3G am Arbeitsplatz

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  • Moin,

    ich habe mal die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zum vollständigen Impfschutz in eine Übersicht gepackt. Wenn ich mich nicht vollkommen vergaloppiert habe, sollten das die neuen bzw. weiterhin gültigen Kombinationen für einen vollständigen Impfschutz sein. Die Variante des §22a (1) Nr.4 IfSG habe ich weggelassen, da diese für uns nicht relevant ist.

    Impfstatus.jpg

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • ich habe mal die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zum vollständigen Impfschutz in eine Übersicht gepackt. Wenn ich mich nicht vollkommen vergaloppiert habe, sollten das die neuen bzw. weiterhin gültigen Kombinationen für einen vollständigen Impfschutz sein. Die Variante des §22a (1) Nr.4 IfSG habe ich weggelassen, da diese für uns nicht relevant ist.

    Ääähhh ja. Bahnhof

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Wenn es für Dich nicht relevant ist, ist das ja prima, aber andere können es vielleicht gebrauchen, um im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei bestimmten Tätigkeiten den Impfstatus beurteilen zu können. ;)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • sollten das die neuen bzw. weiterhin gültigen Kombinationen für einen vollständigen Impfschutz sein.

    Irgendwie fehlen mir da ein paar mögliche Kombinationen, aber bis dahin ist ja eh die 2te Booster sinnvoll und dann wird es bestimmt wieder andere Regelungen geben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin Axel,

    Du meinst so Kombis wie ""Genesen + Impfung + Test", "Genesen" usw.? Das zielt ja alles auf 2G(+) bzw. 3G, was ja mit der Änderung des IfSG erstmal wegfallen wird, sofern die Länder die Karte "Verlängerung bis 02.04.2022 bei gleichzeitiger Erklärung zum Hotspot" nicht spielen.

    Falls ich hinsichtlich "vollständiger Impfschutz" etwas vergessen habe, bin ich für Hinweise dankbar. :)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo,

    Falls ich hinsichtlich "vollständiger Impfschutz" etwas vergessen habe, bin ich für Hinweise dankbar.

    Ja, z.B. Berlin mit Johnson und Johnson. Da reicht eine Dosis gemäß

    Urteil weiterhin für vollständigen Impfschutz aus. Oder ist das

    nicht mehr gültig?

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    das sind ja Einzelfallentscheidungen, die keine Rechtswirkung auf andere Personen entfalten.

    Zitat von VG Berlin (Az. VG 14 L 15/22)

    Damit gelte die Antragstellerin nach der früheren Rechtslage bis auf Weiteres als vollständig geimpft, wenn auch nicht als geboostert.

    Darüber hinaus ist der Verweis auf das RKI/PEI mit den anstehenden Gesetzesänderungen sowieso Geschichte, da die Anzahl der Notwendigen Dosen direkt im IfSG verankert werden und gleichzeitig die Ermächtigungsgrundlage für weitergehende Verordnungen geschaffen wird. Insofern laufen diese Urteile dann ins Leere.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Also ich bin wirklich unschlüssig was wir nächste Woche noch aufrecht erhalten.

    Der Druck aus der Belegschaft ist schon hoch und überall wird gelockert.

    Meine Ideen dazu:

    - Maskenpflicht bleibt

    - in der Kantine sind wieder mehrere Mitarbeiter an einem Tisch erlaubt. Vorzugsweise aus einem Arbeitsteam

    - Bei Anzeichen von Symptomen Testen.

    - Wer sich freiwillig testen will, bekommt einen Test

    - Lüften, Lüften, Lüften

    - Option, falls sich die innerbetrieblichen Fälle häufen, dann werden die Maßnahmen wieder verschärft.

    Sehr viel mehr wird fürchte ich nicht übrig bleiben.

    Was nicht vergessen werden darf, die SARS CoV 2 Arbeitsschutzregel bleibt ja bestehen.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Was nicht vergessen werden darf, die SARS CoV 2 Arbeitsschutzregel bleibt ja bestehen.

    Moin,

    eben, und die gibt ja auch diverse Möglichkeiten an die Hand, auch wenn es dann zu einem Spannungsfeld zwischen "draußen" und "drinnen" geltenden Regeln kommen wird, wenn ich einem Kunden, der im Kino und beim Einkaufen keine Maske mehr benötigt, erkläre, dass er hier ohne Schnüffeltüte nicht reinkommt.

    Aber noch werden ja erst einmal diverse Landesverordnungen verlängert, so dass es bei uns in den öffentlichen zumindest bis zum 02.04.2022 erst mal bei der Maskenpflicht bleibt, aber 3G für die Kunden wegfällt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin,

    einfach lesen ;) Die 3G-Regel für Beschäftigte kommt aus dem Infektionsschutzgesetz, das nicht in die Kompetenz der Bundesländer fällt. Wenn das IfSG wie beabsichtigt geändert wird, ist diese Regelung ab dem 20.03.2022 Geschichte. In der Landesverordnung war dies nie geregelt, insofern kann das Land da auch nichts verlängern.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Sehe ich das richtig?

    https://www.bundestag.de/dokumente/text…tzgesetz-881856

    Am Freitag erfolgt die Abstimmung über die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Deutschen Bundestag. Außerdem wird über die von der Bundesregierung beschlossene zweite Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung abgestimmt.

    Um 9 Uhr geht's los. Spätestens 11 Uhr sollten das Gesetz und die Verordnung durch sein.

    Das bedeutet doch wohl, dass die Länder ihre Insellösungen, soweit die Entwürfe nicht weiter geändert werden müssen in ihre jeweilige Coronaschutzverordnung einpflegen und am Samstag veröffentlichen.

