Eine "Unterschrift" des Arbeitgeber oder einer seiner Führungskräfte mit Datum sollte meiner Meinung nach auf jeder Betriebsanweisung stehen, da die Mitarbeiter so am schnellsten eine gültige Betriebsanweisung erkennen.
Wenn mir mein Vorgesetzter eine BA hinlegt und mich damit unterweist, benötige ich keine Unterschrift von ihm. Das sehe ich wie eine mündliche Arbeitsanweisung, nur eben, dass sie hier nochmal zum Nachlesen vorhanden ist. Er benötigt eher eine Unterschrift von mir, als Nachweis der erfolgten Unterweisung.