Durchschubsicherung an Regalen

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  • Schönen guten Morgen zusammen,

    kann mir jemand etwas zum Thema Durchschubsicherung an Regalen sagen ?

    Wir haben neue Schwerlastregal von Jungheinrich bekommen und sie stehen mitten in einer Halle,Rücken an Rücken und richtig im Boden verankert, und laut Jungheinrich ist keine

    Durchschubsicherung nötig.

    In diversen Quellen findet man nur etwas über Abstand der Paletten bzw. dem Zwischenraum aber ich bin mir da sehr unsicher.

    Ich würde mich freuen wenn mir jemand eine Quelle oder direkte Information geben könnte.


    Schöne und gesuinde Woche euch allen !


    Gruß

    Stephan

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  • Hallo Stephan,

    die DGUV Regel 108-007 Abs. 4.2.4 sollte dir weiterhelfen.

    Hier heißt es:

    Die nicht für die Be- und Entladung vorgesehenen Seiten von Regalen müssen gegen Herabfallen von Ladeeinheiten gesichert sein . Die Dimensionierung der Sicherungen muss den Abmessungen und Lasten der Ladeeinheiten entsprechen.

    Wenn deine Regale Rücken an Rücken stehen besteht doch keine Gefahr, dass die Ladung herunterfällt oder?

    Gruß

    Halil

  • Hallo Halil,

    wenn zum Beispiel im linken Regal eine Palette steht könnte man theor., wenn die Palette nicht komplett auf den Zinken steht, beim Beladen der gleichen Regalebene im rechten Regal die Palette im linken Rgela durch- bzw. runterschieben.

    In Vorschriften steht dass die Durchschubsicherung nur notwendig ist wenn die Paletten weniger als 10 cm Abstand haben auf den Stirnseiten.

    Für mich steht aber im Vordergrund dass die Kollegen Angst haben dass was passieren könnte wenn sie das Regal beladen und dies ist für mich schon Grund genug die Sicherungen installieren zu lassen bzw. zu empfehlen.

    Aber wir beraten ja nur .

    Gruß

    Stephan

  • Ergänzung:

    4 .2 .4 .4 Doppel-Regale, die von zwei Seiten mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln bela-den werden, müssen Durchschiebesicherungen aufweisen, die bis zu einer Höhe von mindestens 150 mm wirksam sind .Siehe auch Anhang 2 Abbildung 8a.

    4 .2 .4 .5 Durchschiebesicherungen nach Abschnitt 4 .2 .4 .4 sind nicht erforderlich, wenn bei mittiger Einlagerung zwischen den von beiden Seiten eingebrachten größten Lade-einheiten ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 mm gewährleistet ist


    pasted-from-clipboard.png

  • Wenn deine Regale Rücken an Rücken stehen besteht doch keine Gefahr, dass die Ladung herunterfällt oder?

    Moin.

    Stell dir mal folgendes vor...

    Der Ladeplatz gegenüber dem den der Staplerfahrer befüllen will ist leer und im Regal sind keine Gitterroste eingehängt wo die Paletten draufstehen und der Fahrer verschätzt sich mit der Länge der Palette.

    Oder der Staplerfahrer fährt etwas "übermotiviert" an das zu beladende Regal heran und schiebt mit seiner Energie die Palette die gegenüber steht vom Träger oder "Worst-Case" aus dem Regal raus....

    Ich kenne das mit den Durchschiebesicherungen so, dass die auch da einbebracht werden muss wo sich Regale gegenüber stehen. Lediglich wenn eine Wand dahinter ist, kann das entfallen.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Ich kenne das mit den Durchschiebesicherungen so, dass die auch da einbebracht werden muss wo sich Regale gegenüber stehen.

    Wir hatten vor kurzem mit der BG eine Begehung durchgeführt und haben uns die Regale angesehen, Sie hat bei uns die Regale nicht beanstandet. Bei uns stehen auch Regale Rücken an Rücken aber mit etwas Abstand dazwischen. Fehlende Gitterroste? dass darf natürlich nicht sein!

  • Fehlende Gitterroste? dass darf natürlich nicht sein!

    Wenn es ein Palettenregal ist?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Moin,

    es kommt auf den Abstand zwischen den beiden Regalen an.

    Schaue dir mal die DGUV Regel 108-007 an.

    Dort steht geschrieben unter 4.2.4.4 :

    "Doppel-Regale, die von zwei Seiten mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln beladen werden, müssen Durchschiebesicherungen aufweisen, die bis zu einer Höhe von mindestens 150 mm wirksam sind"

    bzw. unter 4.2.4.5 :

    "Durchschiebesicherungen nach Abschnitt 4.2.4.4 sind nicht erforderlich, wenn bei mittiger Einlagerung zwischen den von beiden Seiten eingebrachten größten Ladeeinheiten ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 mm gewährleistet ist.
    Siehe auch Anhang 2 Abbildung 8b."

    pasted-from-clipboard.png

    Gruß Achim

  • Anders definiert

    Doppelregale, die von 2 Seiten mit manuellen Fördermitteln beladen werden, müssen mind. 150 mm hohe Durchschiebesicherungen an der Rückseite haben. Darauf kann verzichtet werden, wenn die Regaleinheiten rückseitig mind. 100 mm Sicherheitsabstand zueinander aufweisen.