    Am Montag gelten dann völlig neue Regeln im Betrieb, die wir nicht mehr vorher vermitteln können. X/

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Der Referentenentwurf ist vom Bundeskabinett abgesegnet worden.

    Das bedeutet meines Erachtens (§2 Abs. 3), dass die Maßnahmen getroffen werden können, aber nicht müssen:
    Test bereitstellen, Masken tragen, Home Office, 1 Test/Woche.

    Es bleibt:

    Freistellung für Schutzimpfung, Unterweisung.

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • Hi,

    also wir werden aktuell weiter machen wie bisher. Tests, Masken und Mobiles Arbeiten. Wir haben uns darauf Verständigt einmal bis Mitte April alles aufrecht zu erhalten.

    Grüße

    das wird bei uns auch so kommen

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Und zum wiederholten Mal, danke für nix. Bloß nichts einheitlich regeln und wieder mal die Verantwortung in die Betriebe abschieben.

    Im öffentlichen Leben fällt so gut wie alles weg und wir sollen das per Gefährdungsbeurteilung nach dem Wunsch der Belegschaft am besten auch so beurteilen.

    Nach einer kurzen Diskussion mit allen Entscheidungsträgern... bis auf den Wegfall von 3G, als Zutrittsvoraussetzung für die Belegschaft, bleibt es bis nach den Osterferien wie es ist.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • Allerdings gilt weiterhin die SarsCov-Arbeitsschutzregel (?), die das Tragen von Masken praktisch unumgänglich macht:
    4.1 Grundlegende Maßnahmen

    (3) Soweit arbeitsbedingt die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und technische Maßnahmen wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen oder geeignete organisatorische Maßnahmen nicht umsetzbar sind, müssen die Beschäftigten mindestens MNS zum gegenseitigen Schutz tragen.


    Die Arbeitsschutzregel gilt so lange, wie die Verordnung gilt, sie bezieht sich nicht auf eine bestimmte Fassung.

    Ich persönlich würde das Maskentragen abschaffen, aber die rechtliche Lage dazu ist mir nicht ganz klar.

    Meine Interpretation: bis 25. Mai gilt noch die Verordnung und die Regel, bis dahin muss das aufrechterhalten werden. 3G-Zugangsregelung wird wohl am Freitag abgeschafft werden.

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • Und zum wiederholten Mal, danke für nix. Bloß nichts einheitlich regeln und wieder mal die Verantwortung in die Betriebe abschieben.

    Im öffentlichen Leben fällt so gut wie alles weg und wir sollen das per Gefährdungsbeurteilung nach dem Wunsch der Belegschaft am besten auch so beurteilen.

    Nach einer kurzen Diskussion mit allen Entscheidungsträgern... bis auf den Wegfall von 3G, als Zutrittsvoraussetzung für die Belegschaft, bleibt es bis nach den Osterferien wie es ist.

    ja Moment!!!?? Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, wo Unternehmer genau das vom Gesetzgeber gefordert haben. Es gab vom Gesetzgeber so viele gesetzliche Anforderungen, dass sich Unternehmer darüber beklagt haben --> wir wissen selbst, was wir in unseren Unternehmen tun müssen und wie wir diese sicher gestalten. Da hat sich der Gesetzgeber aus vielen Dingen rausgezogen. Dafür gab es dann verstärkt Gefährdungsbeurteilungen.

    Jetzt schreit wieder jeder nach dem Gesetzgeber. Hilfe Hilfe Hilfe. SARS-CoV ist ein biologischer Stoff. Frag Deinen BA. Der muss es wissen...... GBU gemacht, gut ist's.

    Zu Risiken und Nebenwirkungen fragst du dann den AxelS

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (17. März 2022 um 09:54)

  • Moin in die Runde,

    unsere GF möchte als Neuregelung, dass sich alle MA alle 72 Stunden/alle 3 Tage vor Dienstantritt mit einem überwachten Selbsttest testen.

    Ich persönlich halte von diesem Wunsch nicht viel, und suche nach griffigen Argumenten um diesen Vorschlag abzubiegen (wir sind ein normaler Produktionsbetrieb und haben nix mit dem Heil- und Pflegebereich zu tun.

    Irgendwie bewegt man sich da vermutlich zwischen dem GG und dem Direktionsrecht. Wie ist denn eure Einschätzung dazu?

    Gruß

    Harti

    Einmal editiert, zuletzt von Harti64 (17. März 2022 um 10:45)

  • ja Moment!!!?? Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, wo Unternehmer genau das vom Gesetzgeber gefordert haben. Es gab vom Gesetzgeber so viele gesetzliche Anforderungen, dass sich Unternehmer darüber beklagt haben --> wir wissen selbst, was wir in unseren Unternehmen tun müssen und wie wir diese sicher gestalten. Da hat sich der Gesetzgeber aus vielen Dingen rausgezogen. Dafür gab es dann verstärkt Gefährdungsbeurteilungen.

    Jetzt schreit wieder jeder nach dem Gesetzgeber. Hilfe Hilfe Hilfe. SARS-CoV ist ein biologischer Stoff. Frag Deinen BA. Der muss es wissen...... GBU gemacht, gut ist's.

    Zu Risiken und Nebenwirkungen fragst du dann den AxelS

    Da habe ich mich vielleicht etwas blöd ausgedrückt. Du hast grundsätzlich recht. Ich persönlich würde alles aufheben. So wie es im Moment aussieht, bekommt es sowieso jeder, ob geimpft oder nicht. Aber das in der GeBu zu dokumentieren trauen sich, einschließlich BA, alle nicht. Und genau das macht es immer schwieriger in die Belegschaft zu kommunizieren.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael