Tankstelle Vehrkerswege Fussgaenger Auto

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  • Hallo zusammen,

    bin neu im Job, relativ neu hier und jetzt auch schon das erste Problem. Vielleicht kann mir jemand mit einer Schale Weißheit weiterhelfen.

    Die Situation auf dem Bild halte ich für ein gewisses Gefahrenpotential und wollte mich im I-Net etwas informieren wie Richtlinien/Vorschriften...etc. sind. Leider bin ich hier überhaupt nicht fündig geworden. Jemand eine Idee?

    - Tankstelle

    - Keine abgegrenzter Bereich für Fussgänger, sondern bei Austritt aus der Tür des Shop`s direkt auf die Fahrbahn!

    - Breite: 295 cm zwischen Zapfsäule (ab Bordsteinkante links) und einer automatischen Schiebetür rechts.

    Im Voraus schon mal vielen Dank!! :)

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  • Grundlegend müsste die technische Regel A1.8 (https://www.baua.de/DE/Angebote/Re…publicationFile) auch hier gelten.


    Ansonsten lautet das Zauberwort (wie immer ;)) Gefährdungsbeurteilung.

    Heißt: du darfst alles, was nicht verboten ist, wenn du dir über die Gefährdungen Gedanken gemacht und diese bewertet hast.

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Mir stellt sich aber die Frage: gilt für die Kunden das ArbSchG?

    Wenn der Tankstellenpächter /-besitzer allein arbeitet, muss er die Wege imO nicht kennzeichnen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Mir stellt sich aber die Frage: gilt für die Kunden das ArbSchG?

    Wenn der Tankstellenpächter /-besitzer allein arbeitet, muss er die Wege imO nicht kennzeichnen.

    ...aber welcher Tankstellenpächter arbeitet schon alleine? Meistens haben diese auch eine Aushilfskraft, eine Kraft für die Spätschicht, eine Putzkraft...

    Und auch wenn er alleine arbeiten würde... kann er z.B. auf Standsicherheit seiner Regale und elektrische Sicherheit nicht verzichten. Da gibt es auch noch die Verkehrssicherungspflicht des Arbeitgebers in seinem Bereich, die auch gegenüber Kunden und Besuchern gilt.

    Ich könnte mir vorstellen, dass genauso Versicherer und Juristen die Arbeitsstättenregeln mit heranziehen, wenn es da Überschneidungen gäbe - ist halt ein Graubereich.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Wenn der Tankstellenpächter /-besitzer allein arbeitet, muss er die Wege imO nicht kennzeichnen.

    und was ist mit den Kassierenden?

    Der Inhaber wird wohl kaum 24/7 arbeiten (dürfen), also muss er dafür sorgen, dass die auf dem Weg zur Kasse nicht angefahren werden

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Irgendetwas fehlt bei Euren Gedankengängen.

    Wir haben tausende Tankstellen in D. Ich habe nicht eine gesehen, wo Lauf und Verkehrswege, getrennt aufgezeichnet sind.

    Das hängt vielleicht auch mit den Stoffen zusammen. Wer weiß wie lange die bei den Aerosolen und Verschüttungen halten. Die Tankstellen werden von den Erdölgesellschaften gebaut, bauen gelassen.

    Die bauen nach SdT.

    Und ob diese Tankstelle 24 Stunden besetzt ist? Ich weiß ja wo Ihr hin wollt. Aber ich sehe diesen Fakt nicht so drastisch. Als Kassierer bewege ich mich während der Arbeitszeit kaum draussen.

    Ich würde diesen Fakt in der GBU nicht so stark bewerten.

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    Gruß Mick

  • Es ging ja nur darum, dass man als Kunde/Mitarbeiter direkt aus der Tür im Fahrweg steht.
    Das ist durchaus ein Punkt.
    Bei den gängigen großen Betreibern stehen immer Blumen, Cruched Ice, was auch immer im Eingangsbereich und sorgen so für einen "Verkehrsweg" aus der Tür heraus.

    Bei kleineren Betrieben ist das halt nicht so

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Der Abstand zwischen Bordstein an der Zapfsäule und Tür mag 3m betragen. Ein SUV wird einen guten Teil davon belegen. Wenn ein Kunde aus dem Laden tritt, während ein Auto angerauscht kommt, schreckt der Kunde sicher erstmal zurück.

