Übergewichtige Mitarbeiter - besondere

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  • Seht doch mal in die ASR V3.a2 und findet mit dem Betroffenen und dem Betriebsarzt heraus, ob er Beeinträchtigungen hat, die die Definition der Behinderung erfüllen. Das ist unabhängig von einem ev. Schwerbehindertenstatus.

    Zu den konkreten Punkten: ein Stuhl bis 300 kg Tragkraft sollte sich doch finden lassen. Toilettensitze gibt es auch, damit könnte man z.B. ein Behinderten WC ausstatten, dass in der Nähe seines Arbeitsplatzes ist. Es ist nicht nötig, alle Toilettensitze im Betrieb auszutauschen. Kantine: wenn er nur dort Pause machen kann oder wenn ihm die sozialen Kontakte dort wichtig sind, muß er vielleicht ertragen, dass dort ein "Elefantenstuhl" für ihn reserviert wird.

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  • Einige Tätigkeiten: ja. Das ist aber keine volle Beschäftigung.

    Hier müsste aber an mehreren Orten der Betrieb so umgebaut werden, dass für die vorliegende Tonnage gar keine Hardware existiert. Bis 150 kg kein Thema, aber bei 200 kg++ sehe ich massive Probleme, elementare Regeln einzuhalten.

    Wir haben eine Produktion, eine Instandhaltung und eine Verwaltung in der ich der Unqualifizierteste bin. Bei kleineren Unfällen können wir Schonarbeitsplätze anbieten, um die Unfallstatistik zu schönen, aber für die Dauer des Mutterschutzes ist das nicht möglich. Es gibt in der Verwaltung einfach nichts zu tun auf dem Niveau.

    Jetzt ist es nicht so, dass jemand mit 200 kg++ keine Buchhaltung, keinen Telefondienst oder keine Entwicklung kann. Es reicht aber auch nicht, den Arbeitsplatz behindertengerecht umzubauen. Hier hast Du einfach eine Masse, die im Notfall niemand bewegen kann. Du kannst der Person im Brandfall nicht aus dem Gebäude helfen. Du kannst die Person im Notfall nicht in die stabile Seitenlage bringen (ich habe das mit einer dicken Frau, die KEINE 100 kg gewogen hat, nur mit Mühe geschafft - und es lag nicht an fehlender Kraft, sondern am Schwabbel, egal was ich versucht habe, der Schwabbel hat nachgegeben, überall. Ich habe nur Schwabbel versetzt, aber nicht die Person gedreht bekommen. Am Ende bin ich über Nacken und Handgelenk zum Ziel gekommen, in einem Hebel, den wir SO nicht gelernt haben. Bei 200 kg würde ich es gar nicht mehr versuchen.

    Wenn der Staat solche Ausmaße als Krankheit oder Behinderung anerkennt, dann muss er auch Lösungen bieten, damit umzugehen. Ich sehe nämlich keine Lösungen bei der BG oder beim BAUA. Haben sie keinen Präventionsauftrag? Oder haben sie die Lösungen nur gut versteckt?

    Ernsthaft - ich würde kapitulieren.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (4. Februar 2022 um 13:20)

  • Wir wissen ja garnicht, in welchem Bereich die Person tätig ist. Der Threadstarter hat nur vom Bürostuhl gesprochen.

    Ich gebe dir aber Recht, eine ganze Anlage/einen Betrieb für eine Person umzurüsten, ist dem AG nicht unbedingt zuzumuten. Da gibt es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die wirtschaftliche Zumutbarkeit.

    Und was die Erste Hilfe / Rettung angeht: ich habe ich meinen Kursen gelernt "jeder tut, was er kann". Als Ersthelfer mache ich mir vorher keinen Kopf, ob ich jeden Kollegen in meinem Bereich gewendet kriege. Als AG lasse ich den Kollegen an den Räumungsübungen teilnehmen. Wenn er sich nicht alleine aus dem Gebäude bewegen kann, ist er ein Fall für die ASR V3.a2.

  • Immer vorausgesetzt, man hat den Platz dazu. Dan könnten wir nur durch Abriss und Neubau schaffen.

    Wir sind ein Forschungsprojekt (gebastelt), das aufgekauft wurde, und in die Produktion gegangen ist...

    Wir haben selbst im modernsten Trakt keinen Aufzug. 4-5 Etagen auf der Treppe... Teilweise manueller Transport von Maschinenteilen... Keine Chance.

    In der Verwaltung sind nur die Stabstellen (mit mir), das Management, die Ingenieure und 3 administrative Kräfte. Mehr administrative Kräfte brauchen wir nicht.

