Naja, ich bezweifele mal stark, dass wir uns bei der Eingangsfrage im Geltungsbereich der FwDV 7 bewegen.
Richtig, es geht eigentlich um einen Mitarbeiter in einem kleinen Chemiebetrieb, der nur seltenst unabhängigen Atemschutz tragen muss (1x mal in zwei Jahren oder noch weniger), aber regelmäßig Maske mit Filter im Normalbetrieb.
Meine Vermutung geht eher Richtung Arbeitsverweigerung dieses Mitarbeiters und deshalb wurde ich wahrscheinlich nach rechtskräftigen Aussagen des Gewichtes gefragt.
Mitarbeiter werden regelmäßig unterwiesen und einer jährlichen Belastungsübung sowie einer praktischen Übung unterzogen.
Der Mitarbeiter hat das bisher auch ohne Probleme gemeistert und ist von Anfang an mit nur 50 kg zur Belastungsübung angetreten.
Bei 49 kg sollte das meiner Meinung für ihn dann auch machbar sein- er ist aber der Meinung mit unter 50 kg darf er weder Maske mit Atemluftflasche tragen noch eine Maske mit Filter und gerade das zweite halte ich für mehr als blödsinnig.
Aber mittlerweile habe ich eine Aussage eines Arbeitsmediziners und er bestätigt, dass es nur Empfehlungen gibt, aber er entscheidet ob er den Mitarbeiter für tauglich hält oder nicht.