    Man sollte nicht schwarz malen, aber eine Betrachtung der Situation schadet nicht. Eine Bodenmarkierung, die Autofahrer und Ladenbesucher sensibilisiert, hilft vielleicht.

    Gibt es Daten von Beinahe-Kollisionen?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Es ging ja nur darum, dass man als Kunde/Mitarbeiter direkt aus der Tür im Fahrweg steht.
    Das ist durchaus ein Punkt.

    ist nicht über die ASR abgedeckt. Aber ideal wäre eine Erhöhung (Bordsteinkante), wie man diese häufiger bei Tankstellen findet. Verkaufsständer im Fahrweg sind nicht als Sicherheitseinrichtungen gedacht, sondern einfach nur Warenanbieter /-presenter).

    Hier ist einfach nur Eigenverantwortung des Kunden gefordert. Sowohl vom Bezahlenden als auch vom an die Zapfsäule Anfahrenden.

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    Gruß Mick

  • Ich würde hier auch wieder das uns ja hinlänglich bekannte Problem der "Altlasten" sehen, wo die Betriebsgenehmigungen womöglich noch per Handschlag erteilt wurden.

    Da ist die Spannweite vom "Bestandsschutz" (Ich weiß, ich weiß...deshalb ja die Anführungszeichen) teilweise enorm.

    Bei Verkaufsstätten kamen über die Jahre viele verschiedene Anforderungen ins Spiel, die wir bei neuen Anlagen gar nicht mehr wegdenken können. Da bei Tankstellen ja nicht nur besondere Regelwerke sondern auch noch (alt VAwS) AwSV Anforderungen betrachtet werden müssen, ist ein Bordstein in einer Betankungsfläche nicht mehr so einfach umzusetzen, da hier eine flüssigkeitsdichte Versiegelungsform zu beachten ist.

    Die auf dem Bild erkennbaren Steine lassen da auf eine ältere Anlage schließen, wo die Betankung noch nicht auf einer entsprechend ausgeführten Betankungsfläche stattfindet. Dazu wird sich mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit der Boden unter diesen Steinen entsprechend belastet zeigen.

    Dann etwas "anzuheben" würde all die "schicken 3 oder mehr Buchstaben Stoffe" freisetzen.

    Wie die Vorschreiber schon aufgezeigt haben, ist anderes Verkaufsgerät oder auch Regal nicht dem hier gefragten Sinn entsprechend.

    Einen "Anfahrschutz" auf die Oberfläche "aufzudübeln" würde im Bereich der Fahrzeuge, wie schon genannter SUV, bestimmt schnell zu Schäden führen.

    Man sieht also schnell, dass hier viele Faktoren hinein spielen...

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Ich würde hier auch wieder das uns ja hinlänglich bekannte Problem der "Altlasten" sehen, wo die Betriebsgenehmigungen womöglich noch per Handschlag erteilt wurden.

    Da ist die Spannweite vom "Bestandsschutz" (Ich weiß, ich weiß...deshalb ja die Anführungszeichen) teilweise enorm.

    Die auf dem Bild erkennbaren Steine lassen da auf eine ältere Anlage schließen, wo die Betankung noch nicht auf einer entsprechend ausgeführten Betankungsfläche stattfindet. Dazu wird sich mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit der Boden unter diesen Steinen entsprechend belastet zeigen.

    Dann etwas "anzuheben" würde all die "schicken 3 oder mehr Buchstaben Stoffe" freisetzen.

    Wie die Vorschreiber schon aufgezeigt haben, ist anderes Verkaufsgerät oder auch Regal nicht dem hier gefragten Sinn entsprechend.

    Aber auch früher schon, wurden Tankstellen in einer flüssigkeitsdichten Wanne gebaut.

    Aber bei der Anlage auf dem Bild ist aber auch alles zu spät. In Landau ist auch noch eine viel kleinere Anlage. Da heißt es beim Tanken und zum Bezahlen gehen, uffbasse.

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  • Die auf dem Bild erkennbaren Steine lassen da auf eine ältere Anlage schließen, wo die Betankung noch nicht auf einer entsprechend ausgeführten Betankungsfläche stattfindet.

    Für mich sieht das nach flüssigkeitsdichten Wabenplatten aus. Das ist durchaus gängig bei Tankstellen und entspricht WHG Vorgaben.

