Hallo Zusammen,
ein Mitarbeiter, immer schon ein Leichtgewicht (kratzt an der 50 kg von Anfang an), hat gerade erst erneut die G26.3 erfolgreich hinter sich gebracht. Bzw. wir haben kein Nachweis des Arbeitsmediziners erhalten, dass er nicht mehr tauglich ist.
In einigen Arbeitsschritten ist das Tragen von ABEK Filter zwingend erforderlich und Einstellungsvoraussetzung. Manchmal ist auch das Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten erforderlich. Hier sind aber nur ein Teil der Mitarbeiter für das Tragen des schweren Atemschutzes ausgebildet worden. Auch der besagte Mitarbeiter hat sich freiwillig für diese Ausbildung entschieden.
Kaum zwei Monate nach seiner absolvierten G26.3 ist er nun der Meinung, er wiegt nun weniger als 50 kg und er muss keinen schweren Atemschutz und auch keine Maske mit Filter mehr tragen. Das sei gesetzlich nicht vertretbar und glaubt sich auch im Recht auch wenn er natürlich nicht nennen konnte wo dies steht.
Geschäftsleitung hat mich zu Rate gezogen und meine erste Antwort war "Wenn der Arbeitsmediziner ihn für tauglich hält, dann ist es egal ob er 49 kg wiegt oder 50 kg".
Ich konnte leider dazu auch nichts finden außer, dass es bei manchen Feuerwehren Voraussetzung ist. Kann mir da jemand helfen ob es wirklich eine rechtliche Sache gibt, dass jemand der unter 50 kg wiegt nicht mehr tauglich ist Atemschutzgeräte der Gruppe 2 zu tragen?
(Schwerer Atemschutz würde ich mal aussen vor lassen, da es freiwillig ist. Mich würde aber dennoch Interessieren ob für die Atemschutzgeräte der Gruppe 3 ein Mindestkörpergewicht erforderlich ist.)
Danke und Gruß