Schulungspflicht Diisocyanate

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  • Hi,

    danke für die Antwort.

    Nein unser Produkt ist auf dem Etikett nicht gekennzeichnet, es enthält deutlich mehr als 0,1 % des Diisocyanats. Das unser Produkt von der Nr. 56 erfasst ist, ist klar aber die Nummer sagt ja nichts zur Schulungspflicht.

    Ich frage mich nur, warum da 14 Diisocynate gelistet sind, wenn die Stoffgruppe deutlich umfangreicher ist.

    Ich denke mal ins Blaue. Man korrigiere mich bitte, wenn das falsch ist.

    2009 wurde der Punkt 56 eingefügt. 2013 erfolgte eine Änderung in Punkt 56 zur Änderung von Anhang XVII.

    EUR-Lex - 32013R0126 - EN - EUR-Lex

    Da steht in (6):

    "Der Stoff Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI) in Eintrag 56 von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 mit der CAS-Nummer 26447-40-5 und der EG-Nummer 247-714-0 schließt alle Isomerengemische und alle spezifischen Isomere ein. Allerdings haben bestimmte spezifische Isomere eigene CAS- oder EG-Nummern. Es sollten drei dieser CAS- und EG-Nummern hinzugefügt werden, damit präzisiert wird, dass alle Isomere erfasst sind."

    Ich verstehe das so: Punkt 56 erfährt keine Erweiterung mehr, d.h es werden nicht im Detail alle Stoffe mit den betroffenen Eigenschaften gelistet. Daher ist die Liste relativ kurz.

    Zu Punkt 74:

    Da verstehe ich es so, dass zunächst alle Diisocyanate gemeint sind: "... O=C=N-R-N=C=O, wobei R eine aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffeinheit beliebiger Länge ist".

    Dann gilt eine ODER-Verknüpfung.

    Der Vertrieb ist nur erlaubt, wenn der Inhalt weniger als 0,1 Gew.-% ausmacht ODER wenn der Arbeitgeber sicherstellt, dass der Anwender die Schulungsanforderung erfüllt.

    Punkt 74 ist erst 2020 eingefügt worden:

    EUR-Lex - 32020R1149 - EN - EUR-Lex

    Daher sehe ich erstmal keinen Zusammenhang zu Punkt 56.

    Wegen der ODER-Verknüpfung und da das Produkt mehr als 0,1 Gew.% Diisocyanate enthält, sehe ich 74. 1b) als Bedingung gegeben, also doch Schulung.

    Passt das so?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Danke, jetzt hab ich auch noch was dazu gefunden und mein Knoten im Gehirn ist gelöst.

    Es gibt FAQ zu dem Thema, dort heißt es

    "Der Beschränkungseintrag 74 gilt für "Diisocyanate mit der allgemeinen Formel O=C=N-R-N=C=O, wobei R eine aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffeinheit von nicht spezifizierter Länge ist". Das bedeutet, dass die Gruppe R in diesem Eintrag keine Urethan-, Harnstoff-, Uretdion-, Biuret-, Allophanat- oder Isocyanurat-Bindungen enthält (d. h. die Diisocyanat-Einheit ist nicht das Ergebnis einer Vorpolymerisation eines Stammdiisocyanats). Die Beschränkung gilt für industrielle und gewerbliche Verwendungen von Diisocyanaten (als eigenständige Stoffe, als Bestandteile anderer Stoffe oder in Gemischen) in einer Konzentration von ≥0,1 Gewichtsprozent. Folglich würden Oligomere und Prepolymere, die ≥0,1 Gewichtsprozent der Diisocyanate enthalten, die der obigen Definition entsprechen (eine nicht erschöpfende Liste ist nachstehend aufgeführt), weiterhin unter die Beschränkung fallen."

    Damit ist es dann klar.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Moin.

    Ich versuche im Moment, eine Liste von Schulungsteilnehmern in das Admin-Konto bei dem idloom-passport zu importieren. Hat das schon mal jemand von euch gemacht?

    In meiner template.xlsx-Datei stehen 55 Personen. Der Import der Datei verläuft laut idloom erfolgreich.

    Aber nur die erste Person (Zeile 2 der template-Datei) wird im Konto angezeigt. Die Zahl der importierten Kontakte beträgt auch nur 1.

    Hatte hier schon mal jemand das Problem?

    Edit:

    Ich denke, das Problem liegt an der Email-Adresse der Teilnehmer. Ich habe versucht, die Liste bei idloom von Hand aufzufüllen. Dabei wollte ich eine zentrale Sammel-Email-Adresse verwenden, da nur wenige der Schulungsteilnehmer eine Mail-Adresse haben. Es wird aber jede Mail-Adresse nur einmal akzeptiert. Das ergibt bei Gruppenanmledungen doch gar keinen Sinn...

    Edit 2:

    Es gibt einen Trick für den Fall, dass die Beschäftigten keine Email-Adresse haben. Man kann individuelle Mail-IDs erstellen, aber NUR mit einem Mail-Konto von Gmail oder Yahoo. confused-squared

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

    2 Mal editiert, zuletzt von caterpilar (21. August 2023 um 08:46)

  • Edit 2:

    Es gibt einen Trick für den Fall, dass die Beschäftigten keine Email-Adresse haben. Man kann individuelle Mail-IDs erstellen, aber NUR mit einem Mail-Konto von Gmail oder Yahoo. confused-squared

    Guten Morgen,

    ich hatte das selbe Problem und ich bin auf die Lösungsvariante gegangen, dass ich den Kollegen ohne eine E-Mail-Adresse eine bestehende aus dem Unternehmen gegeben hab.

