Beiträge von Gaby

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    Naja, ich bezweifele mal stark, dass wir uns bei der Eingangsfrage im Geltungsbereich der FwDV 7 bewegen.

    Richtig, es geht eigentlich um einen Mitarbeiter in einem kleinen Chemiebetrieb, der nur seltenst unabhängigen Atemschutz tragen muss (1x mal in zwei Jahren oder noch weniger), aber regelmäßig Maske mit Filter im Normalbetrieb.

    Meine Vermutung geht eher Richtung Arbeitsverweigerung dieses Mitarbeiters und deshalb wurde ich wahrscheinlich nach rechtskräftigen Aussagen des Gewichtes gefragt.

    Mitarbeiter werden regelmäßig unterwiesen und einer jährlichen Belastungsübung sowie einer praktischen Übung unterzogen.

    Der Mitarbeiter hat das bisher auch ohne Probleme gemeistert und ist von Anfang an mit nur 50 kg zur Belastungsübung angetreten.

    Bei 49 kg sollte das meiner Meinung für ihn dann auch machbar sein- er ist aber der Meinung mit unter 50 kg darf er weder Maske mit Atemluftflasche tragen noch eine Maske mit Filter und gerade das zweite halte ich für mehr als blödsinnig.

    Aber mittlerweile habe ich eine Aussage eines Arbeitsmediziners und er bestätigt, dass es nur Empfehlungen gibt, aber er entscheidet ob er den Mitarbeiter für tauglich hält oder nicht.

    Weil es vermutlich bequemer ist die Sifa zufragen die zwei Türen weiter sitzt als den Arbeitsmediziner der schlecht zu erreichen ist :)

    Ich habe der GL auch geraten den Arbeitsmediziner zu fragen. Es ist mir dennoch wichtig mich selbst zu informieren.

    Ich wollte nur fragen ob es irgendwo niedergeschrieben ist, also gesetzlich geregelt o.ä. ob ein Mindest BMI oder Gewicht besteht. Dazu habe ich auch nichts gefunden hier im Forum.

    Die Tauglichkeit liegt in der Entscheidung des Arbeitsmediziners, dass ist mir bekannt.

    Danke für eure Antworten.

    Hallo Zusammen,

    ein Mitarbeiter, immer schon ein Leichtgewicht (kratzt an der 50 kg von Anfang an), hat gerade erst erneut die G26.3 erfolgreich hinter sich gebracht. Bzw. wir haben kein Nachweis des Arbeitsmediziners erhalten, dass er nicht mehr tauglich ist.

    In einigen Arbeitsschritten ist das Tragen von ABEK Filter zwingend erforderlich und Einstellungsvoraussetzung. Manchmal ist auch das Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten erforderlich. Hier sind aber nur ein Teil der Mitarbeiter für das Tragen des schweren Atemschutzes ausgebildet worden. Auch der besagte Mitarbeiter hat sich freiwillig für diese Ausbildung entschieden.

    Kaum zwei Monate nach seiner absolvierten G26.3 ist er nun der Meinung, er wiegt nun weniger als 50 kg und er muss keinen schweren Atemschutz und auch keine Maske mit Filter mehr tragen. Das sei gesetzlich nicht vertretbar und glaubt sich auch im Recht auch wenn er natürlich nicht nennen konnte wo dies steht.

    Geschäftsleitung hat mich zu Rate gezogen und meine erste Antwort war "Wenn der Arbeitsmediziner ihn für tauglich hält, dann ist es egal ob er 49 kg wiegt oder 50 kg".

    Ich konnte leider dazu auch nichts finden außer, dass es bei manchen Feuerwehren Voraussetzung ist. Kann mir da jemand helfen ob es wirklich eine rechtliche Sache gibt, dass jemand der unter 50 kg wiegt nicht mehr tauglich ist Atemschutzgeräte der Gruppe 2 zu tragen?

    (Schwerer Atemschutz würde ich mal aussen vor lassen, da es freiwillig ist. Mich würde aber dennoch Interessieren ob für die Atemschutzgeräte der Gruppe 3 ein Mindestkörpergewicht erforderlich ist.)

    Danke und Gruß