wer bezahlt die orthopädischen Einlagen oder Sicherheitsschuhe

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  • Hallo,


    ich habe ein aktuelles Problem, welches sich als logisch denkender normalgebildeter Mitteleuropäer nicht erklären lässt.

    Wir sind der Rentenversicherungsträger. Dazu gehört auch REHA. Auch bei Arbeitstischen, ergonomischen Arbeitsstühlen leisten wir Leistungen

    zur Teilhabe am Arbeitsleben. Aber nicht für unsere eigenen Mitarbeiter.

    Die Reha, unterstützt vom Gutachterarzt/-ärztin, werden diese Leistungen abgelehnt. So, wenn die Gutachterärztin den Befund somit auch die Verordnung eines Orthopäden ablehnt, wer ist dann der nächste der sagt, dass ist aber notwendig, der braucht vom Arbeitgeber finanzierte orthopädische Unterstützung. Und wer bezahlt? Betriebsärztlicher Dienst, die jeweiligen Arbeitsbereiche wie Hauswirtschaft, Haustechnik, Pflege? Weil jede Führungskraft sagt natürlich jetzt--> die Gutachterstelle hat das abgelehnt, warum sollen wir das jetzt bezahlen. Der oder diejenige braucht das gem. Gutachten nicht. Noch alles klar.

    Man könnte natürlich sagen, spielt doch bei Euch keine Rolle, ob die Kosten aus der linken (Tätigkeitsbereich) oder rechten (REHA) Tasche bezahlt werden. Wir sind schließlich in einem Haus.


    Ist die Fragestellung klar? Wer bezahlt bei Euch die orthopädischen Unterstützungen?

    Ok, ich merke schon!!!! Ihr lasst das bei uns durch die REHA bezahlen :Lach:


    Was macht ihr, wenn der Reha-Antrag und der Wiederspruch von uns abgelehnt wurden? Wer zahlt dann?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Hallo Mick,


    Sicherheitsschuhe müsste der Arbeitgeber stellen (ist PSA...).

    Bei den Einlagen habe ich auf die Schnelle nur das hier gefunden:

    https://orthopaedie-wassberg.d…eitsschuhe-formulare.html

    Danach kann der AG zahlen, falls ein Arbeitsunfall der Grund für die Einlagen ist - die BG, und dann auch ihr als Rentenversicherungsträger.... da stehst du bereits und es wurde abgelehnt... toll.

    Ich könnte mir denken, dass es auch für die orthopädischen Schuhe gilt...


    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • hilft das weiter?

    Leider nein! das ist uns natürlich bekannt.

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    Gruß Mick

  • müsste hilft eh nicht. Das AschG ist da klar §3 Abs3.


    Habt Ihr Fälle wo jemand Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom Sozialversicherungsträger abgelehnt bekommen hat? Und wie seid ihr weiter vorgegangen? Hat der Arbeitgeber von sich aus gesagt: wir bezahlen?

    Bei uns taucht jetzt wirklich die Frage auf: muss ich o. Einlagen bezahlen, wenn doch die Gutachter gesagt haben --> muss nicht, braucht nicht? Sicherheitschuhe werden bezahlt, ohne Probleme....

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    Gruß Mick

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  • Hi,


    also bei uns, ähnlicher Fall, hat der MA Sicherheitsschuhe bekommen, die Einlagen die er benötigt musste er aber selbst bezahlen da er sie ja im Privatleben auch benötigt und von daher so oder so haben muss.


    Ob Rechtlich sicher weiß ich nicht, jedoch wurde es von HR so entschieden.:saint:

    Sie haben mein "blindes" Vertrauen 8)

    (Zitat von mir, als ich beim Gespräch mit dem Chef die Brille abnahm)

  • Mick1204 Was sagt denn der Betriebsarzt?

    Ähnliche Fälle hatte ich bereits mehrmals. Ich würde sagen bei vergleichbaren Arbeitgebern (Größe und finanzielle Ausstattung ;)) zahlt der Arbeitgeber überwiegend trotzdem. Das ist aber weder ausgezählt noch in Bezug auf vergleichbare Arbeitgeber wissenschaftlich fundiert. Einfach vom Bauchgefühl her.


