Veto der Länder noch möglich
Theoretisch ja, aber eher unwahrscheinlich.
Gruß Frank
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenVeto der Länder noch möglich
Theoretisch ja, aber eher unwahrscheinlich.
Gruß Frank
Mal sehen welche Frist man in ein paar Wochen/Monaten für die "Gültigkeit" der Boosterimpfung festlegt.
und müsstest Du die Daten nicht sowieso nach § 28 b Abs. 3 S.10 IfSG nach 6 Monaten löschen ?
"Die nach den Sätzen 3 und 9 erhobenen Daten sind spätestens am Ende des sechsten Monats nach ihrer Erhebung zu löschen; die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts bleiben unberührt."
"Die nach den Sätzen 3 und 9 erhobenen Daten sind spätestens am Ende des sechsten Monats nach ihrer Erhebung zu löschen; die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts bleiben unberührt."
Moin,
betrifft mich nicht, außer den dokuementierten Prüfungen der Testnachweise, aber da sind wir ja noch weit von den 6 Monaten entfernt.
Zitat von §28b (3) Satz 3 IfSGSoweit es zur Erfüllung der Pflichten aus Satz 1 erforderlich ist, darf der Arbeitgeber sowie die Leitung der in Absatz 2 Satz 1 genannten Einrichtungen und Unternehmen zu diesem Zweck personenbezogene Daten einschließlich Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) verarbeiten.
Wir speichern nur "Testpflicht ja/nein" und "Gültigkeit". Wir speichern nicht, ob jemand geimpft oder genesen ist.
Zitat von §28b (3) Satz 9 IfSGVoll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen dürfen den Impfstatus der Personen, die dort behandelt, betreut oder gepflegt werden oder untergebracht sind, erheben; diese Daten dürfen nur zur Beurteilung der Gefährdungslage in der Einrichtung oder dem Unternehmen im Hinblick auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) und zur Vorbereitung der Berichterstattung nach Satz 7 verarbeitet werden und nur solange und soweit dies erforderlich ist.
Ich bin keine Einrichtung im Sinne dieser Rechtsnorm.
Gruß Frank
Moin,
betrifft mich nicht, außer den dokuementierten Prüfungen der Testnachweise, aber da sind wir ja noch weit von den 6 Monaten entfernt.
Wir speichern nur "Testpflicht ja/nein" und "Gültigkeit". Wir speichern nicht, ob jemand geimpft oder genesen ist.
Ich bin keine Einrichtung im Sinne dieser Rechtsnorm.
Gruß Frank
gut das hier wenigstens einer richtig Gesetzestexte lesen kann
Ich bin halt ein fauler Mensch. Bevor ich x-Datenschutzbestimmungen beachten muss, halte ich mich an das Datenminimierungsgebot und bin fein raus.
Gruß Frank
STIKO empfiehlt Auffrischungsimpfungen bereits ab drei Monaten.
Frisch gemeldet bei der Tagesschau.
Für wen gilt die Auffrischung? Für zweifach- oder auch schon für dreifachgeimpfte?
Die sind noch nicht einmal durch mit den Erstimpfungen...............
Für wen gilt die Auffrischung? Für zweifach- oder auch schon für dreifachgeimpfte?
Die sind noch nicht einmal durch mit den Erstimpfungen...............
nur für die einmalige Boosterimpfung, also als dritte Impfung (2. bei J+J) ... über weitere Impfungen gibt es noch keinen fachlichen Austausch, selbst bei in Israel noch nicht ... dies wird subjektiv relevant bei einem Impfstoff gegen Omikron.
STIKO empfiehlt Auffrischungsimpfungen bereits ab drei Monaten.
Frisch gemeldet bei der Tagesschau.
Wir in Stuttgart dürfen ja schon nach 4 Monaten kommen und es wird nicht genau auf den Tag gesehen.
Ein Freundin in Bayern hat berichtet, dass man noch nichtmal 1 tag früher kommen durfte.