    Schonarbeitsplätze arbeiten gelegentlich administrative Backlogs an Katzentischen auf, aber das können die auch nicht monatelang machen (schon gar nicht als Dicki oder schwanger).

    Naja, unser lokales "Problem" ist da nicht gefragt. Was ich meine: es gibt einen Punkt, wo die ganze Sache astronomisch unwirtschaftlich wird. Möglich ist alles - der Aufwand steigt aber exponentiell.

  • "Unwirtschaftlichkeit ist aber kein Argument für fehlenden Arbeitsschutz"

    ...hab nur leider die Quelle vergessen.

    Ansonsten musst halt Ausnahmen bei der zuständigen Behörde beantragen. (Hab ich einmal machen dürfen, wegen Nicht-Einhaltung der Temperaturen am Arbeitsplatz)

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

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  • "Unwirtschaftlichkeit ist aber kein Argument für fehlenden Arbeitsschutz"

    ...hab nur leider die Quelle vergessen.

    Ansonsten musst halt Ausnahmen bei der zuständigen Behörde beantragen. (Hab ich einmal machen dürfen, wegen Nicht-Einhaltung der Temperaturen am Arbeitsplatz)

    Arbeitsschutz ist aber auch das Einstellen der Arbeit (oder das Nichtbeschäftigen gefährdeter Personen). Aktuell stehen wir knapp vor einer Einstellung des Betriebes, weil Arbeitsmittel falsch geliefert wurden, und Workarounds ergonomisch nicht akzeptabel sind. Aber wir werden es wohl schaffen, rechtzeitig Ersatz zu bekommen.

    Unwirtschaftlichkeit ist kein Argument Leute unter erhöhter Gefährdung arbeiten zu lassen, das unterschreibe ich mit mit meinem Blut. Gefährdungen lassen sich aber auch Organistorisch reduzieren: Belastung bleibt gleich, Beanspruchung ist aber je nach individueller Leistungsvoraussetzung gering(er).

    Beim Diki ist die "normale" Belastung der Belegschaft eine extreme Beanspruchung.

    Konkret bei uns: alles was nicht "fit und Mann" ist, packt den Job in der Produktion oder in der Instandhaltung nicht. "Fit und Mann" hat LMM 30-50, alles Andere, insbesondere Frau, ist rot bis über 200. Man kann also Arbeitsschutz sehr wohl an individuelle Leistungsvoraussetzungen knüpfen - und man muss NICHT die grenzen der potentiell höchsten Beanspruchung unter höchstem Finazaufwand herabsetzen.

    Doch genau dies ist beim Dicki "gefragt": für einen lauen Job, der für die gesamte Belegschaft eine akzeptable Beanspruchung darstellt, müssen maximale Umbauten stattfinden, damit jemand mit 200 kg++ noch sicher und bequem arbeiten kann?

    Das sehe ich weder für einen Behinderten, noch für einen Kranken als notwendig an.

    Für die 200 kg++-Person würde ich MAXIMAL Home-Office oder Außendienst anbieten. Dann muss sie schauen, wie sie zurechtkommt.

    Ihren Stuhl für zu Hause kann sie (die Person) gerne haben (und die restliche Büro-Ausstattung) - den Rest muss sie sich selbst ausdenken.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (4. Februar 2022 um 13:50)

  • Wir haben selbst im modernsten Trakt keinen Aufzug. 4-5 Etagen auf der Treppe... Teilweise manueller Transport von Maschinenteilen

    Schonarbeitsplätze arbeiten gelegentlich administrative Backlogs an Katzentischen auf,

    :/ Ihr habt ganz andere Probleme als adipöse Beschäftigte.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • :/ Ihr habt ganz andere Probleme als adipöse Beschäftigte.

    Gruß Frank

    So ist es! Ich nenne sie Aufgaben.... Wir sind ein Spielball diverser Interessensphären gewesen. Erst seit ca. zwei Jahren werden menschliche und gesetzlich vorgeschriebenen Belange ausreichend berücksichtigt. Selbstverständlich kann ich den Laden nicht von heut auf morgen umbauen (will ich auch nicht), aber die Treppengeschichte im anderen Thread zeigt auch, womit ich hier kämpfe. Aber wie heißt es so schön: den Walfisch muss man Happen für Happen fressen. Immerhin ist der Fokus jetzt sehr stark auf die Verbesserung der Situation ausgerichtet. Das ist motivierend, aber die Gegenwinde (aus höheren Etagen als lokal) sind auch frustrierend.

