Unterschrift auf Betriebsanweisungen

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  • Eine "Unterschrift" des Arbeitgeber oder einer seiner Führungskräfte mit Datum sollte meiner Meinung nach auf jeder Betriebsanweisung stehen, da die Mitarbeiter so am schnellsten eine gültige Betriebsanweisung erkennen.

    Wenn mir mein Vorgesetzter eine BA hinlegt und mich damit unterweist, benötige ich keine Unterschrift von ihm. Das sehe ich wie eine mündliche Arbeitsanweisung, nur eben, dass sie hier nochmal zum Nachlesen vorhanden ist. Er benötigt eher eine Unterschrift von mir, als Nachweis der erfolgten Unterweisung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo zusammen,

    da ich nirgends was gefunden haben, dass eine Unterschrift explizit verlangt, habe ich die Betriebsanweisungen ohne Unterschrift erstellt.

    Jedoch ist im Kopf der BA der Verantwortliche und der Ersteller genannt.

    Damit waren alle BG'ler bisher einverstanden.

    Gruß

    Michael

  • Hallo Humvee,

    bei uns sind diese auch ohne Unterschrift. Ich habe auch keine gesetzliche Grundlage gefunden die die Unterschrift auf einer BA fordert.

    Wurde auch durch keinen (BG und Gewerbeaufsichtsamt) bemängelt

    Grüße, Stefan

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  • Hallo,

    In vielen Fällen wird empfohlen, dass der Ersteller einer Betriebsanweisung seine oder ihre Unterschrift unter das Dokument setzt. Dies dient dazu, die Verantwortlichkeit des Erstellers zu betonen und sicherzustellen, dass die Anweisungen sorgfältig erstellt und überprüft wurden. Die Unterschrift des Erstellers kann auch als Nachweis dienen, dass die Anweisungen von einer autorisierten Person erstellt wurden.

    Gruß Torsten

  • Hallo,

    In vielen Fällen wird empfohlen, dass der Ersteller einer Betriebsanweisung seine oder ihre Unterschrift unter das Dokument setzt. Dies dient dazu, die Verantwortlichkeit des Erstellers zu betonen und sicherzustellen, dass die Anweisungen sorgfältig erstellt und überprüft wurden. Die Unterschrift des Erstellers kann auch als Nachweis dienen, dass die Anweisungen von einer autorisierten Person erstellt wurden.

    Gruß Torsten

    Bei uns werden die BAs von der Verantwortlichen Person unterzeichnet, eingescannt und zum weiteren Ausdruck zur Verfügung gestellt.

    Der Ersteller ist (wie in der Praxis so häufig so üblich) selten der Verantwortliche. Nachdem aber Letzterer die BA *IroAN* nochmal überprüft hat *IroAus* kann er ohne Bedenken seine Unterschrift dafür hergeben.

    Gruß

    Gommke

    "Die Ungeduld verlangt das Unmögliche,
    nämlich die Erreichung des Ziels ohne die Mittel."

    – Georg Wilhelm Friedrich Hegel

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  • Hallo,

    das gleiche Thema hatten wir vor einigen Jahren ebenfalls da die meisten BA´s nicht unterschrieben waren. Aussage der BG sowie vom Auditor: eine BA ohne Unterschrift des Vorgesetzten hat keine Gültigkeit. da könnte ja jeder Hanswurst eine BA aushängen und verlangen dass sich jeder daran hält.

    so die Aussage.

    Eine BetriebsANWEISUNG ist eine ANWEISUNG des Vorgesetzten und der Vorgesetzte "aktiviert" durch seine Unterschrift die BA.

    also so wurde es uns von BG und Auditor erklärt. Wir lassen seit dem alle BA´s unterschreiben wobei die Unterschrift des Vorgesetzten "die wichtigste" ist.

    mit freundlichen Gruß

    D.H.


    Ein guter Anwalt mit einem Aktenkoffer kann mehr stehlen als zehn Männer mit Maschinengewehren.

  • Hallo,

    das gleiche Thema hatten wir vor einigen Jahren ebenfalls da die meisten BA´s nicht unterschrieben waren. Aussage der BG sowie vom Auditor: eine BA ohne Unterschrift des Vorgesetzten hat keine Gültigkeit. da könnte ja jeder Hanswurst eine BA aushängen und verlangen dass sich jeder daran hält.

    so die Aussage.

    Eine BetriebsANWEISUNG ist eine ANWEISUNG des Vorgesetzten und der Vorgesetzte "aktiviert" durch seine Unterschrift die BA.

    also so wurde es uns von BG und Auditor erklärt. Wir lassen seit dem alle BA´s unterschreiben wobei die Unterschrift des Vorgesetzten "die wichtigste" ist.

