Hi,
danke für die Antwort.
Nein unser Produkt ist auf dem Etikett nicht gekennzeichnet, es enthält deutlich mehr als 0,1 % des Diisocyanats. Das unser Produkt von der Nr. 56 erfasst ist, ist klar aber die Nummer sagt ja nichts zur Schulungspflicht.
Ich frage mich nur, warum da 14 Diisocynate gelistet sind, wenn die Stoffgruppe deutlich umfangreicher ist.
Ich denke mal ins Blaue. Man korrigiere mich bitte, wenn das falsch ist.
2009 wurde der Punkt 56 eingefügt. 2013 erfolgte eine Änderung in Punkt 56 zur Änderung von Anhang XVII.
EUR-Lex - 32013R0126 - EN - EUR-Lex
Da steht in (6):
"Der Stoff Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI) in Eintrag 56 von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 mit der CAS-Nummer 26447-40-5 und der EG-Nummer 247-714-0 schließt alle Isomerengemische und alle spezifischen Isomere ein. Allerdings haben bestimmte spezifische Isomere eigene CAS- oder EG-Nummern. Es sollten drei dieser CAS- und EG-Nummern hinzugefügt werden, damit präzisiert wird, dass alle Isomere erfasst sind."
Ich verstehe das so: Punkt 56 erfährt keine Erweiterung mehr, d.h es werden nicht im Detail alle Stoffe mit den betroffenen Eigenschaften gelistet. Daher ist die Liste relativ kurz.
Zu Punkt 74:
Da verstehe ich es so, dass zunächst alle Diisocyanate gemeint sind: "... O=C=N-R-N=C=O, wobei R eine aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffeinheit beliebiger Länge ist".
Dann gilt eine ODER-Verknüpfung.
Der Vertrieb ist nur erlaubt, wenn der Inhalt weniger als 0,1 Gew.-% ausmacht ODER wenn der Arbeitgeber sicherstellt, dass der Anwender die Schulungsanforderung erfüllt.
Punkt 74 ist erst 2020 eingefügt worden:
EUR-Lex - 32020R1149 - EN - EUR-Lex
Daher sehe ich erstmal keinen Zusammenhang zu Punkt 56.
Wegen der ODER-Verknüpfung und da das Produkt mehr als 0,1 Gew.% Diisocyanate enthält, sehe ich 74. 1b) als Bedingung gegeben, also doch Schulung.
Passt das so?