Übergewichtige Mitarbeiter - besondere

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  • Liebes Forum,

    Meine Frage ist die folgende:

    ein Mitarbeiter wiegt 225 Kilogramm (Tendenz steigend).

    • bestehende Toiletten sind nicht auf schwergewichtige Personen ausgelegt.
    • Der für ihn angeschaffte Stuhl trägt eine Last von 170 kg max..
    • Die Stühle in der Kantine tragen max. 120 kg.

    Gibt es eine gesetzliche Maßgabe, die ein Unternehmen verpflichtet, Beschäftigten, mit jeder Gewichtszunahme die sicherheitsrelevanten Arbeitsmittel anzuschaffen?

    Darunter fällt der o.g. Arbeitsstuhl, die Toiletten bzw. eine ausgewiesene Toilette für übergewichtige Menschen am Standort und z.B. eine besondere Bestuhlung in der Kantine.


    Danke vorab für eure Rückmeldung- bin auch für kleinste Hinweise dankbar.

    Liebe Grüße

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  • Die Quelle ist jetzt nicht sehr seriös (oder vielleicht doch?), aber der DGUV hat zumindest mal eine Meinung dazu öffentlich verkündet:

    https://www.derwesten.de/gesundheit/arb…-id8783969.html

    ok, Nachtrag: Bessere Quelle gefunden :)
    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/14369

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Gibt es eine gesetzliche Maßgabe, die ein Unternehmen verpflichtet, Beschäftigten, mit jeder Gewichtszunahme die sicherheitsrelevanten Arbeitsmittel anzuschaffen?

    Das wirst du so wörtlich nicht finden ....aber schau mal ins ArbSchG §5 oder in die DGUV V 1 hier wirst du alles finden was du brauchst.

    (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

    Die BAUA sagt dazu:

    Weiterhin ist zu prüfen, ob der Schutz für folgende Personengruppen gewährleistet ist:

    Für besonders schutzbedürftige Personen, wie

    - Jugendliche und Kinder ab dem 13. Lebensjahr,

    - Schwangere und stillende Mütter,

    - behinderte Menschen,

    - Rehabilitanden, z. B. stufenweise wiedereinzugliedernde Erkrankte,

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Gibt es eine gesetzliche Maßgabe, die ein Unternehmen verpflichtet, Beschäftigten, mit jeder Gewichtszunahme die sicherheitsrelevanten Arbeitsmittel anzuschaffen?

    ArbSchG §4, Nr. 1

    Was die Kosten anbelangt, ArbSchG §3 Abs. 3

    Beim übergewichtigen Beschäftigten könnte man auch ArbSchG §4 Nr. 2 heranziehen und entsprechende Unterstützung zur Gewichtsreduktion anbieten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Herzlichen Dank für die super schnelle Reaktionen,

    Bürostuhl wäre über die DGUV 215 geklärt. Aber was ist mit der Toilette - muss der Arbeitgeber seine

    sanitären Anlagen auf wegen einem Mitarbeiter kostenintensiv umrüsten?

    ...und was ist, wenn der Arbeitgeber -trotz aller Bemühungen keinen Bürostuhl auftreiben kann welcher die Last von 225KG trägt.

    Nochmals Herzlichen Dank

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  • Herzlichen Dank für die super schnelle Reaktionen,

    Bürostuhl wäre über die DGUV 215 geklärt. Aber was ist mit der Toilette - muss der Arbeitgeber seine

    sanitären Anlagen auf wegen einem Mitarbeiter kostenintensiv umrüsten?

    ...und was ist, wenn der Arbeitgeber -trotz aller Bemühungen keinen Bürostuhl auftreiben kann welcher die Last von 225KG trägt.

    Nochmals Herzlichen Dank

    Mal ne andere Sicht...Homeoffice anbieten ?

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Faule Ausrede.

    Beispiel

    und hier fürs WC

    Diese Öffnung im Toilettensitz ist übrigens sehr wichtig.

