Hallo,
ich habe ein aktuelles Problem, welches sich als logisch denkender normalgebildeter Mitteleuropäer nicht erklären lässt.
Wir sind der Rentenversicherungsträger. Dazu gehört auch REHA. Auch bei Arbeitstischen, ergonomischen Arbeitsstühlen leisten wir Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben. Aber nicht für unsere eigenen Mitarbeiter.
Die Reha, unterstützt vom Gutachterarzt/-ärztin, werden diese Leistungen abgelehnt. So, wenn die Gutachterärztin den Befund somit auch die Verordnung eines Orthopäden ablehnt, wer ist dann der nächste der sagt, dass ist aber notwendig, der braucht vom Arbeitgeber finanzierte orthopädische Unterstützung. Und wer bezahlt? Betriebsärztlicher Dienst, die jeweiligen Arbeitsbereiche wie Hauswirtschaft, Haustechnik, Pflege? Weil jede Führungskraft sagt natürlich jetzt--> die Gutachterstelle hat das abgelehnt, warum sollen wir das jetzt bezahlen. Der oder diejenige braucht das gem. Gutachten nicht. Noch alles klar.
Man könnte natürlich sagen, spielt doch bei Euch keine Rolle, ob die Kosten aus der linken (Tätigkeitsbereich) oder rechten (REHA) Tasche bezahlt werden. Wir sind schließlich in einem Haus.
Ist die Fragestellung klar? Wer bezahlt bei Euch die orthopädischen Unterstützungen?
Ok, ich merke schon!!!! Ihr lasst das bei uns durch die REHA bezahlen
Was macht ihr, wenn der Reha-Antrag und der Wiederspruch von uns abgelehnt wurden? Wer zahlt dann?