Brandschutzanforderungen für IT Räume

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  • Hallo,

    ich soll unsere IT'ler als Brandschutzhelfer ausbilden. Geht kann ich. Ein IT Auditor hat beim Audit gesagt und die Empfehlung ausgesprochen,

    dass die IT`ler eine Unterweisung als Brandschutzhelfer benötigen. Leider kann mir keiner die Norm aus der die Anforderung stammt nennen.

    Habt Ihr eine Idee?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Zauberwort Gefährdungsbeurteilung?
    Wenn daraus hervorgeht, dass die Serverräume etc. eine Ausbildung der IT-ler als Brandschutzhelfer sinnvoll ist...
    Oder vielleicht eine Forderung des Sachversicherers?

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Moin,

    nein dies ist mir ebenso nicht bekannt.

    Es ließe sich aus der "allgemeinen Verpflichtung" von 5 % Brandschutzhelfer her ableiten. Ggf. kann die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz einer höhere Quotennotwendigkeit ergeben. Ferner könnten Anforderungen der Sachversicherung noch zusätzliche Forderungen aufstellen. Du kannst es auch Interesse des Unternehmens auslegen, sofern euer IT essentiell für den Betrieb ist (gibt ja auch kaum noch Betriebe die ohne IT überleben würden).

    Hat der Auditor seine Forderung verschriftlicht und eine Quelle angegeben bzw. kannst du diese ggf, erfragen? Spielt der IT Auditor vllt. auch nur auf ein Löschtraining an?

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Zauberwort Gefährdungsbeurteilung?
    Wenn daraus hervorgeht, dass die Serverräume etc. eine Ausbildung der IT-ler als Brandschutzhelfer sinnvoll ist...
    Oder vielleicht eine Forderung des Sachversicherers?

    Gefährdungsbeurteilung war nicht die Frage.

    Es muss eine IT Norm geben, die BSH für diesen Bereich fordert.

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  • Hi,

    meinst Du speziell auf IT Mitarbeiter bezogen?

    Grüße

    Ja genau. Anscheinend sollten gemäß dieser Norm die IT'ler eine BSH Unterweisung haben, damit diese schnellstmöglich bei Bränden eingreifen können. Einen Schlüssel für diese Räume haben die am Mann.

    Ich finde diese Anforderung nicht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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  • Ja genau. Anscheinend sollten gemäß dieser Norm die IT'ler eine BSH Unterweisung haben, damit diese schnellstmöglich bei Bränden eingreifen können. Einen Schlüssel für diese Räume haben die am Mann.

    Ich finde diese Anforderung nicht.

    Hab ich noch nie gehört. Evtl. sieht der Auditor den Bereich als eine besondere Gefahr an??

  • Moin,

    nein dies ist mir ebenso nicht bekannt.

    Es ließe sich aus der "allgemeinen Verpflichtung" von 5 % Brandschutzhelfer her ableiten. Ggf. kann die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz einer höhere Quotennotwendigkeit ergeben. Ferner könnten Anforderungen der Sachversicherung noch zusätzliche Forderungen aufstellen. Du kannst es auch Interesse des Unternehmens auslegen, sofern euer IT essentiell für den Betrieb ist (gibt ja auch kaum noch Betriebe die ohne IT überleben würden).

    Das wäre ja alles vorhanden. Die Empfehlung bezog sich diret auf die IT-Mitarbeiter.

    Hat der Auditor seine Forderung verschriftlicht und eine Quelle angegeben bzw. kannst du diese ggf, erfragen? Spielt der IT Auditor vllt. auch nur auf ein Löschtraining an?

    Nein leider nicht. Meinen Kollegen kann ich auch zurzeit nicht erreichen. Deswegen die Frage.

    Das mit dem Löschtraining habe ich auch in der Vermutung. Der Kollege hat das bestimmt anders verstanden.

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    Gruß Mick

  • Hab ich noch nie gehört. Evtl. sieht der Auditor den Bereich als eine besondere Gefahr an??

    kann ich Dir nicht beantworten. Keine Ahnung.

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  • Habt Ihr eine Idee?

    Na, die ITler gehen doch täglich mit der Firewall um, da sollte eine Unterweisung schon notwendig sein. ;)

    Manche Serverräume sind auch brandschutztechnisch besonders ausgestattet z.B. durch Sauerstoffabsenkung oder entsprechende Löschmittel. Auch da ist eine Unterweisung hilfreich. Ob man immer gleich eine BSH Ausbildung daraus machen muss, kann der Betrieb dann selbst beurteilen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Vielleicht geht das auch in die Richtung löschen mit CO2, Erstickungsgefahr

    CO2 Löscher sind in der Regel ja nicht in dem Brandschutzkonzept berücksichtigt. Vielleicht

    war das dann der Ansatz das im IT Bereich mehrere Typen an Löschern verfügbar sind welche

    wann eingesetzt werden können?

  • Ich habe einen Teil der Lösung. Auslöser ist wohl das BSI Grundsatz Kompendium.

    Da sind die ganzen Anforderungen für die unterschiedlichen IT Sicherheitsanforderungen aufgeführt.

    pasted-from-clipboard.png

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    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (17. Januar 2022 um 16:04)

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  • Hallo,

    Ich habe einen Teil der Lösung. Auslöser ist wohl das BSI Grundsatz Kompendium.

    Da sind die ganzen Anforderungen für die unterschiedlichen IT Sicherheitsanforderungen aufgeführt.

    pasted-from-clipboard.png

    War mir jetzt nicht bekannt. Aber unabhängig davon, sofern man

    die 5% BSH etc. erfüllt ist man auf der sicheren Seite. Gesondert

    würde ich da jetzt keinen Bedarf sehen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Vielleicht noch BSI INF.1:

    "Es sollte eine Person benannt werden, die für die Einhaltung von Brandschutzvorschriften verantwortlich ist. Dies kann ein Brandschutzbeauftragter oder eine mit dem Aufgabengebiet betraute Person sein, die auch entsprechend geschult ist."

    […]

    "Daher sind bei entsprechenden Brandschutzübungen die Mitarbeiter in die Benutzung der Handfeuerlöscher einzuweisen und die Bedienung der Löscher auch zu üben."

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Ja habe ich auch gedacht, aber die "normalen" BSH haen keinen Schlüssel für diese Räume.

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  • Hallo,

    Ja habe ich auch gedacht, aber die "normalen" BSH haen keinen Schlüssel für diese Räume.

    Ok, sofern man das aber organisatorisch nicht lösen möchte/ kann,

    braucht man sich doch ohnehin um das Thema keine großen

    Gedanken machen. Wenn der Raum verschlossen ist, wird wohl

    auch keiner drin sein, oder?

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Die Anforderung des BSI hat sicher etwas mit IT-Sicherheitsstandards zu tun, d.h. Sicherstellung der Löschung von Bränden im Sinne des Schutzes und Erhalts der Daten und nicht im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

    Wenn ihr Handfeuerlöscher habt und die ausgebildeten BSH keinen Schlüssel zu den Serverräumen haben, können die BSH im Brandfall nicht eigenständig ihrem Training folgend helfen.

    Also entweder IT-Nerds mit Schlüssel zu den Servern am Feuerlöscher trainieren oder den "normalen Brandschutzhelfern" Zugang zu den Serverräumen gewähren. Letzteres kollidiert aber wieder mit Sicherheitsregeln im Sinne des BSI. Daher sollten die IT-Freaks einfach den Umgang mit den Löschern lernen und gut ist.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Infrastruktur erhalten, anders kann ich das nicht sehen.

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