    Ansonsten kann die sitzende Person beim Geschäft durch Senken von Körpermasse Luft verdrängen, so das ein Vakuum in der Schüssel entsteht, was ein Aufstehen danach nicht möglich macht.

    Und von da möchte wohl fast keiner von der Feuerwehr befreit werden....

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Aber was ist mit der Toilette - muss der Arbeitgeber seine

    sanitären Anlagen auf wegen einem Mitarbeiter kostenintensiv umrüsten?

    Gegenfrage: muss der Arbeitgeber einem Rollstuhlfahrer eine gerechte Toilette anbieten?
    Finde ich von der Idee her vergleichbar.

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

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  • Hallo zusammen,

    warum soll eine GBU für die Privatsphäre des Mitarbeiters gemacht werden?

    Kantinenbenutzung und Toilettenbenutzung ist Privatsache, gemäß ASR gibt

    es Vorgaben wie diese gestaltet sein müssen, daran sollte man sich halten.

    Noch ein Thema ist ,der Unternehmer hat ,geeignetes Personal auszuwählen.

    Wenn er Mitarbeiter beschäftigt die nicht dem 95 Perzentil entsprechen, dann

    muss er auch die entsprechenden Bedingungen für eine Beschäftigung schaffen.

    Gruß ASM10

  • ...wenn bei deinem Mitarbeiter eine Behinderung vorliegt, könntest du das Integrationsamt um Mithilfe bitten.

    Gruß

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • per se ist es ja so, dass der AG nach dem ArbSchG dazu verpflichtet ist, Gefährdungen von seinem MA fernzuhalten bzw. dafür zu sorgen, dass Gefährdungen auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Wie er das macht, ist ihm überlassen. Er muss es halt eben nur .

    Im vorliegenden Fall wäre die günstigste Methode, den Dicken zum Abnehmen zu bewegen ggf. eine GBU zu machen und ihn von seinen Qualen an diesem Arbeitsplatz zu erlösen.

    225 kg sind m.E. tendenziell reichlich und bilden so auch Gefahren für andere (Fluchtwegversperrung etc.)

    Klaus Schuster

    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_(ツ)_/¯

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  • Da sind schon viele gute Anhaltspunkte dabei... Gefährdungsbeurteilung ist das Zauberwort und ich finde auch, dass der Arbeitgeber bei Weiterbeschäftigung alle notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen hat.

    Er sollte sich rechtzeitig überlegen, ob der Arbeitsplatz für die 5% aus der Norm fallenden Beschäftigten überhaupt geeignet ist ... nimm mal die Feuerwehr als Beispiel... oder um es Allgemeiner zu sagen: Was machst Du mit älteren Mitarbeitern, wenn Sie für gewisse Tätigkeiten nicht mehr geeignet sind? Diese leistungsgewandelten Personen kannst Du nicht einfach so entlassen... und zu dieser Gruppe würde ich auch Deinen Kandidaten zählen...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • ein Vakuum in der Schüssel entsteht, was ein Aufstehen danach nicht möglich macht.

    Da hilft ein einfacher Trick: Spülung betätigen. Allerdings dürfte eine entsprechend korpulente Person kaum an den Auslöseknopf für die Spülung kommen, wenn sie festgesaugt ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • warum soll eine GBU für die Privatsphäre des Mitarbeiters gemacht werden?

    Eine GBU ist m.E. schon wichtig, denn der Mitarbeiter muss ja auch mal Arbeiten und ist möglicherweise mit seinem Übergewicht an einige Gefahren ausgesetzt. Wie erfolgt z.B. im Notfall die Rettung aus 1. oder 2. OG? Das alles muss festgestellt und Maßnahmen getroffen werden. Auch Übergewichtige haben das Recht auf einen gesundheitsgerechten Arbeitsplatz.

  • Ich führe mal die Details zu DGUV V1 §7(2) an:

    DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“

    pasted-from-clipboard.png

    Also bei 200 kg++ sehe ich nur noch eine Behindertenwerkstatt als Arbeitsplatz, nicht mehr die Industrie.

    Der Betreffende kann natürlich über die Rentenversicherung eine Unterstützung erfragen, sich eine Behinderung anerkennen lassen usw - aber irgendwo ist eine Grenze erreicht:

    - in der Räumung im Brandfall

    - in der ersten Hilfe

    - in der Arbeitsplatzgestaltung

    - usw.

    Es kommt natürlich auch auf die Betriebsgröße an, und auf die Mitwirkung des Betriebsrates.

    Wo es keine käuflichen Bürostühle mehr für 200++ kg für 8 Stunden gibt, gibt es auch keine Pflicht zur Beschaffung. Es ist auch zweifelhaft, ob 200++ kg aus medizinischer Sicht überhaupt 8 Stunden sitzen dürfen.

    Ich würde dem betreffenden die Eignung aus Gründen des Gesundheitsschutzes absprechen. Und dann ist es seine Entscheidung, ob er eine Wiedereingliederungsmaßnahme anstrebt, oder den Arbeitsplatz (wegen fehlender Bezahlung nach X Wochen) verlässt. Ich sehe den Mitarbeiter in den Händen der Krankenkasse und der Reha - aber nicht am Arbeitsplatz.

    Man braucht aber eine gute Begründung:

    Arbeitsrecht - Wann Übergewicht ein Kündigungsgrund ist - Karriere - SZ.de (sueddeutsche.de)

    In dem Artikel ist nicht ausgeführt, inwiefern die Nichtexistenz von PSA und Arbeitsmittel für die dicke Person ein Kündigungsgrund sein können. Eine Behinderung wurde jedenfalls nicht anerkannt.

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz (3. Februar 2022 um 16:56)

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  • Deswegen gibt es Betriebsärzte, Krankenkassen etc. und Du bist SiFa - Schuster bleib bei Deinen Leisten. ;)

    Gruß Frank

    Ja, meine Leiste wäre, dass wir weder Arbeitsmittel haben, noch beschaffen können, noch evakuieren können usw.... Das wären die technischen Fakten.

    Ist wie bei der Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft. Wir haben immer wieder mehr als 25, soger mehr als 35 kg, Lärm, Schichtdienst, Nachtarbeit, Wochenendarbeit usw - Schwangere können wir (in der Produktion) nicht beschäftigen, auch nicht Ersatzbeschäftigen. Schwanger geht nix.

    Eine 200++ kg Person könnten wir ebensowenig beschäftigen. Allein schon der Zugang zu manchen Maschinen wäre für die Person unmöglich. Das kann jeder feststellen, sogar eine SiFa....

    Was der Arbeitgeber daraus macht, kann man so nicht sagen. Aber ich würde auf Grund der "individuellen Leistungsvoraussetzungen" die Arbeitsplätze, die wir haben, dem Dicki nicht zuordnen können.

  • Aber ich würde auf Grund der "individuellen Leistungsvoraussetzungen" die Arbeitsplätze, die wir haben, dem Dicki nicht zuordnen können.

    Einige Tätigkeiten kann man auch mit Übergewicht durchaus ausführen. Das geht bei der Geschäftsführung los, über die SiFa Tätigkeit und endet an der Pforte, nur mal so 3 Beispiele. Wenn AG und AN gewillt sind, geht da schon einiges. Adipositas ist als Erkrankung anerkannt, von daher halte ich es für durchaus sinnvoll, hier als AG unterstützend tätig zu werden.

    Schwangere können wir (in der Produktion) nicht beschäftigen, auch nicht Ersatzbeschäftigen. Schwanger geht nix.

    Fast jeder Produktionsbetrieb hat auch eine Verwaltung und siehe da, dort gibt es durchaus Tätigkeiten, die auch Schwangere ausführen können. Nur weil über die U2 Umlage die Freistellung für den AG so bequem und kostenneutral ist, sollte das noch lange kein Grund sein, hier keinen geeigneten Arbeitsplatz zu finden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.