    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Der ist natürlich auf meiner Seite. D. h. ich halte mich da an das ArbSchG. Der Arbeitgeber zahlt. Ich denke, dass es bei uns einfach nur darum geht, wessen Konto / Kostenstelle belastet wird. Am Anfang schrieb ich ja --> linke Tasche - rechte Tasche.

    Ich habe große Probleme PSA (damit meine ich funktionierende, mit CE Kennzeichen etc.) zu bekommen. Da wird von der Beschaffung bestellt das die Schwarte kracht.

    Ob diese überhaupt tauglich ist. Egal. O-Ton: Das ist ein Handschuh, Nitril wie gefordert, kein Latex. Ich: das ist aber kein Chemikalienschutz, wie gefordert.

    B: das ist ein Handschuh, das ist besser als gar nichts. Es gibtr zurzeit auch nichts anderes Ich: das IST gar nichts!!!!....................... B: stottern, frech werd, Ausreden such, hat mir keiner gesagt, woran soll ich das erkennen? ich bin Beschaffung, kauf doch den Sch... selbst.....etc. etc.


    Unsere Reinigungskräfte bekommen ab diesem Jahr nicht mehr jährlich Sicherheitsschuhe!!!!:cursing:

    Alle zwei Jahre reicht auch. gggggggrrrrrrmmmmmpffpfffpfpffffff

    Da fällt mir das Ding in Scheiben.,.........

    Das bedeutet für mich wieder stundenlanges Schreiben und begründen und drohen und betteln und beraten etc. etc. etc.

    Da bekommt man bei uns eher ein neues Gebäüde, zwar nicht vollständig aber ein Dach über dem Kopf.

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    Gruß Mick

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  • :rolleyes::?::?::?::?::?:


    Hast Du mal mal im Poste #1 gelesen?

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    Gruß Mick

  • Guten morgen,


    Mick: Ich glaube, da kommst du nicht weiter... Deine einzige Chance ist, dass der Arbeitgeber diese zahlt aber er das Geld sich auch nirgends wiederholen kann...

    https://4point-einlagen.de/ans…gegenueber-krankenkassen/

    Da sind die Krankenkassen auch raus...

    "...Versorgungen mit Einlagen für Arbeitsschuhe sind keine Krankenkassenleistungen. Unsere Kunden wenden sich in diesem Fall an Ihren jeweils zuständigen Arbeitgeber, die Kostenträger sind Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit und lassen dort Ihre Ansprüche prüfen. …"

    Wenn es auch nicht über die BG gehen kann, hast Du alles mögliche abgegrast...


    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



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  • müsste hilft eh nicht. Das AschG ist da klar §3 Abs3.


    Habt Ihr Fälle wo jemand Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom Sozialversicherungsträger abgelehnt bekommen hat? Und wie seid ihr weiter vorgegangen? Hat der Arbeitgeber von sich aus gesagt: wir bezahlen?

    Bei uns taucht jetzt wirklich die Frage auf: muss ich o. Einlagen bezahlen, wenn doch die Gutachter gesagt haben --> muss nicht, braucht nicht? Sicherheitschuhe werden bezahlt, ohne Probleme....

    Guten Morgen Mick,


    bei uns in einer Verkaufsstelle hatte ich folgenden Fall:

    Eine Kollegin braucht aus gesundheitlichen gründen Schuheinlagen. Da man ja nicht eine x-beliebige Schuheinlage in einen Sicherheitsschuh packen darf, musste Sie nun folgendes machen.

    1. Gang zum Arzt um sich eine Verordnung zu holen

    2. Betriebsanforderungen erörtert und an die Kollegin gesendet (Bspw. Oberfläche muss Wasserabweisend sein, ohne Schnürsenkel, etc).

