Wo genau in der DGUV finde ich das mit den "Feuerfesten Unterlagen"?
Ich find nur den Hinweis auf Löschdecken, die nicht mehr verwendet werden sollen.
In der VVB ist es §8. Die schreibt nur eine sichere Aufstellung vor.
Bernd
Es steht noch in der DGUV-Regel 115-401- Branche Bürobetriebe auf Seite 52
"Stellen Sie Kaffeemaschinen und Wasserkocher auf eine feuerfeste Unterlage (z.B. Fliesen). Sorgen Sie für eine standsichere Aufstellung der Geräte mit ausreichendem Abstand zu Waschbecken und Spülen"
In KomNet (KomNet - Feuerfeste Unterlage) klingt das so:
"Elektrowärmegeräte wie Kaffeemaschinen und Kochplatten sind heute meist so konstruiert, dass zur Unterlage ein genügend großer, vor Hitze schützender Abstand besteht; sollte dies nicht der Fall sein, sind sie auf feuerfesten Unterlagen – zum Beispiel Fliesen – aufzustellen."