    Vielen Dank für diesen guten Beitrag....

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  • da könnte ja jeder Hanswurst eine BA aushängen und verlangen dass sich jeder daran hält.

    Zu einer BA gehört immer auch eine Unterweisung mit entsprechender Dokumentation, schon hat es sich erledigt mit den BA vom Hanswurst. Auch ist die äußere Form einer BA nicht vorgeschrieben, somit gibt es keine formale Forderung nach einer Unterschrift.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • ...eine BA ohne Unterschrift des Vorgesetzten hat keine Gültigkeit. da könnte ja jeder Hanswurst eine BA aushängen und verlangen dass sich jeder daran hält.


    Wenn in einer von Dir betreuten Firma "jeder Hanswurst" eine BA aufhängen kann oder diese Befürchtung gehegt wird, hast Du ein ganz anderes Problem.

    Für mich ist diese Unterschreiberei eine vollkommen überflüssige Aktion. Du könntest reinschreiben, wer die wann freigegeben hat, doch dann nochmal unterschreiben lassen? Uff!

  • Warum heißen die denn Betriebsanweisung? Genau weil die nicht jeder Hanswurst aushängen und auch nicht erstellen darf. In Behörden wird oft der Begriff Dienstanweisung verwendet. Hier wird glaube ich klarer was Derjenige zu erwarten hat, der so ein Schriftstück unautorisiert erstellt und dann noch aushängt/verbreitet. Wenn so was passiert hat die Organisation ein ganz anderes Problem - Stichwort - Gelenkte Dokumente? Was darf wer und wo im Betrieb aushängen?

    Ich warte ja noch darauf, dass zur Unterschrift noch ein Stempel gefordert wird.

    Mehr Power

    Tim Taylor

  • Leute, ich zitiere hier den Auditor und unsere BG Aufsichtsperson.

    um Reibereien zu vermeiden wird das Ganze Thema so abgearbeitet da hier der Aufwand eher bescheiden ist. Die Leute sind zufrieden und wir haben Ruhe.

    mit freundlichen Gruß

    D.H.


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  • Tag,

    Spoiler anzeigen

    bisschen weg vom Thema, ich finde es persönlich immer Spannend zu lesen, wie man sich von Auditoren (mit (gefährlichem) Halbwissen zu Maßnahmen verleiten lässt, "nur" um sich einen Wisch (Zertifikat) an die Wand zuhängen.) Bei Aufsichtpersonen kommt es darauf an, aber auch da möchte ich letzendlich wenn diese etwas fordern dazu eine Rechtsquelle in der dies so klar gefordert wird steht.

    wir lassen die Betriebsanweisung nicht unterschreiben. Gab noch nie Theater.

    Gruß Mattes

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  • Das Thema mit der Unterschrift auf den Betriebsanweisungen hatte ich in meiner alten Firma auch mal in einem Audit. Der Punkt wurde aber schnell abgehakt nachdem wir so argumentiert hatten das die Betriebsanweisungen in der Qualifikationsmatrix und auf dem Unterweisungsprotokoll aufgeführt sind. Der Mitarbeiter sich also somit bewusst ist das dies ein gültiges Dokument ist. Ausgehängt werden sie ja im Endeffekt nur damit der Mitarbeiter sich immer wieder informieren kann wenn er was aus der Unterweisung vergessen sollte (also spätestens 5 Minuten nach der Unterschrift auf dem Schulungsnachweis 8) ).

    Einen der größten Knaller hatte ich letztes Jahr im Audit: der war der Ansicht das auf den Betriebsanweisungen zu viel Text steht und wir den Text reduzieren sollen. Sonst ist der Mitarbeiter ja überfordert. Auf die Frage was ich seiner Meinung nach weglassen soll: die Gefährdungen, die Schutzmaßnahmen, Erste Hilfe Hinweise oder Verhalten bei Störungen, bekam ich nur entgeisterte Blicke und es wurde das Thema gewechselt...

    Da handle ich nach dem Motto: wenn sich ein Auditor was wünscht dann kann er sich seinen Wunsch eintüten wenn keine Forderung (gesetzlich oder konzernseitig) dahinter steht. Wenn er auf seine persönliche Ansicht weiterhin besteht wird das im Abschlußgespräch kommuniziert das wir uns bei seinem Arbeitgeber melden und nicht wünschen das er nochmal bei uns auditiert. Kam leider auch schon vor...