    Da heißt es beim Tanken und zum Bezahlen gehen, uffbasse.

    Ich würde die Zapfstelle am Ausgang vom Kassenbereich außer Betrieb nehmen und die Zufahrt dorthin entsprechend absperren.

    Die Verkehrssicherungspflicht trifft auch den Tankstellenbetreiber. Ich würde da die ASR A1.8 heranziehen und dort finde ich unter 4.3 Absatz 2 "Wege für den Fahrzeugverkehr müssen in einem Mindestabstand von 1m an Türen und Toren, Durchgängen, Durchfahrten und Treppenaustritten vorbeiführen." Was im gewerblichen Bereich gilt, kann ich hier durchaus als Stand der Technik heranziehen. Wenn ich dann die Abmessungen ansehe bleiben ja nur noch 1,95m Fahrbahn übrig, was für die heute üblichen Fahrzeuge und die Fahrkünste der Mehrheit der Fahrer nicht ausreichend ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bei aller Diskussion hier und heute unterliegen doch die Tankstellen einer Abnahmepflicht durch die Baubehörde. Ich zumindestens würde hier mal einen Begehung machen oder eine anordnen.

    Irgendetwas passt doch hier nicht. Das meine ich aber auch bundesweit. Ich kenne nicht eine Tankstellemit gekennzeichneten und getrennten Wegen. Nicht eine. Ok, ich habe auch noch nicht alle gesehen.

    Zählt doch mal die Tankstellen in eurem Dunstkreis, die die Betriebsanwesungen oder etwas ähnliches aushängen haben.

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  • unterliegen doch die Tankstellen einer Abnahmepflicht durch die Baubehörde.

    Die Baubehörde interessiert sich aber nicht für das Arbeitsstättenrecht!

    Frag mal die Baubehörde, wie breit ein Flur in einem Krankenhaus sein muss. Sie wird Dir nur die Fluchtwegbreiten nennen, ohne zu berücksichtigen, ob dort Fahrverkehr stattfindet.

    Zählt doch mal die Tankstellen in eurem Dunstkreis, die die Betriebsanwesungen oder etwas ähnliches aushängen haben.

    Also bei mir in der Gegend hängt an jeder Tankstelle so etwas wie eine Betriebsanweisung. Oft seitlich an den Zapfsäulen. Da wird auch in Piktogrammen auf das Rauchverbot, Handyverbot usw. hingewiesen.

    Ich kenne nicht eine Tankstellemit gekennzeichneten und getrennten Wegen.

    Da dürfte es auch keine entsprechende rechtliche Vorgabe geben.

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  • Moin,

    zwar ist die DGUV 108-002 im Mai 2020 zurückgezogen worden, aber auch da findet sich kein Passus über die Kennzeichnung, was meines Erachtens bei einem Betrieb dieser Art auch nicht praktikabel umsetzbar wäre. Ein Blick in diese Schrift lohnt sich trotzdem, denn auch altes Wissen ist Wissen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Der Inhaber wird wohl kaum 24/7 arbeiten (dürfen), also muss er dafür sorgen, dass die auf dem Weg zur Kasse nicht angefahren werden

    Doch, dürfte er! - Das Arbeitszeitgesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmer.

    Arbeitgeber sind nicht inkludiert.

    Inhaber sind, auch ohne Beschäftigte, "Arbeitgeber".

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Doch, dürfte er! - Das Arbeitszeitgesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmer.

    Arbeitgeber sind nicht inkludiert.

    Inhaber sind, auch ohne Beschäftigte, "Arbeitgeber".

    ah, danke. Wollte ich auch noch loswerden.

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    Gruß Mick

  • Die Baubehörde interessiert sich aber nicht für das Arbeitsstättenrecht!

    Frag mal die Baubehörde, wie breit ein Flur in einem Krankenhaus sein muss. Sie wird Dir nur die Fluchtwegbreiten nennen, ohne zu berücksichtigen, ob dort Fahrverkehr stattfindet.

    Gut mag sein. Sofern bei uns mal eine Abnahme durchgeführt wird, prüfen die auch die Nebenbestimmungen aus der Baugenehmigung.

    Wie vorher auch schon beschrieben, gilt die Feststellung nicht für alle Stanktellen.

    Ansonsten schließe ich mich der Aussage von Guudsje an. (ich muss mir mal "praktikabel Umsetzbar" merken).

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