Seht doch mal in die ASR V3.a2 und findet mit dem Betroffenen und dem Betriebsarzt heraus, ob er Beeinträchtigungen hat, die die Definition der Behinderung erfüllen. Das ist unabhängig von einem ev. Schwerbehindertenstatus.
Zu den konkreten Punkten: ein Stuhl bis 300 kg Tragkraft sollte sich doch finden lassen. Toilettensitze gibt es auch, damit könnte man z.B. ein Behinderten WC ausstatten, dass in der Nähe seines Arbeitsplatzes ist. Es ist nicht nötig, alle Toilettensitze im Betrieb auszutauschen. Kantine: wenn er nur dort Pause machen kann oder wenn ihm die sozialen Kontakte dort wichtig sind, muß er vielleicht ertragen, dass dort ein "Elefantenstuhl" für ihn reserviert wird.