so ein Teil meine ich...in den Kartons sind 10-Jahresvorräte Papiertücher
Steht in einem winzgen denkmalgeschützetn Museum...daneben ist ein Escaperoom
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Neues Benutzerkonto erstellenso ein Teil meine ich...in den Kartons sind 10-Jahresvorräte Papiertücher
Steht in einem winzgen denkmalgeschützetn Museum...daneben ist ein Escaperoom
Moin,
was hat denn ein Raucherkennungssystem IN einem Serverschrank mit dem Denkmalschutz zu tun?
Gruß Frank
Vielleicht ist das System schon älter :doppelthumbsup:
so ein Teil meine ich..
So weit das zu erkennen ist, ist das ein Netzwerkverteiler, d.h. Switches, Panels und unten wohl eine USV. Erst einmal undramatisch, aber trotzdem würde ich jeden IT-Schrank, der mir lieb und teuer ist, überwachen.
Gruß Frank
so ein Teil meine ich...in den Kartons sind 10-Jahresvorräte Papiertücher
Dann ist die Brandlast nicht unwesentlich
Also habe ich euch richtig verstanden Schutz der Mitarbeit ok
Schutz der Technik nicht ok ?
privatrechtliche Beweggründe können natürlich auch zählen ... versicherungsbedingungen ausfallkosten etc. ... aber keine gesetzliche pflicht fürs überwachen und kein verbot lager
Also habe ich euch richtig verstanden Schutz der Mitarbeit ok
Schutz der Technik nicht ok ?
nein, nicht ganz. Zum Schutz der Daten in einem Serverschrank, wäre ein Detektor angebracht. Aber nicht zwingend erforderlich. Lagern in kritischen Infrastrukturen wie Elektroräumen oder Serverräumen oder Hubs ist nicht zulässig. Bei uns werden alle Gebäude brandschutztechnisch saniert. Dazu gehört auch die Installation von RM in ALLEN Räumen. Das ist mittlerweile SdT. Es gibt aber keine gesetzl. Grundlage.
BSI INF.1.A3 Abs.2:
"Unnötige Brandlasten MÜSSEN vermieden werden."
Ist zwar keine gesetzliche Grundlage, aber auf jeden Fall Argumentationshilfe. In irgendeiner BSI steht auch, wer in solchen Räumen überhaupt Zutritt haben darf.
Lagern in kritischen Infrastrukturen wie Elektroräumen oder Serverräumen oder Hubs ist nicht zulässig.
Quelle?
Für Serverräume gab (gibt?) es eine VdS 2007.
JS
[btn='','500px']https://download.gsb.bund.de/BSI/ITGSK/IT-G…016_EL15_DE.pdf[/btn] wären auch einige Informationen zu finden
zum einen EltBauVO
Serverräume fallen nicht in der Geltungsbereich der EltBauVO ... also ist diese nicht verpflichtend anzuwenden.
In solchen Fällen schildere ich dem Verantwortlichen gerne, wann er im Falle eines "banalen" Brandschadens wieder mit einem regulären Betrieb rechnen kann und frage ihn, wo er zwischenzeitlich welche auch immer verbliebenen Arbeiten ausführen lassen möchte. Je mehr brennbares Material zu Verfügung steht, umso länger können die Betriebsferien ausfallen...
Kleines Schmankerl aus meinen Erfahrungen: Bei uns hatten wir einen Brand/Verschmorung in einem städtischen Verteilerkasten im Serverraum - wurde irgendwie (wahrscheinlich mit Brandmelder) am Wochenende bemerkt und die Feuerwehr war schnell vor Ort. Kleiner Sachschaden am Verteilerkasten und auch der Server hat zum Glück nichts abbekommen.
Und jetzt kommts: Der Verantwortliche für die IT und die Technik im Raum hat die ansteigenden Monoxid Werte des Raumes (oder sowas ähnliches) auf seinem Mobiltelefon angezeigt bekommen... Reaktion? Keine... Das nenne ich mal Einsatz... auf meine Frage, was man nun verbessern möchte kam nichts rüber. Nicht mal die passenden Fragen des GF... oh man.
Ein Blick in die TRGS 800 kann auch nicht schaden => Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
Hallo,
baurechtlich findet man keine Antwort, weder in einer
LBO, noch in einer Sonderbauverordnung. Es gibt nur
die Empfehlungen vom BSI und wohl die Norm EN 1047-2.
Keine Ahnung was da im Detail in der Norm beschrieben wird.
In Sachen Brandschutz wird aber wiederholt Bezug genommen.
Sauberkeit, keine Lagerung etc. gehören aber zu den Grundlagen,
braucht es da wirklich eine rechtliche Grundlage als Argumentationshilfe?