    "Do it or do it not. There is no try. If you fail learn for the next time"

  • Einen der größten Knaller hatte ich letztes Jahr im Audit: der war der Ansicht das auf den Betriebsanweisungen zu viel Text steht und wir den Text reduzieren sollen. Sonst ist der Mitarbeiter ja überfordert. Auf die Frage was ich seiner Meinung nach weglassen soll: die Gefährdungen, die Schutzmaßnahmen, Erste Hilfe Hinweise oder Verhalten bei Störungen, bekam ich nur entgeisterte Blicke und es wurde das Thema gewechselt...

    Absoluter Klassiker :D wenn ich z.B. Empfehlungen gebe und vom Gegenüber dann große Tönen kommen erwidere ich IMMER, dass ich gerne für Gegenvorschläge offen bin. Habe bisher wenig bis keine Gegenvorschläge erhalten..

  • ich persönlich finde es auch das in vielen Bereichen übertrieben wird. Gerade das Thema Dokumentation und Unterschriften wird ja teileweise zum totalen Wahnsinn. nach dem Motto leben und leben lassen bin ich aber in der Vergangenheit immer ganz gut gefahren. Wenn BG oder Auditor etwas möchten was für den Betrieb geringer Aufwand ist und die Leute so ihr Ego und ihre Daseinberechtigung aufwerten können gehe ich diesen Weg mit. Aus dem alter wo man immer die Schwanzlänge vergleichen muß bin ich raus. Aus der Erfahrung heraus fahrt man so ganz gut da jeder zufrieden ist.

    Was jetzt nicht heißen soll das ich zu allen ja und Amen sage

    mit freundlichen Gruß

    D.H.


    Ein guter Anwalt mit einem Aktenkoffer kann mehr stehlen als zehn Männer mit Maschinengewehren.

  • Aus dem alter wo man immer die Schwanzlänge vergleichen muß bin ich raus. Aus der Erfahrung heraus fahrt man so ganz gut da jeder zufrieden ist.

    Ich bin in dem Alter, wo man wieder die Kürze vergleichen darf :!:

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • Wenn BG oder Auditor etwas möchten was für den Betrieb geringer Aufwand ist und die Leute so ihr Ego und ihre Daseinberechtigung aufwerten können gehe ich diesen Weg mit.

    Ich verstehe deine Überlegung. Aber ich sehe es eher so: ich bin angestellt um für die Sicherheit der Mitarbeiter und die Rechtssicherheit der Verantwortlichen zu sorgen und nicht um das Ego von Externen zu streicheln.

    Und zusätzliche, unnötige Arbeiten kosten auch Zeit die wo anders fehlt. Das bringt mir nichts (zusätzliche Arbeit - zusätzliche Überstunden = Mehrbelastung für mich) und bedeuten höhere Kosten für die Firma). Mag in einem Fall jetzt unbedeutend erscheinen. Aber dann kommt Kunde M und wünscht sich dies. Dann Kunde A will das und Kunde G will das. Dann kommt Zertifizierer Q und stellt sich noch das vor. Im Jahr darauf das gleiche Spiel mit anderen Auditoren und jeder hat wieder andere Ansichten und Vorstellungen. Irgendwann pflegt man nur noch die Wünsche und kommt nicht mehr zu seiner Arbeit: Arbeitssicherheit.

    "Do it or do it not. There is no try. If you fail learn for the next time"

  • wie gesagt muß das ganze im Rahmen bleiben.

    um jetzt wieder zum Thema zurück zukommen: bei mir in der Firma ist es kein Stress oder Mehraufwand wenn der Vorgesetzte mit unterschreibt da er ja sowieso mit am Tisch sitzt oder 2 Türen weiter.

    mit freundlichen Gruß

    D.H.


    Ein guter Anwalt mit einem Aktenkoffer kann mehr stehlen als zehn Männer mit Maschinengewehren.

  • Wie ich weiter oben schon gesagt habe, unterschreibt die Führungskraft bei uns die Unterweisungsnachweise, die mit einem Datum versehen sind. Anschließend wird alles gemeinsam archiviert.

    Ich gehe daher noch einen Schritt weiter und verweigere die gern gelebte Praxis, die Betriebsanweisung jährlich neu mit aktuellem Datum auszuhängen. Solange sich der Inhalt nicht ändert, gibt es keinen neuen Aushang. Wer den Stand einer BA von 2018 hinterfragt, kann gern Einsicht in die aktuellen Unterweisungsnachweise nehmen, die sich auf die BA beziehen.

    Daher finden wir die Unterschrift unter den Unterweisungsnachweisen wirklich wichtig, unter den BAs jedoch nicht.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.