Konformitätserklärung Baustelle

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  • Servus und Hallo zusammen,

    Sorry, ich weiß nicht recht wie und wo ich diese Anfrage zuordnen kann, bitte um Gnade :ta:

    Meine Frage bezieht sich auf eine Anfrage eines Kunden, aus der ich nicht schlau werde.
    Es soll etwas umgebaut werden und Brandschutzkonzept und Sicherheitsplanung wurden schon abgenickt und der Auftraggeber möchte jetzt von mir eine Konformitätserklärung:

    "Im Zuge der Erstellung der Bauunterlage ist die Abgabe einer Konformitätserklärung durch den Nutzer erforderlich.

    Der Entwurf der Erklärung ist in der Anlage beigefügt. Ferner beigefügt sind der Entwurf der Bauunterlage sowie die Planunterlagen und das Brandschutzkonzepts.

    Wir bitten Sie um Stellungnahme als Fachkraft für Arbeitssicherheit, ob die Konformitätserklärung aus Ihrer Sicht unterzeichnet werden kann oder ob weitere Gefährdungen durch die baulichen Veränderungen entstehen, welche im Sinne der Arbeitsschutzbestimmungen zu berücksichtigen sind bzw. weitere Maßnahmen erfordern, die im Rahmen der Bauplanung bereits berücksichtigt werden können."


    Jetzt weiß ich nicht so recht, wie ich darauf reagieren soll? Soll ich jetzt die ganzen Bauvorhaben anhand der Reihe der ASR auf Richtigkeit prüfen? Oder hat zufällig schon einmal einer hier im werten Forum so einen Fall gehabt?

    Ich geh mal davon aus (Hoffung ist immer!) das die Architekten alles entsprechend der Reihe der ASR geplant haben.

    Sicher bin ich mir, dass ich definitv nichts unterschreiben werde, das soweit alles i.O ist.

    Beste Grüße Ke_Jae

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  • Ich geh mal davon aus (Hoffung ist immer!) das die Architekten alles entsprechend der Reihe der ASR geplant haben.

    Da würde ich aber gar nicht davon ausgehen... sonst hätte ich hier in meinem Laden nichts zu tun.

    Der Architekt hat sein Tag-Werk im Fokus...

    Hier meine Überlegungen dazu:

    Interessant wäre mal zu wissen, wer das Alles bereits abgenickt hat... Wenn du (rein zufällig) kein Brandschutzbeauftragter bist, kannst du dann beurteilen, was da auf dem Papier geplant worden ist? Hast du dir das alles auch mal live angesehen?

    Konkret geht es doch wohl darum, ob nach Umbau neue Gefährdungen hinzu kommen würden. Oder wollen die wissen, ob während der Bauphase auf was geachtet werden muss? Kann ja auch nicht schaden, dass mal zu betrachten...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Reihe der ASR auf Richtigkeit prüfen? Oder hat zufällig schon einmal einer hier im werten Forum so einen Fall gehabt?

    :44::Lach: :44: Sorry, wer glaubt, dass Architekten die ASR beachten, der glaubt auch dass Zitronenfalter Zitronen falten. Wenn ich bei unseren Bauprojekten auf die ASR hinweise und bemerke, dass dieses oder jenes so nach ASR nicht geht, bekomme ich stets zur Antwort "Aber wir haben doch eine Baugenehmigung". In der kann man dann oft den Hinweis lesen, dass im Zuge der Baugenehmigung reines Baurecht beachtet wurde und der Nutzer selbst für die Einhaltung des Arbeitsstättenrechts verantwortlich ist.

    und der Auftraggeber möchte jetzt von mir eine Konformitätserklärung:

    Da würde ich mal beim Auftraggeber nachfragen, was er denn konkret möchte.

    Konformitätserklärungen gibt es in der Regel für Anlagen und Geräte, bei denen es nach EU Recht vorgeschrieben ist wie z.B. Maschinen. Die Ausstellung einer solchen Erklärung ist Sache des Errichters/Herstellers und nicht Aufgabe der SiFa.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich würde den anrufen und fragen was er will.

    Ich kenne Konformitätserklärungen nur aus dem Maschinenbereich.

    Vielleicht meint er den SigekoPlan, und dass alle auf der Baustelle die ASR einhalten.

    Und irgendjemand hingeschrieben hat dass das so ist.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • "Der Entwurf der Erklärung ist in der Anlage beigefügt."


    Da sollten doch in Bezug genommene Regularien genannt sein, an denen du dich zumindest orientieren kannst.