    Wobei wir sehr wohl adipöse Personen haben - was auch ein Problem ist (kleiner Ausrutscher, großer Knieschaden - wegen Eigengewicht!), und aktuell in einer Besprechung mit der Produktion angesprochen wurde. Aber es sind keine 200 kg++

    Wir wollen gegensteuern, und denken über freiwillige Gesundheitsschutzmaßnahmen speziell für die Nachtschichten nach.

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz (4. Februar 2022 um 13:58)

  • Arbeitsschutz ist aber auch das Einstellen der Arbeit (oder das Nichtbeschäftigen gefährdeter Personen).

    Da die Person ja schon eingestellt wurde, kannst da aber auch nicht einfach kündigen.
    Das ist bei Krankheit oder Sucht (und das unterstelle ich bei über 200 kg Körpergewicht) ja nicht so einfach.

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

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  • Politische Korrektheit ist nicht meine Stärke, sorry. Ich habe der Person aber MAXIMAL geholfen! Es war im Straßenverkehr - ein Sturz zu Fuß. Ich beurteile mich selbst nur nach meinen Taten, nicht nach der Wortwahl. Insofern ist "Dicki" und "Schwabbel" für mich OK, denn dem verletzten Menschen wurde geholfen, und ich würde jederzeit wieder helfen. Ich habe der Person von der Schwierigkeit nicht berichtet, sie war während meiner Anwesenheit die ganze Zeit benommen. Ich würde ihr aber ganz klar sagen, dass bei einer solchen Körperverfassung eine Hilfe nicht leicht ist .

    Diese persönliche Erfahrung bewirkt, dass ich solche Situationen auch beruflich berücksichtige.

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz (4. Februar 2022 um 14:20)

  • ... Insofern ist "Dicki" und "Schwabbel" für mich OK ...

    Ich sage dir als jemand, der mehr als die halbe Kindheit von allen männlichen Familienmitgliedern Dicker genannt wurde (obwohl es im Nachhinein betrachtet nie wirklich so war). NEIN, es ist nicht okay!

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • Wir wollen gegensteuern, und denken über freiwillige Gesundheitsschutzmaßnahmen speziell für die Nachtschichten nach.

    Wenn deine Bezeichnungen, wie Schwabbel und Dicki, für adipösen Menschen deine Einstellung widerspiegeln, solltest du deine Beteiligung an das " wir wollen" nochmal überdenken. Ich schließe mich an, ein absolutes No-Go.

    Gruß

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  • Politische Korrektheit ist nicht meine Stärke, sorry.

    Deswegen hast Du Deinen "Schwabbelbeitrag" auch selbst geliked - ganz großes Kino. Wir haben auch Beschäftigte, die *hüstel* "etwas* zu viel auf den Rippen haben. An Dingen wie Bürostuhl etc, scheitert es nicht. Das gibt es mittlerweile für alle "Tonnagen".

    Ein Arbeitgeber, der sich um seine Beschäftigten kümmert, wird solche Personen ansprechen und ihnen Hilfe und Unterstützung anbieten. Wir haben Beschäftigte, die fressen sich einfach fett. Das kann die unterschiedlichsten Ursachen haben. Psychische Belastungen, Freude am Essen, Langeweile was auch immer.

    Wir haben Beschäftigte, die gerne essen, aber aus Krankheitsgründen keinen Ausgleichssport o.ä. machen können. Wir haben eine Beschäftigte, die mittlerweile ohne Gehhilfen überhaupt nicht mehr vorwärts kommt. Eine andere nimmt immer Urlaub, wenn der Aufzug gewartet wird oder defekt ist.

    Solchen Menschen muss man Hilfe anbieten, so wie man es bei psychisch Belasteten oder Suchterkrankten auch macht. Wenn alles nichts hilft, gibt es immer noch die Möglichkeit, über den Arzt feststellen zu lassen, on der Beschäftigte die arbeitsvertraglich geforderte Leistung noch erbringen kann.

    Zum Thema Rettung und Erste-Hilfe:

    Wenn ich einem Menschen nicht helfen kann, kann ich ihm nicht helfen, dann müssen die profis ran, die sich mit so etwas auskennen. Bei einer Schulung unserer Brandschutzhelfer kam auch die Frage auf: "Was machen wir, wenn XYZ sich nicht selbst retten kann?"

    Die Antwort war makaber aber praktikabel: "Rollt sie über den Flur in einen anderen Brandabschnitt und gebt der Feuerwehr Bescheid, wo sie liegt. Wenn möglich bleibt unter Beachtung des Eigenschutzes eine Person bei ihr."