    3. Kostenvoranschlag für Einlagen und passende Sicherheitsschuhe vom Orthopäden holen

    4. Antrag auf Teilhabe bei der Rentenstelle holen

    5. ausgefüllten Antrag auf Teilhabe, Kostenvoranschlag und die Betriebsanforderung an die Rentenstelle senden

    6. Genehmigung erhalten

    7. Schuh und Einlage wurde angefertigt und der Kollegin übergeben


    Die Kostenübernahme durch die BG erfolgt nur, wenn die Notwendigkeit einer Einlage auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist. Das war die Aussage der Ansprechperson.


    Grüße

  • Ich merke schon. Da muss ich anders vorgehen. Vielen Dank für die Beiträge.


    Aspirant1505 zu Nummer 4 --> das sind wir selbst;

    zu Nummer 5 und 6 --> wurde abgelehnt;

    zu Nummer 7 --> Mitarbeiter bleibt auf seinen Kosten sitzen.

    und jetzt?
    Nochmal mit allen Beteiligten des Rentenversicherungsträgers (meine Kollegen/*innen) diskutieren.


    Allen ein schönes Wochenende

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    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Wenn ich mir das ganze Antragsprozedere usw. ansehe, kann ich erkennen, dass da der AG verdammt viel Arbeitszeit investieren darf, um dann evt. eine Kostenübernahme zu erhalten, wobei die Kosten für den Antrag ja weiterhin beim AG verbleiben. Betriebswirtschaftlich sinnvoller könnte es da durchaus sein, der AG übernimmt die Kosten für die Einlagen im Sicherheitsschuh, spart sich den ganzen bürokratischen Aufwand, der Personal bindet und somit ja auch Kosten verursacht, die nicht ersetzt werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • @ Mick: mal ne Frage... was genau wurde abgelehnt? Bloß die Einlagen oder die kompletten orthopädischen Schuhe? Oder beides? Schau Dir eventuell den genauen Wortlaut an, ob du da ein Hintertürchen findest... vielleicht gibt es ja gibt es ja orthopädische Schuhe mit fixierter Einlage (dürfte wohl sauteuer sein), die in der Ablehnung des Gutachters außenvor gelassen wurden?

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



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    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • zu Nummer 5 und 6 --> wurde abgelehnt;

    zu Nummer 7 --> Mitarbeiter bleibt auf seinen Kosten sitzen.

    Verstehe ich das richtig? Die Schuhe/Einlagen sind beschafft worden und im Anschluß wurde der Antrag gestellt?
    Das wäre die falsche Reihenfolge! - Die Beauftragung darf erst nach Freigabe erfolgen.

    (Das vollständige Vorliegen der notwendigen Dokumente (ärtzl. Befundbericht, G100, G133 und G134) setze ich vorraus.)


    Was war die genaue Begründung der Ablehnung? (Oder habe ich das überlesen?)

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • @ Mick: mal ne Frage... was genau wurde abgelehnt? Bloß die Einlagen oder die kompletten orthopädischen Schuhe? Oder beides? Schau Dir eventuell den genauen Wortlaut an, ob du da ein Hintertürchen findest... vielleicht gibt es ja gibt es ja orthopädische Schuhe mit fixierter Einlage (dürfte wohl sauteuer sein), die in der Ablehnung des Gutachters außenvor gelassen wurden?

    Das ist völlig egal. Das Gutachten besagt nur dass für die Tätigkeiten keine orthopädischen Korrekturen benötigt werden.

    Es geht auch um das große Ganze:

    1. Aus welchem Grund lehnt ein/e Gutachter/*in die Korrekturhilfen ab, ohne den Mitarbeiter gesehen zu haben?
    2. Woher weiß ein/e Gutachter/*in welche Tätigkeiten ein Haustechniker ausführt und warum der dafür keine orthopädische Unterstützung in seinen Sicherheitsschuhen benötigt?
    3. Wie bekommen wir von der Hauptverwaltung des Rententrägers (gleichzeitig hier auch der Arbeitgeber des Haustechnikers) es hin, dass unsere MA ebenfalls ein Anrecht auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben? Oder werden zukünftig alle Anträge aller Arbeitnehmer abgelehnt?
    4. Sollen wir als Hauptverwaltung einen Teil unseres Hauses vor das Sozialgericht zerren? Oder muss das der Arbeitnehmer machen? Was mindestens genauso unsinnig wäre. Ansonsten bezahlt das eben die HV selbst.