    Anyway, wie es scheint ist dies ein Thema, von dem du - und das ist jetzt ausdrücklich keine persönlich Kritik - keinen blassen Schimmer hast. In einem solchen Fall ist entweder einarbeiten (was naturgemäß nicht in 3 Stunden erledigt ist) oder Weitergabe an einen Fachmann angesagt. Letzteres würde ich an deiner Stelle, und aus der Ferne beurteilt, favorisieren. Mutmaßungen deinerseits oder Dritter ("Ich denke mal das..." , "Ich gehe davon aus...") helfen dir hier nicht weiter.

    Leider ist dein Bezug zum Kunden nicht klar (Ist es ein Kunde des Unternehmens für das du tätig bist, bist du für den Kunden als externe Sifa tätig etc.,pp.).

    Grundsätzlich ist eine Beurteilung/Beratung/Stellungnahme in der angefragten Form eine orginäre Aufgabe der Sifa. Zu einer solchen gehört dann am Ende natürlich auch eine Unterschrift...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (14. März 2022 um 11:05)

  • Grundsätzlich ist eine Beurteilung/Beratung/Stellungnahme in der angefragten Form eine orginäre Aufgabe der Sifa. Zu einer solchen gehört dann am Ende natürlich auch eine Unterschrift.

    Das sehe ich ganz anders. Eine SiFa hat nicht die Aufgabe eine Konformitätsbestätigung auszufüllen und zu unterzeichnen, das ist immer noch Aufgabe des Errichters.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,

    danke für die Antworten.

    Da würde ich aber gar nicht davon ausgehen... sonst hätte ich hier in meinem Laden nichts zu tun.

    Der Architekt hat sein Tag-Werk im Fokus...

    Hier meine Überlegungen dazu:

    Interessant wäre mal zu wissen, wer das Alles bereits abgenickt hat... Wenn du (rein zufällig) kein Brandschutzbeauftragter bist, kannst du dann beurteilen, was da auf dem Papier geplant worden ist? Hast du dir das alles auch mal live angesehen?

    Konkret geht es doch wohl darum, ob nach Umbau neue Gefährdungen hinzu kommen würden. Oder wollen die wissen, ob während der Bauphase auf was geachtet werden muss? Kann ja auch nicht schaden, dass mal zu betrachten...

    Ich bin auch BSB und habe das Brandschutzkonzept gelesen. Ich kenne die Örtlichkeiten auch vor Ort.
    Der Kunde will wissen, wie du schon angedeutet hast, ob es nach dem Umbau neue Gefährdungen gibt und ob man diese vorher schon ermitteln kann, um dann noch während des Umbaus darauf zu reagieren. --> Finde ich eine gute Sache.

    :44::Lach: :44: Sorry, wer glaubt, dass Architekten die ASR beachten, der glaubt auch dass Zitronenfalter Zitronen falten. Wenn ich bei unseren Bauprojekten auf die ASR hinweise und bemerke, dass dieses oder jenes so nach ASR nicht geht, bekomme ich stets zur Antwort "Aber wir haben doch eine Baugenehmigung". In der kann man dann oft den Hinweis lesen, dass im Zuge der Baugenehmigung reines Baurecht beachtet wurde und der Nutzer selbst für die Einhaltung des Arbeitsstättenrechts verantwortlich ist.

    Da würde ich mal beim Auftraggeber nachfragen, was er denn konkret möchte.

    Konformitätserklärungen gibt es in der Regel für Anlagen und Geräte, bei denen es nach EU Recht vorgeschrieben ist wie z.B. Maschinen. Die Ausstellung einer solchen Erklärung ist Sache des Errichters/Herstellers und nicht Aufgabe der SiFa.

    hehe, ja das habe ich auch festgestellt. Es wurde immer schön geschrieben was alles geht usw und am Ende dann auf die Nutzerpflicht hingewiesen.


    Ich mutmaße mal, dass im Brandschutzgutachten etwas über Feuerwiderstandsklassen, etc. geschrieben steht. Da will das Amt bestimmt bestätigt haben, ob die verwendeten Bauteile, dem auch entsprechen.

    https://www.ingbw.de/fileadmin/pdf/210927_Arbeitshilfe_QS_Kammerlayout_CWI_MS.pdf

    Da ist auch von einer Konformitätserklärung die Rede.

    Das Brandschutzkonzept muss und kann ich gar nicht auf Richtigkeite prüfen, dafür gibt es Gutachter.
    Ich habe es durchgelesen und gebe dann meinem Auftraggeber Hinweise, wo die jeweilige ASR deutlicher und genauer die Sache beschreibt.
    z.B schreibt die LBO für diesen Gebäudetyp keine Feuerlöscher vor. In der ASR wird das aber genau gefordert.

