Beiträge von Trolli42

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    Liebe Helferlein,

    hat jemand eine Idee oder besser noch eine Vorlage für eine Betriebsanweisung zur Bedienung eines Spänebunker?

    Ort: Schreinerei - keine Buchenstäube o.ä. sondern nur "normale Holzspäne"

    Von den an verschiedenen Arbeitsplätzen installierten Absaugungsvorrichtungen werden die Späne zentralisiert in einen Spänebunker

    geblasen und dort täglich in ca. 500l große Plastiksäcke abgefüllt.

    Geringe Staubentwicklung und Bereich ist nicht als Ex - Schutzbereich deklariert.

    Irgendwie finde ich dazu rein gar nichts ....:?:

    Herzlichen Dank und Grüße in die Runde

    Trolli42

    Bin ebenfalls auf der Suche nach einer Betriebsanweisung für Dumper- scheint echt nicht viel darüber zu geben bzw. zu finden.

    Wäre super, wenn jemand eine Idee hätte wo man noch danach suchen könnte.

    Herzliche Grüße und allen eine erfolgreiche Woche.

    Trolli42

    Wiederkehrende Elektrogeräte Prüfungen nach DGUV V3 - Ist ein gelernter KFZ Schlosser- welcher eine Zusatzausbildung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Industrie mit 710 Unterrichtsstunden gemacht hat - berechtigt, wiederkehrende Prüfungen nach DGUV V3 durchzuführen? Nach meiner Meinung ist er nicht berichtigt da die Grundlagenausbildung als Elektrofachkraft nicht vorhanden ist . Vielleicht weiß hier jemand mehr - Besten Dank Trolli42

    Super Hinweise und Hilfe - herzlichen Dank !!!!!

    Leider hatte ich nicht erwähnt, dass es sich bei dem Mitarbeiter um einen Menschen mit Behinderung in einer Behinderteneinrichtung handelt, welcher kognitiv nicht in der Lage ist sein Essverhalten zu steuern.

    Liebe Grüße an alle !!!

    Herzlichen Dank für die super schnelle Reaktionen,

    Bürostuhl wäre über die DGUV 215 geklärt. Aber was ist mit der Toilette - muss der Arbeitgeber seine

    sanitären Anlagen auf wegen einem Mitarbeiter kostenintensiv umrüsten?

    ...und was ist, wenn der Arbeitgeber -trotz aller Bemühungen keinen Bürostuhl auftreiben kann welcher die Last von 225KG trägt.

    Nochmals Herzlichen Dank

    Liebes Forum,

    Meine Frage ist die folgende:

    ein Mitarbeiter wiegt 225 Kilogramm (Tendenz steigend).

    • bestehende Toiletten sind nicht auf schwergewichtige Personen ausgelegt.
    • Der für ihn angeschaffte Stuhl trägt eine Last von 170 kg max..
    • Die Stühle in der Kantine tragen max. 120 kg.

    Gibt es eine gesetzliche Maßgabe, die ein Unternehmen verpflichtet, Beschäftigten, mit jeder Gewichtszunahme die sicherheitsrelevanten Arbeitsmittel anzuschaffen?

    Darunter fällt der o.g. Arbeitsstuhl, die Toiletten bzw. eine ausgewiesene Toilette für übergewichtige Menschen am Standort und z.B. eine besondere Bestuhlung in der Kantine.


    Danke vorab für eure Rückmeldung- bin auch für kleinste Hinweise dankbar.

    Liebe Grüße