    Sprich eine sogenannte "Patenlösung",

    MA ohne E-Mail: - Bestehende E-Mail-Adresse:

    Max Mustermann - frau.mustermann@irgendwas.de

    Das hat super geklappt und es gab keine Probleme, aber es muss gut dokumentiert sein, sodass es zu keinen Verwechslungen kommt.

    Hoff das hilft Dir weiter.

    Grüße aus Niederbayern,

    Andi:thumbup:

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  • Ja, danke. Das könnten wir auch so machen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Vielleicht könnt ihr ja auch eine Dummy-Adresse einrichten lassen, und diese über diesen Trick für alle ohne Adresse nutzen. Testet doch mal, ob euer Mailserver das mitmacht:

    eMail-Adressen: Der Trick mit dem Plus-Zeichen - schieb.de
    Eingehende Mails lassen sich leichter sortieren, wenn Sie für soziale Netzwerke, Onlineshops usw. jeweils eigene Mail-Adressen nutzen. Bei Gmail und…
    www.schieb.de
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  • Hmm, irgendwie überfordert mich diese Seite.

    Ich habe die hochgezählten Mail-Adressen erzeugt und alle Kollegen unter dem Administrator-Account eingetragen.

    Dann habe ich daraus 8 Personen ausgewählt und einem Segment zugeordnet. Jetzt sollen alle 8 Personen eine bestimmte Schulung machen, die ich für das Segment gebucht habe.

    Es gab dann 8 Bestätigungs-Emails, die ich eine nach der anderen angeklickt habe. Ich musste 8 Passwörter vergeben und habe jetzt für jeden Kollegen ein eingenes Konto, in dem die gebuchte Schulung steht.

    Heißt das, dass jetzt doch jeder einzelne seine Online-Schulung separat machen muss oder könnten die 8 Personen gemeinsam eine Online-Schulung machen?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Heißt das, dass jetzt doch jeder einzelne seine Online-Schulung separat machen muss oder könnten die 8 Personen gemeinsam eine Online-Schulung machen?

    Wenn du das so machst, muss jeder seine eigene Schulung durchführen.

    Aber Ihr könnt auch eine Gruppenschulung mit einem Account durchführen. Eine Person leitet die Schulung und alle Unterschreiben auf der Anwesenheitsliste.

  • Wenn du das so machst, muss jeder seine eigene Schulung durchführen.

    Aber Ihr könnt auch eine Gruppenschulung mit einem Account durchführen. Eine Person leitet die Schulung und alle Unterschreiben auf der Anwesenheitsliste.

    So werde ich das auch machen. Ich logge mich bei meinem eigenen Account ein, die Gruppe sieht sich auf der Leinwand alles an, wir klären Fragen und nachher unterschreiben alle auf unserem eigenen Schulungsnachweis.

    Ich habe mich nur gefragt, warum überhaupt Gruppenbildung und Segmentierung angeboten wird. Dein Vorschlag war von Anfang an meine Idee, aber ich habe mich da echt verwirren lassen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo zusammen,

    die BG BAu hat einen Code das man diese gratis machen. Zudem habe ich die Aussage der BG BUA das wen die Sifa dieses gemachtv macht darf Sie diese im Unternehmen duchführen. Man bekommt sogar von der BG BAu die Schulungsunterlagen dafür. Hatte mit denen telfoneirt und diese bekommne.

    So kann man diese im Unternehemn selber und muss nicht jeden Mitarbeiter dran setzten.

    Grüße aus Neuwied

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  • Moin.

    Ich würde bei diesem Thema gerne noch einmal nachfassen.

    Unabhängig von der normierten Schulungspflicht stellt sich mir die Frage, inwieweit bei der Verwendung von Montageschäumen oder bestimmten Kleb- und Dichtstoffen die Beschäftigten gegenüber Diisocyanaten exponiert sind. Bei Spritzapplikationen ist es recht einfach einzuschätzen/zu bewerten - da kann man Flüssigkeitsspritzer verschlucken oder einatmen. Hautresorption ist auch klar. Allerdings sind Diisocyanate fest bzw. flüssig (kein nennenswerter Dampfdruck), sodass ich für den Hauptaufnahmeweg "Atmung" nur schwer mögliche (Exposition-)Szenarien z. B. in Form von Dämpfen erkenne.

    Danke

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  • ...es ist der Hautkontakt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Überwiegend ließt man (ich zitiere): Berufsbedingte Atemwegserkrankungen werden häufig durch Diisocyanate ausgelöst. Die Aufnahme von Diisocyanaten in den Körper, erfolgt überwiegend durch das Einatmen als Dampf oder Aerosol.

    Tja, und nun frage ich mich, inwieweit ich zB bei der Verwendung diisocynathaltigen Klebstoffs inhalativ exponiert sein kann🙄. Dieser müsste ausdampfen. Der Dampfdruck ist aber vernachlässigbar gering.

    Einmal editiert, zuletzt von Snooze (10. Oktober 2023 um 20:18)

  • Tja, und nun frage ich mich, inwieweit ich zB bei der Verwendung diisocynathaltigen Klebstoffs inhalativ exponiert sein kann🙄. Dieser müsste ausdampfen. Der Dampfdruck ist aber vernachlässigbar gering.

    Das gilt auch bei uns. Wir haben Vergussmassen in Gebrauch, die marginal ausdampfen; kein Vergleich mit Aceton zum Beispiel.

    Ich habe mich gewundert, dass in der Schulung der FEICA Bauarbeiter zu sehen sind, die in Vollschutz mit Atemmaske auf komplett ausgegossenen Böden stehen und den Gießharz mit der Flitsche verteilen. Da mag das Problem zutreffen.

    Bei uns decken wir den Dampf der Isocyanate über die GBU mit der Raumbelüftung ab. Da wir deutlich heftigere Exposition über Lösemittel haben, werden Isocyanate nebenbei mit "entsorgt".

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.