    Danke - und nein, keine Sorge ich nehme das nicht persönlich, ich sehe das genauso :rot:.

    Allerding werde und habe ich mir das Ganze einmal angeschaut und mir meine Notizen/Hinweise/Anmerkunen notiert. Wenn ich damit fertig bin, werde ich mich in meinem Netzwerk einmal umsehen.

    Und ich bin als externe SiFa vor Ort bestellt.


    Grundsätzlich ist das ein super spannendes Thema gerade.

    Meine Vorgehensweise wird sein, dass ich mir alle Unterlagen ansehe und mit den entsprechenden Hinweisen zu den jeweiligen ASR´en versehen.
    Dann halte ich Rücksprache mit 2,3 Kollegen und dann schau mer mal :)

    Besten Dank!

  • Hallo Ke_Jae,

    Du hast ja schon einige Antworten bekommen. Deswegen nur noch als Ergänzung:

    Frag auch die Unterlage für spätere Arbeiten an! Dies ist wichtig, da häufig vergessen wird spätere Wartungsarbeiten bereits in die Planung einzubeziehen.

    VG

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • AxelS,

    "Das sehe ich ganz anders. Eine SiFa hat nicht die Aufgabe eine Konformitätsbestätigung auszufüllen und zu unterzeichnen, das ist immer noch Aufgabe Errichters.

    DAS war auch nicht Gegenstand der Fragestellung. Dort geht es um eine Stellungnahme zur Konformitätserklärung...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Dort geht es um eine Stellungnahme zur Konformitätserklärung.

    Wie soll man zu einer Konformitätserklärung eine Stellungnahme abgeben, wenn man nur einzelne Dokumente kennt. Weiterhin ist es auch nicht Aufgabe einer SiFa Konformitätserklärungen zu erstellen oder deren Richtigkeit zu bestätigen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • nicht Aufgabe einer SiFa Konformitätserklärungen zu erstellen oder deren Richtigkeit zu bestätigen."

    Ach Axel...

    Nee, ist es nicht - aber das erwähnte ich schon. Vielleicht zum Verständnis ( also zu deinem): Eine Stellungnahme ist weder die Erstellung einer Erklärung (bereits 1 mal erklärt!) noch ist es die Bestätigung der Richtigkeit derselben. Es ist die Sicht der Stellung nehmenden Person auf die Dinge. Wie die verantwortliche Person diese Sicht in den Prozess einarbeitet, bleibt ihr überlassen.

    So, jetzt mach ich den Klugscheissermodus aber wieder aus - was sollen denn die Leute denken...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • So... nun habt euch aber wieder lieb...

    By the way: Ich finde eure Meinungen - auch wenn unterschiedlich oder aneinander vorbei geredet - so was von gut, denn genau so geht es mir auch. Manchmal denke ich in eine Richtung und verrenne mich. Da braucht es echt wieder jemanden, der mich mit seiner Sichtweise wieder auf den Boden holt.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Ausgangsaussage war ja

    möchte jetzt von mir eine Konformitätserklärung:

    Das ist mit Sicherheit kein Job der SiFa

    ist die Abgabe einer Konformitätserklärung durch den Nutzer erforderlich.

    Halt, nicht der Nutzer ist für die Konformitätserklärung zuständig, sondern der Errichter.

    Wir bitten Sie um Stellungnahme als Fachkraft für Arbeitssicherheit, ob die Konformitätserklärung aus Ihrer Sicht unterzeichnet werden kann oder ob weitere Gefährdungen durch die baulichen Veränderungen entstehen

    Hier könnte man evt. beratend tätig sein, aber dazu müsste der Errichter seine Gefährdungsbeurteilung mitliefern, die für die Konformitätserklärung erforderlich ist, aber nicht an den Empfänger derselben mitgeliefert werden muss. Somit hat man keine sinnvolle Prüfmöglichkeit, sofern diese Dokumente nicht geliefert werden.

    Es ist die Sicht der Stellung nehmenden Person auf die Dinge.

    Meine Sicht wäre da klar. Entweder derjenige, der da was von mir möchte liefert alle relevanten Daten oder er bekommt eben den Hinweis, dass ich dazu keine Aussage treffen kann.

    Ich habe das Gefühl im vorliegenden Fall soll die SiFa etwas bestätigen und wenn es hinterher schief geht hat man jemanden den man dafür verantwortlich machen kann, ohne dass die SiFa einen entsprechenden Entscheidungsspielraum hatte. Nach dem Motto "Die SiFa gibt das frei".

    nun habt euch aber wieder lieb..

    Wir haben nur unterschiedliche Meinungen, mehr nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Also, "unterschiedlich Meinungen" trifft es genau!

    Aber, weil diese Diskussionen für mich grundsätzlichen Wert, auch zum Verständnis der Tätigkeit einer Sifa haben, doch nochmal etwas:

    Wenn ich um eine solche Stellungnahme gebeten werde, kann ich beispielsweise Aussagen treffen wie: "Die Gefährdung durch einen eingeengten Verkehrsweg zur angrenzenden Halle wurde nicht ausreichend berücksichtigt." Oder, " Aufgrund der vorliegenden Dokumente ist nicht von zusätzlichen Gefahrenpotentialen auszugehen."

    Eine solche, von mir nach bestem Wissen und Gewissen getroffene Stellungnahme werde und muss ich selbstverständlich auch unterzeichnen.

    Das ich, auch in meinem Job, mit Risiken diesbezüglich leben muss, ist auch klar.

    Ich kann einfach, wie schon mehrfach kund getan, mit dem ewigen "Eine Sifa hat keine Verantwortung." Nix anfangen. Das ist das, was in solchen Diskussionen immer wieder anklingt. Ich werde (sorry, wurde!) für einen Job bezahlt, den ich halt auch immer gemacht habe.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    PS: ...und gezz iss gut... 😉

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo zusammen,

    es war jetzt nicht meine Absicht einen Streit aufgrund meiner Unschlüssigkeit der Aufgabe zu produzierenprovozieren.

    Mittlerweile habe ich das Brandschutzkonzept geprüft und meine Hinweise im Bezug auf die verschiedenen ASR´en. gegeben.

    Zum Beispiel war der Hinweis das gemäß Baurecht keine Feuerlöscher nötig sind, da hab ich einen Hinweis hinterlassen das in der ASR A2.2 sehr wohl Feuerlöscher gefordert sind.

    Jetzt lass ich das nochmal intern anschauen und telefonier mit dem Auftraggeber und dann werde ich gerne noch einmal berichten.

    Einmal editiert, zuletzt von Ke_Jae (16. März 2022 um 08:12)

  • Moin, Ke_Jae,

    Du wolltest einen Streit produzieren?

    es war jetzt meine Absicht einen Streit aufgrund meiner Unschlüssigkeit der Aufgabe zu produzieren.

    Ich hoffe, dass Du Dich nur etwas falsch ausgedrückt hast ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo zusammen,

    es war jetzt meine Absicht einen Streit aufgrund meiner Unschlüssigkeit der Aufgabe zu produzieren.

    Mittlerweile habe ich das Brandschutzkonzept geprüft und meine Hinweise im Bezug auf die verschiedenen ASR´en. gegeben.

    Zum Beispiel war der Hinweis das gemäß Baurecht keine Feuerlöscher nötig sind, da hab ich einen Hinweis hinterlassen das in der ASR A2.2 sehr wohl Feuerlöscher gefordert sind.

    Jetzt lass ich das nochmal intern anschauen und telefonier mit dem Auftraggeber und dann werde ich gerne noch einmal berichten.

    ähhh ja oh, nein natrürlich wollte ich keinen Streit provozieren :en:

  • Hallo und guten Abend zusammen!

    Um das Thema abzuschliesen, eine kleine Zusammenfassung.

    Am Anfang stand ich schon ein wenig wie der Ochs vorm Berg, zugegebenerweise :-).
    Aber ich war mit meine Intention richtig gelegen.
    Ich habe die mir zu Verfügung gestellte Dokumente mit den gültigen ASR´en abgleichen sollen um zu Vermeiden, das während des Umbaus neue Gefährdungen auftreten.
    Und dabei habe ich festgestellt, das Baurecht und ASR mal so gar nicht harmonieren... leider...
    Des Weiteren konnte ich meinem Auftraggeber diverse Hinweise und Fragestellungen bezüglich der Rettungswege im Brandschutzkonzept an die Hand geben.
    z.B ist im Baurecht kein Feuerlöscher gefordert oder wie wird eine horizontale Entfluchtung in andere Brandschutzbereiche für Personen mit Mobilitätseinschränkungen geregelt, wenn es Treppen dazwischen gibt. Oder wie ist der zweiter Fluchtweg über einen Notausstieg für solche Personen abgebildet.

    Hat Spaß gemacht und war sehr lehrreich für mich!

    Vielen Dank für Eure Tipps und Gedanken.

    p.s ich hoffe ihr habt euch alle wieder lieb ;)