Ist zwar off-topic, aber der Vollständigkeit halber. Wer im ÖD in eine GmbH wechselt, sollte sich ein Rückkehrrecht in den Arbeitsvertrag schreiben lassen. Wir haben einige Kollegen, die einem Zweckverband dienen. Sollte der den Bach runter gehen, müssen wir die alle "zurücknehmen". Hat aber mit der eigentlichen Fragestellung nichts zu tun.
Schnuppertage sind bei uns auch möglich, habe ich gerade letzte Woche mit einem Kollegen, der in mein Team kommen soll, auch gemacht. Er hätte auch mehrere Tage machen können, wenn er das gewünscht hätte. Reden hilft.
Gruß Frank