Auch bei Erstimpfung MUSSTE man an seinem gemeldeten Wohnort bleiben, auch wenn man wo anders gearbeitet hat und es am Wohnort nicht möglich war. Und dann wundern, dass ihre Quote unter den anderen liegt...
Das Impfstation vom Klinikum /AxelS liegt ja mitte in der Fussgängerzone, erst shoppen, dann Impfen..schon praktisch.
WOW....obige Impfstation hat schon reagiert, auf der Homepage steht bereits Booster nach 3 Monaten !
Aber klar, die haben jede Menge frei Termine, die wollen ausgelastet sein.
Wir in Stuttgart dürfen ja schon nach 4 Monaten kommen und es wird nicht genau auf den Tag gesehen.
Ein Freundin in Bayern hat berichtet, dass man noch nichtmal 1 tag früher kommen durfte.
Auch bei Erstimpfung MUSSTE man an seiem gemeldeten Wohnort bleben, auch wenn man wo anders gearbeitet hat und es am Wohnort nicht möglich war. Und dannn wundern, dass ihre Quote unter den anderen liegt...
Das Impfzentrum vom Klinikum /AxelS liegt ja mitte in der Fussgängerzone, erst shoppen, dann Impfen..schon praktisch.
Meine Hausärztin hat die 6-Monats-Empfehlung immer nur als Empfehlung verstanden und schon immer früher geimpft, wovon auch ich profitiert habe.
Meine Hausärztin hat die 6-Monats-Empfehlung immer nur als Empfehlung verstanden und schon immer früher geimpft, wovon auch ich profitiert habe.
Zu jeder Zeit, an jedem Ort, gibt es Menschen die mitdenken und welche, die sich nur stur an Vorgaben halten....
Das Impfstation vom Klinikum /AxelS
Nicht meines, ich habe mir das Abbruchhaus nur einmal angesehen und war an der GBU beteiligt. Anschließend durfte sich Frank (du kennst den, also keiner hier vom Forum) damit beschäftigen.
Aber klar, die haben jede Menge frei Termine
Die haben ja auch jede Menge polnischer Böller Booster bekommen, die weg müssen.
Irgendwie schon traurig, vergangenes Wochenende auf dem Messegelände: angekündigte rund um die Uhr Impfung ohne Termin. Kapazität: 20000 Impfungen. Tatsächlich durchgeführt, gerade mal 8000, da zu wenige Impflinge da waren.
Nette Info zu den Schnelltests auf Heise.
Hallo,
aktueller Artikel im Staatsanzeiger Baden-Württemberg:
"3G wird in kommunalen Behörden akzeptiert"
https://www.staatsanzeiger.de/_newsletter_/g…den-akzeptiert/
Gruß
Simon Schmeisser
Bei Omikron soll wohl beim Schnelltest der Rachenabstrich besser sein....alles noch in Forschung, auch welcher Schnelltests wohl am Besten bei Omikron ist.
Kurzer Laienbericht gab es dazu bei SWR3 DocFischer.
Dazu gibt e einen kleinen Artikel in der RheinPfalz von heute
Moin,
das BMAS hat seine FAQs zur 3G-Pflicht am Arbeitsplatz einem Update unterzogen. BMAS-Update
Gruß Frank
Zitat von FAQ - BMAS
Die Gültigkeit des Testnachweises muss zum Zeitpunkt der betrieblichen Zugangskontrolle gegeben sein. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass bei zwischenzeitlichem Verlassen zum Beispiel für Außendiensttätigkeiten, die Gültigkeit des Testnachweises ablaufen kann und für ein neuerliches Betreten der Arbeitsstätte ggf. ein neuer Test gemacht werden muss.
Das kann ja heiter werden.
Gruß Frank
Das kann ja heiter werden.
Gruß Frank
Also streng genommen, verlasse ich für das Mittagessen das Gelände auch neue Kontrolle...
Welcher FAQ ist das?