    Ausbildung Räumungshelfer: "Was machen wir mit ABC? Unsere Evakuierungsstühle sind nur für 180kg zugelassen." Makabere aber praktikable Antwort: "Schleift ihn, wenn ihr könnt durch das Treppenhaus nach unten. Besser zwei gebrochene Knöchel als an einer Rauchgasvergiftung zu sterben."

    Wenn man will geht viel.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    3 Mal editiert, zuletzt von Guudsje (4. Februar 2022 um 15:24)

  • Alles gut. Irgendwo ist aber eine Grenze.

    Wo genau, muss die Gefährdungsbeurteilung festlegen.

    Über Begriffe streite ich hier nicht. Ich würde sie nicht ohne einem bekannt witzigen Hintergrund gegenüber Dritte anwenden. Das sollte jedem klar sein. Aber es sollte auch jedem Dicken klar sein, dass er im Notfall Dritte vor Probleme stellt.

    Dicke Kollegen zu rollen ist zu ziehen ist eine Idee. Aber wenn sie bewusstlos oder zumindest ohne Selbstkontrolle sind... Schon mal probiert? Feuerwehr und Sanitäter haben sicher Übung. Aber hat schon mal jemand versucht, eine entspannte Katze hochzuheben? Ich hatte schon Probleme mit einer 40 Kilo Freundin, die etwas viel getrunken hatte. Die ist einfach "durchgerutscht". Und jetzt das Ganze für 100++ Kilo? Oder 200++ Kilo? Utopisch (ich schließe aus, dass ich das schaffen würde, aber ich gehe davon aus, dass ich 95-99 von 100 zufällig ausgesuchten Männern meiner Altersklasse und bis zu 15 Jahre jünger in jeder Kraft oder Ausdauerübung "schlage").

    Man kann natürlich auch sagen, was man im Notfall tun soll. Wenn es klappt, klappt es, wenn nicht, dann nicht.

    Für Erste Hilfe kann man übrigens keine Anderen rufen. Erste Hilfe ist GENAU ein mal möglich, nämlich dass erste mal, wenn man helfen kann. Was danach kommt ist Rettungsdienst und Notarzt, und keine Erste Hilfe nach der Ersten Hilfe.

  • Wo genau, muss die Gefährdungsbeurteilung festlegen.

    Nein, im Ernstfall gilt es, und Du kannst mehr als Du denkst. Ich habe es live miterlebt, dass ich mich in einer Situation befunden habe, in der ich im "normal life" niemals gedacht hätte, dass ich sie bewältigen könnte. Aber wenn das Adrenalin läuft und Dein Körper ohne Nachzudenken funktioniert, kannst Du mehr, als Du denkst.

    Dass Du im Nachngang eventuell das große Zittern bekommst, Dich erbrichst oder einfach zusammenklappst, steht auf einem anderen Blatt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich habe meine Einschätzung aus einer echten Erfahrung, die Dame war auch keine 100 Kilo, und relativ klein. Ich hätte sie nicht einmal als "Dicki" qualifiziert. Es war eine alte Dame wie sie standardmäßig aussehen.

    In den Kursen habe ich beliebige Personen leicht wenden können.

    Bei der Dame hatte ich keinen Griff. Alles hat nur nachgegeben. Habe sie GERADE so hingekriegt. Bei mehr Gewicht... Kraft ist da, aber ohne Körperspannung verpufft sie...

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  • Alles gut. Irgendwo ist aber eine Grenze.

    Wo genau, muss die Gefährdungsbeurteilung festlegen.

    Nö, das macht nicht die GBU sondern bei "Auswahl der Lösung" derjenige, der es bezahlen muss.

    Wenn Du einen Sonderbürostuhl für 850 € möchtest und der Chef sagt es gibt nur einen Schemel, dann gibt es einen Schemel. --> Fundiert widersprechen, den Wiederspruch dokumentieren.

    Bei der Wirkungskontrolle - oh Wunder - fällt etwas auf und das Thema beginnt von neuem...

    In der Verantwortung ist der Unternehmer (Wenn Du sauber gearbeitet hast)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Guten Morgen,

    da ich mich gerade mit der Laborrichtlinie beschäftige:

    Schaut mal da rein... auf Seite 30 (Abschnitt 3.4.5) zum Thema Inclusion... da sollte man eine recht gute Herangehensweise und im Endeffekt gute Argumente finden.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Super Hinweise und Hilfe - herzlichen Dank !!!!!

    Leider hatte ich nicht erwähnt, dass es sich bei dem Mitarbeiter um einen Menschen mit Behinderung in einer Behinderteneinrichtung handelt, welcher kognitiv nicht in der Lage ist sein Essverhalten zu steuern.

    Liebe Grüße an alle !!!