Zumal Serverraum auch nicht gleich Serverraum ist. Als junger FA (SB)
hatte ich durch Einsatzdienst und Brandwachen mehr als einmal die
Möglichkeit, die Serverräume der SAP zu sehen. War vor 20 Jahren in Sachen
Sicherheit und Technik schon der Wahnsinn...
Gruß
Simon Schmeisser
Bezieht sich zwar auf Schulen aber macht es einen Unterschied, ob der Server in einer Schule, der Bußgeldstelle oder in einer Firma steht?
Alles anzeigen2.4 Serverraum
Für die baulich-technische Ausstattung und Instandhaltung der Serverräume ist der Schulsachkostenträger zuständig. In erster Linie sind die Herstellerproduktvorgaben für die Server einzuhalten, wobei das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für Serverräume eine Temperatur von 20 bis 22 °C und eine relative Luftfeuchte von 40 % empfiehlt. Eine zu hohe Luftfeuchte und große Temperaturschwankungen können zu Schäden am Server führen (vergleiche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: IT-Grundschutz-Kataloge – G 0.2 Ungünstige klimatische Bedingungen).Daher ist eine Temperaturregelung oder -überwachung, z. B. durch sogenannte Temperaturwächter, zu empfehlen, sofern keine Schutzschaltung vor Überhitzung eingebaut ist.
Serverräume sind von Brandlasten, z. B. Papier, Kartonagen, Möbel, frei zu halten.
Wenn ehemals anders genutzte Räume zu Serverräumen umfunktioniert werden, ist für die Raumnutzungsänderung, z. B. Schultoiletten oder Archive, seitens des Schulsach kostenträgers eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
In der Gefährdungsbeurteilung ist festzulegen, wer für welche Tätigkeiten zutrittsberechtigt ist, welche Serverteile und -bereiche für medientechnische Supportauf gaben freigegeben sind und welche nur durch eine Elek trofachkraft für Installations- und Wartungsaufgaben betreten werden dürfen beziehungsweise zugänglich sind. Darüber hinaus muss ein Prüfintervall festgelegt werden, das sich einerseits an den Herstellerangaben orientiert und andererseits an den gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen, z. B. mindestens alle vier Jahre für ortsfeste elektrische Anlagen.
Die Schulleitung hat dafür zu sorgen, dass der Serverraum nur durch Befugte betreten wird. Lehrkräfte, die in der Schule medientechnische Supportaufgaben übernehmen, sind jährlich durch die Schulleitung hinsichtlich der Sicherheit im Serverraum, z. B. bezüglich des Abstellens
von Brandlasten, zu unterweisen.
Durch die Nutzung von unterbrechungsfreien Stromversorgungsanlagen (USV-Anlagen) kann die Stromversorgung bei Stromunterbrechungen aufrechterhalten werden. Eine regelmäßige Wartung nach Herstellerangaben ist unerlässlich, um für Störfälle gerüstet zu sein. Schäden an USV-Anlagen, z. B. Aufwölbung der Akkus, sowie am Server sind durch regelmäßige Begehungen frühzeitig zu erkennen, um mögliche Gefahren grundsätzlich rechtzeitig zu beseitigen.
Im Brandschutzkonzept sind zudem weitere Anforderungen an die Ausgestaltung der Türen, Wände, Feuerlöscher oder an Brandmeldeanlagen festzulegen
Serverräume fallen nicht in der Geltungsbereich der EltBauVO ... also ist diese nicht verpflichtend anzuwenden.
da ist richtig. mir ging es in meiner Antwort nicht nur darum Serverräume und Hubs etc. zu benennen, sondern das ähnliche Anforderungen auch in Elektroräumen gelten. Ich nehme andere Anforderungen gerne zur Hilfe, wenn es für ähnlich gelagerte Fälle keine direkten Bestimmungen zu finden sind.
Wobei über das was wir hier reden ja was anderes ist als ein Serverraum. Dem Bild nach ist das ein Switch oder Patchfeld mit noch ein wenig Kleinkram drumherum, wie der Fritzbox, die man in vielen Haushalten auch vorfindet.
In einem richtigen Serverraum hat man in der Regel eine Temperaturüberwachung und auch entsprechende Löschtechnik installiert. Gelegentlich auch abgesenkten Sauerstoffgehalt.
Das ist dann auch nicht nur so ein kleines Schränkchen, sondern da ist dann der Raum gefüllt mit technischem Gerät das gewaltige Wärme erzeugt.
Hallo,
Ja, man wird es im Einzelfall beurteilen müssen.
Doch letztlich ging es darum nicht, sondern um die Lagerung
von Papiertücher. Und da dürfte doch Einigkeit bestehen, es
gibt bessere und sichere Lagermöglichkeiten.
Gruß
Simon Schmeisser