    Oder der Staplerfahrer fährt etwas "übermotiviert" an das zu beladende Regal heran und schiebt mit seiner Energie die Palette die gegenüber steht vom Träger oder "Worst-Case" aus dem Regal raus....

    Durchschubsicherungen sind aus praktischer Sicht und eigener Erfahrung immer anzubringen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

    Einmal editiert, zuletzt von Tanzderhexen (30. April 2021 um 05:37)

  • Hier soll mal wieder an einem falschen Ende gespart werden.

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    Gruß Mick

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  • Der Ladeplatz gegenüber dem den der Staplerfahrer befüllen will ist leer und im Regal sind keine Gitterroste eingehängt wo die Paletten draufstehen und der Fahrer verschätzt sich mit der Länge der Palette.


    Oder der Staplerfahrer fährt etwas "übermotiviert" an das zu beladende Regal heran und schiebt mit seiner Energie die Palette die gegenüber steht vom Träger oder "Worst-Case" aus dem Regal raus....

    Sowas funktioniert in obligatorischen Palettenregalanlagengängen nicht.
    Die Einfahrtiefe des Staplers ins Regal wird durch die Regaltraversen begrenzt - du kannst gegenüber nichts rausschieben.

    Wenn Staplerfahrer Klaus tatsächlich zu viel Schwung hat, rammt er das Regal (weg).

    stapler1.jpg

    stapler2.jpg

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Sowas funktioniert in obligatorischen Palettenregalanlagengängen nicht.
    Die Einfahrtiefe des Staplers ins Regal wird durch die Regaltraversen begrenzt - du kannst gegenüber nichts rausschieben.

    Wenn Staplerfahrer Klaus tatsächlich zu viel Schwung hat, rammt er das Regal (weg).

    wenn Klaus aber die Palette nur wieder auf den vorderen 2/3 der Gabel aufsetzt und bis zum "Anschlag" an das Regal fährt, kickt er auf der gegenüberliegenden Seite die Regalinhalte hinaus...

  • Nein, dann schiebt er in der Regel die Palette auf der Gabel zurück an den Hubmast.

    Falls es tatsächlich zum Schieben der Palette auf der gegenüberliegenden Seite kommt, knallt die nach dem Verlassen der Traverse nach unten ... dann ist nix mehr mit rausschieben.

    o.k. - wenn da Traversenböden liegen ... dann kann das in sehr seltenen Fällen anders aussehen. Aber, um bei deinem Beispiel zu bleiben, nach zwei Drittel Palettenlänge minus Regalabstand ist Schluss. Da fällt nix.

    Und die anderen zu Fuß gehenden kommissionirenden Mitarbeiter halten sich schon aus purem Überlebenswillen von Klaus und seinem Stapler fern ...
    Praxiserfahrung ... :)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • wenn Klaus aber die Palette nur wieder auf den vorderen 2/3 der Gabel aufsetzt

    ... oller Pessimist. Sowas passiert NIE! NIENICHT! ÜBERHAUPTNIENICHT!

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    Mike

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  • Chef hat gesagt, ich soll die Einwegpalette nehmen. Die steht da im Weg rum.

    - Problem im Palettenregal

    - Problem im LKW

    Achim86, hat es gut beschrieben.

    Jedoch kennst du deine Kollegen am besten, wenn die meinen es könnte was passieren, arbeiten sie jeden Tag mit der Angst.

    Ergebnis: Übervorsichtig und booom...

    Also nimm 4 Mitarbeiter und überzeuge sie vom Gegenteil.

    Aber: Akkordarbeit... Nachtschicht... Lass die Durchschiebesicherung anbringen

  • Ich zieh hier das nochmal raus...

    Ich suche mich gerade durchdie Vorschriften... ich hab ein Regal was frei in der Halle steht; dahinter führt eine Treppe zum Kleinteilelager hoch.

    Das Regal steht im Wareneingang, wird also dauerhaft befüllt und enleert.

    Rein vom Gefühl her muss dann in Richtung Treppe eine Durchschiebesicherung/Schutzgitter hin, weil die Treppe genutzt wird.

    Das Regal unterliegt dauerhafter Prüfung, bisher hat keiner was gesagt, aber ich hab ein böses Gefühl dabei.

    Ich MEINE es gab irgendwo mal eine Anmerkung, dass es Pflicht sei den Bereich dahinter zu sichern, wenn dort ein Arbeitsplatz ist bzw. Personen gefährdet werden könnten. Ich finde es nur nicht

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike