Schulungspflicht Diisocyanate

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  • Tach zusammen.


    Ich höre gerade zum ersten Mal von einer Schulungspflicht im Zusammenhang mit der Anwendung von Diisocyanaten.

    Unser Klebstoff-Lieferant hat uns neben der Ankündigung einer neuen Kennzeichnung auf dem Gebinde folgende Hinweise geschickt:


    " ... die Europäische Kommission hat Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) (neue Nr. 74) mit der Verordnung (EU) 2020/1149 geändert, in der die Beschränkung von Stoffen/Gemischen geregelt werden, die > 0,1 % Diisocyanate enthalten.


    Damit sind wir verpflichtet ab dem 24. Februar 2022 folgende Erklärung auf unserem Etikett aufzuführen: „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen“. Durch unseren internen Umstellprozesses kann es sein, dass bereits vor dem Zieldatum Produkte mit dem neuen Hinweis auf dem Label bei Ihnen eintreffen.


    Aufgrund der neuen Vorschrift müssen Sie als Anwender ab dem 24. August 2023 vor der Verwendung von diisocynathaltigen Stoffen/Gemischen eine Schulung zur sicheren Verwendung dieser absolviert haben. Die Schulung muss mind. alle fünf Jahre wiederholt werden.


    Die Mitgliedsunternehmen der Herstellerverbände ISPOA und ALIPA haben sich dazu verpflichtet, ein Schulungskonzept sowie Schulungsmaterialien zu erarbeiten und die Materialien auf einer Internetplattform bereitzustellen. Im Laufe des Jahres 2021 sollen die Schulungsmaterialien in allen EU-Sprachen verfügbar sein. Mehr Informationen zum Stand der Entwicklung des Schulungskonzepts finden Sie bei ISOPA/ALIPA. (http://www.safeusediisocyanates.eu/diisocyanates-reach)


    Die Entwicklung des Schulungskonzepts und der Schulungsmaterialien liegt in der alleinigen Verantwortung der Herstellerverbände.

    Sobald uns die Schulungsunterlagen vorliegen, werden wir Ihnen diese selbstverständlich umgehend zur Verfügung stellen. ... "


    Folgerichtig findet man bei der BAuA den Hinweis, dass die TRGS 430 beim Ausschuss für Gefahrstoffe in der Überarbeitung ist.

    https://www.baua.de/DE/Aufgabe…usschuessen/AGS/TRGS.html


    Uns betrifft das in jedem Fall. Ich werde mich schlau machen und hier schreiben, was ich so finde, Vielleicht hat der eine oder andere schon mehr Infos für uns. :)

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Ist eben eine Verschärfung von Anhang 17 der Reach Verordnung, also dem EU Pedant zur ChemVerbotsV.

    Seit längerem gibt es ja da schon Einschränkungen zur Abgabe an Privatpersonen und nun eben sinnigerweise die Schulungspflicht. Dürfte viele Bauschaumprodukte betreffen und somit einige Gewerke tangieren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ich glaube, dazu gab es ein Vortrag beim Reachkongress...aber die einzelnen Vorträge gab es leider nicht.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Die Schulung hat bis zu drei Level, je nachdem, wie man mit den Sachen umgeht.

    Level 2 befasst sich zum Beispiel mit offenen Prozessen; rollen, sprühen, tauchen etc.


    Der Schulungsumfang kann richtig groß werden, so wie ich das sehe. Da wird manch einer seine Verarbeitungsprozesse so optimieren, dass weniger Exposition vorliegt und weniger Schulung erforderlich ist. Das ware ja ein sinniger Effekt des ganzen.

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  • Nächstes Update: Die Trainingsplattform in Englisch ist online.

    https://www.safeusediisocyanates.eu/

    Ergänzend (von der Zielwebseite):
    Eine deutsche Version wird ab dem 01.12.2021 zur Verfügung stehen.
    Anfang 2022 wird der Inhalt (nach und nach?) in allen Verfügbaren Sprachen der EU zur Verfüging stehen.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Ergänzend (von der Zielwebseite):
    Eine deutsche Version wird ab dem 01.12.2021 zur Verfügung stehen.
    Anfang 2022 wird der Inhalt (nach und nach?) in allen Verfügbaren Sprachen der EU zur Verfüging stehen.

    Stimmt. |?

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  • Habt ihr alle Betroffenen im Betrieb online geschult oder nur einige Multiplikatoren?

    ...und welche Aufgabe kommt den Multiplikatoren zu?

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • ...und welche Aufgabe kommt den Multiplikatoren zu?

    Das Wissen weitergeben.

    Ich frage mich, wie der Nachweis aussieht. Dazu habe ich von den Anbietern noch keine klare Auskunft bekommen.

    Muss ich wirklich alle Anwender online schulen (>50 bei uns) oder genügt es, wenn das einige Techniker tun, die sich anschließend und wiederkehrend an den Unterweisungen beteiligen?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Laut Verordnung (EU) 2020/1149 muss der industrielle oder gewerbliche Anwender geschult werden.

    Siehe Anhang Nr.2

    Wer schulen darf steht da auch drin, siehe Anhang Nr.4

    Gruß

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  • Hallo,


    wir sind da auch noch in der Findungsphase, angedacht ist es bisher, Kontigente an Schulungen bei den Anbietern zu kaufen und die dann an die Kunden weiterzugeben.


    Wie das dann mit Schulungsnachweisen läuft müssen wir erst noch recherchieren.


    Gruß

    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!