Schaltschrank soll offen bleiben - zulässig?

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  • Moin.

    Ich hab hier wieder mal was kuriosen gefunden.

    Ein Kunde baut gerade eine neue Anlage. Diese wird natürlich komplett verkabelt. Dazu wurde auch ein neuer Raum gebaut in denen fünf Schaltschränke eingebau werden. Mit RWA, Löschanlage usw. In den Raum können immer wieder, auch Nicht-Elektriker rein.

    Jetzt sagt mir der Chef dort, es ist geplant die Schaltschränke auch offen zu lassen. Die Türen werden gar nicht erst eingebaut. Das wäre so zulässig hat ihm der Hersteller versichert (nein, nicht schriftlich)

    Vor den Schaltschränken ist eine Warnbarke angeschlagen, dass man nicht näher hinzutritt als dass es ratsam wäre.

    Ich kann mir das nicht vorstellen, dass das zulässig ist.

    Kann mir einer was dazu sagen?

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • So stellen die sich das vor.

    Ich sage: "NEIN!".

    Und ich wette die BG und der VDE sagen ebenfalls: "Nein"

    Dateien

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

    2 Mal editiert, zuletzt von Mike144 (16. März 2022 um 11:09)

  • Hallo Mike,

    die EN 60204-1 fordert:

    6 Schutz gegen elektrischen Schlag

    6.1 Allgemeines

    Die elektrische Ausrüstung muss den Schutz von Personen gegen elektrischen Schlag vorsehen:

    – gegen direktes Berühren (siehe 6.2 und 6.4);

    – bei indirektem Berühren (siehe 6.3 und 6.4).

    Die Maßnahmen für diesen Schutz in 6.2, 6.3 und für PELV in 6.4 sind eine empfohlene Auswahl aus IEC 60364-4-41. Wo diese empfohlenen Maßnahmen nicht praktikabel sind, zum Beispiel wegen physikalischer oder betrieblicher Umstände, dürfen andere Maßnahmen aus IEC 60364-4-41 benutzt werden.

    Jetzt ist zu prüfen, ob

    1. eure Anlage/Schaltschränke unter die EN60204 fallen

    2. wie der primäre und sekundäre Schutz durch den Anlagenersteller gewährleistet wurde.

    Ich vermute jedoch stark, dass die Schaltschranktüre der sekundäre Schutz sein soll. Damit muss sie geschlossen sein und darf nur durch Elektrofachkräfte oder unterwiesene Personen geöffnet werden.

    Gruß, Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Sehe ich auch so!

    Da scheint wieder ein Bequemlichkeitsfaktor eingeschlichen zu sein, der nur bis zur ersten Grillkohle hält.

    Bei Schaltschränken, wo jeder mal aufs Knöpfchen drücken darf, sind diese nach außen vor die Schaltschranktüren geführt und die Knöpfchen entsprechend ausgeführt.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Seh das wie Niko.

    und jetzt mit Sarkasmus: da sind doch nur 24 V druff, mach dia mal nich ins Hemde! ;)

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

    Einmal editiert, zuletzt von CaThMa (17. März 2022 um 09:03)

  • Seh das wie Nico.

    und jetzt mit Sarkasmus: da sind doch nur 24 V druff, mach dia mal nich ins Hemde! ;)

    :P

    Bei 24 V (AC) ist der Berührungsschutz anders geregelt.

    :saint:

    A.3 Voraussetzung für den Schutz durch Reduzierung der Berührungsspannung unter 50V

    Wo die Anforderungen von A.2 nicht sichergestellt werden können und der zusätzliche Schutz-Potentialausgleich als Mittel gewählt wird, um den Schutz gegen gefahrbringende Berührungsspannungen sicherzustellen, ist die Voraussetzung für diesen Schutz, dass die Berührungsspannung unter 50 V reduziert wird.


    :cursing: :cursing::cursing:Und ich suche mal wieder mein K ;(;(;(

    Gruß, NiKo

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    Einmal editiert, zuletzt von Niko (16. März 2022 um 17:34)

  • Selbiges kann man dann auch in der VDE0660-514 war es glaube ich lesen, falls die 0113 aus welchen gründen auch immer nicht zieht

    Entweder abdecken, Türen vor mit "Schloss" oder wenn die Türen weg bleiben sollen wäre auch ein Zaun möglich oder sonstiges was verhindert das Laien da heran kommen

    Aber ich werfe einfach noch den IP Schutz hinterher... Staub, Insekten, Tiere darf man auch nicht unterschätzen als Gefahrenquelle bzw Störquelle

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

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  • Soweit ich weiß ist das Schwer entflammbar.

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    Mike

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  • Nö. Der ist als Durchgangsraum konzipiert. Sonst wäre ich damit halbwegs zufrieden gewesen.

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    Mike

  • Da fällt mir nur der Begriff "ABGESCHLOSSENE!!! elektrische Betriebsstätte! ein!!

    Zutritt hat hier nur die Elektrofachkraft und evtl. noch ein EUP aber sonnst niemand!

    Krieg ist Verbrechen!

  • Solche Räume haben wir auch in unseren Produktionsstätten.

    Abgeschlossener Bereich, Zutritt nur für die Betriebselektriker, BMA, Löschanlage. Also "Hochsicherheitstrakt".

    Frage: Wie sieht die Löschanlage aus? Bei uns Gaslöschanlagen (Decke, Unterflur, z.T. in einzelnen Einheiten). Es wird dann der Raum geflutet, ist ja abgegrenzt.

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  • Moin

    Ich bin mittlerweile "weiter". Aufgrund der Beiträge hier und einer nochmaligen Diskussion mit dem Arbeitgeber hat er sich jetzt entschlossen die Türen doch dran zu machen. Die werden nämlich ohne Aufpreis mitgeliefert. Und wenn man so schicke Türen hat, will man sie doch auch zeigen und nutzen.....

    (Schlussendlich hat er sich "geschlagen" gegeben) ;)

    Es ist so... Das Unternehmen baut eine neue Anlage. Die sind in der Holzbranche tätig und bauen alles was so anfällt selber (Podeste, Arbeitsplätze, Schreibtische, Abschrankungen etc.) Auch diesen Raum.

    Wenn der Umbau der Anlage abgeschlossen ist, wird die Halle nochmals etwas vergrößert und dann kommt eine komplett neue RWA und Löschanlage dran. In enger Zusammenarbeit mit dem Sachversicherer, dem örtlichen Feuerwehrkommandanten (der hat hier einen "Ruf"....) und dem Planungsbüro Brandschutz.

    Danke für eure Tipps und Hinweise.


    Ach... was ich vergessen habe. Der "Raum" mit der Schaltanlage sitzt über und neben der Anlage. Dieser ist über eine Treppe zu erreichen und offen. Wenn man nämlich auf der Ebene über der Anlage ist, gelangt man über eine zweite Türe (gegenüber der Schaltanlage) auf einen "Wartungs- und kontrollgang" (eigentlich Steigeisengang... aber er wird in Holz gefertigt) der über der Anlage verläuft. Deswegen ist der Raum auch dauerhaft offen.

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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 (30. März 2022 um 09:18)