    Wie schon in einem früheren Poste geschrieben, werden wir alle Beteiligten an den Tisch holen und darüber diskutieren müssen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Verstehe ich das richtig? Die Schuhe/Einlagen sind beschafft worden und im Anschluß wurde der Antrag gestellt?
    Das wäre die falsche Reihenfolge! - Die Beauftragung darf erst nach Freigabe erfolgen.

    (Das vollständige Vorliegen der notwendigen Dokumente (ärtzl. Befundbericht, G100, G133 und G134) setze ich vorraus.)


    Was war die genaue Begründung der Ablehnung? (Oder habe ich das überlesen?)

    s. #17

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  • Das ist völlig egal. Das Gutachten besagt nur dass für die Tätigkeiten keine orthopädischen Korrekturen benötigt werden.

    Es geht auch um das große Ganze:

    1. Aus welchem Grund lehnt ein/e Gutachter/*in die Korrekturhilfen ab, ohne den Mitarbeiter gesehen zu haben?
    2. Woher weiß ein/e Gutachter/*in welche Tätigkeiten ein Haustechniker ausführt und warum der dafür keine orthopädische Unterstützung in seinen Sicherheitsschuhen benötigt?
    3. Wie bekommen wir von der Hauptverwaltung des Rententrägers (gleichzeitig hier auch der Arbeitgeber des Haustechnikers) es hin, dass unsere MA ebenfalls ein Anrecht auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben? Oder werden zukünftig alle Anträge aller Arbeitnehmer abgelehnt?
    4. Sollen wir als Hauptverwaltung einen Teil unseres Hauses vor das Sozialgericht zerren? Oder muss das der Arbeitnehmer machen? Was mindestens genauso unsinnig wäre. Ansonsten bezahlt das eben die HV selbst.

    Wie schon in einem früheren Poste geschrieben, werden wir alle Beteiligten an den Tisch holen und darüber diskutieren müssen.

    Da stellt sich mir die Frage: Wer definiert das?

    Rein theoretisch muss die Rentenstelle (also euer Arbeitgeber) diesen Antrag genauso neutral bewerten, wie er es bei dritten tun müsste. Immerhin zahlen die Kollegen doch auch Ihre gesetzlichen Beiträge oder sind diese bei euch befreit?

    Wenn ich das richtig lese, hat der Kollege seine Einlagen eigenständig bestellt, bezahlt und will diese jetzt dem AG in Rechnung stellen? Wenn ja, kann ich den AG verstehen. Erst wenn ein Antrag genehmigt ist, kann ich die notwendigen Mittel bestellen oder erhalten.

    Sollte jedoch der Verantwortliche der Rentenstelle den Antrag des Kollegen als Kollege bewertet haben und nicht als "dritte Person", so sollte man dies dem BR vorlegen, denn das würde meines Erachtens stinken.


    Grüße

  • zu 1: Kraft seiner Wassersuppe.


    zu 2: Das kann er nicht Wissen.
    Meiner Meinung nach ist hier EINZIG das Kriterium: "Muss der Versicherte auch im Alltag (also Privat) Einlagen in den Schuhen tragen?" zu berücksichtigen. Ist das der Fall, dann ist das Tragen implizit auch im Berufsleben angezeigt.
    [Eigentlich sogar "besonders dort", da hier größere Belastungen auftreten. (z.B. Tragen der Werkzeugkiste)]


    zu 3: Eure Mitarbeiter sind ganz normale Versicherte, die nur zufällig beim Träger beschäftigt sind.

    Würden hier andere Maßstäbe angelegt ist das eine Ungleichbehandlung.


    zu 4: Meinem Rechtsempfinden nach, kann die Klage nur der Betroffene - in diesem Fall also der MA - einreichen.
    Was die Klage selber angeht: Klar, warum nicht?! zuständig ist aber das Sozialgericht, nicht das Arbeitsgericht.


    Persönliche Erklärung: alles gesagte beruht auf meinem persönlichen Rechtsempfinden bzw. Wissensstand.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


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