere ich zusammen mit einer Personalverantwortlichen. Ist wenig Arbeit. Die EH wählen aus meinen Terminvorschlägen, die ich von den Dienstleistern bekomme die Tage aus, an denen sie keine Termine haben. Ich suche nach Schnittmengen und gebe allen einen Tag bekannt.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.