Aus erster Hand weiss ich, dass bei der Kinderbetreuung in Schulen und Kitas das nicht gilt, da dort die Landesschulgesetze gelten.
Moin,
dann solltest Du Deiner ersten Hand mal sagen, dass Landesschulgesetze nicht in den Kitas gelten.
Gruß Frank
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Neues Benutzerkonto erstellenAus erster Hand weiss ich, dass bei der Kinderbetreuung in Schulen und Kitas das nicht gilt, da dort die Landesschulgesetze gelten.
Moin,
dann solltest Du Deiner ersten Hand mal sagen, dass Landesschulgesetze nicht in den Kitas gelten.
Gruß Frank
Nur wenn Erzieherinnen untereinander Komtakt hätten oder mit dem Hausmeister etc gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel-.
Moin,
woraus leitest Du das ab? In der ASR steht
Zitat von ASR 4.1 (2)Der Arbeitgeber hat insbesondere Maßnahmen zu ergreifen, die die Anzahl ungeschützter Kontakte zwischen Personen (auch indirekter Kontakt über Oberflächen) sowie die Konzentration an luftgetragenen Viren in der Arbeitsumgebung soweit wie möglich verringern.
Hier ist nur die Rede von Personen.
Zitat von ASR 4.1 (3)Soweit arbeitsbedingt die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und technische Maßnahmen wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umsetzbar sind, müssen die Beschäftigten mindestens MNB zum gegenseitigen Schutz tragen.
Hier wird auch nicht nur auf Beschäftigte eingegangen. Die ASR sagt im Bereich der Begriffsbestimmungen:
Zitat von ASR 2.8Ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen Beschäftigten oder zwischen Beschäftigten und anderen Personen (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Beschäftigte anderer Arbeitgeber) ver-mindert das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2. Bei bestimmten Tätigkeiten mit er-höhtem Aerosolausstoß, zum Beispiel beim professionellen Singen, können größere Abstände notwendig sein.
Das sind nach meiner Lesart auch die Kinder in den Betreuungseinrichtungen. Die ASR beschreibt den Anwendungsbereich wie folgt:
Zitat von ASR 1 (1)Diese SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert auf der Grundlage des ArbSchG und der Verordnungen zum ArbSchG (Arbeitsschutzverordnungen) den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS
Schaut man sich jetzt den SARS-CoV2 Arbeitsschutzstandard des BMAS an, findet man folgenden Passus:
Zitat von SARS-CoV2 Arbeitsschutzstandard BMASMitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ausreichend Abstand (mindestens 1,5 m) zu anderen Personen halten. Wo dies auch durch Maßnahmen der Arbeitsorganisation nicht möglich ist, müssen alternative Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Transparente Abtrennungen sind bei Publikumsverkehr und möglichst auch zur Abtrennung der Arbeitsplätze mit ansonsten nicht gegebenem Schutzabstand zu installieren. Büroarbeit ist nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen. Andernfalls sind für Büroarbeitsplätze die freien Raumkapazitäten so zu nutzen und die Arbeit so zu organisieren, dass Mehrfachbelegungen von Räumen vermieden werden können bzw. ausreichende Schutzabstände gegeben sind.
Auch hier heißt es nur andere Personen. Nach meiner Lesart bedeutet das Maskenpflicht bei Unterschreitung des Abstandes.
Gruß Frank
Ich habe nur eine Info ( NICHTS rechtlich verbindliches) gegeben, wie es eignetlich gemeint ist, auch wenn es nicht so steht.
In den Arbeitsgruppen, die die Regel diskutieren herrscht nicht immer eitel Sonnenschein.
Was du mit der Information machst, ist deine Sache.
Du kannst die Schuhe gerne stehen lassen....
Alles gut - ich bin vollkommen tiefenentspannt. Das es zwischen den einzelnen Gruppen des öfteren mal knallt, ist mir klar (Ansonsten wäre die ASR 5.2 schon Jahre früher in Kraft getreten), aber so wie es jetzt niedergeschrieben wurde, ist für mich die Lesart klar. Ich habe aber parallel noch Anfragen bezüglich dieser Thematik laufen. Mal schauen, was da zurückkommt.
Gruß Frank
Ich habe aber parallel noch Anfragen bezüglich dieser Thematik laufen. Mal schauen, was da zurückkommt.
Gruß Frank
Was erwartest Du? Ich denke nicht, dass es zu einer Ausnahme kommt. Wie ich gestern schon schrieb und es auch in der ASR zu lesen ist, kommt es darauf an, was der BA oder der Arzt eines Gesundheitsamtes das Infektionsrisiko einstuft. Aus meiner Sicht kann das Risiko an dieser Stelle nur hoch eingestuft werden. Dafür haben die Kinder noch zusätzlich mehrere Kontakte in Ihrer Freizeit. Wie dann allerdings die Betreuerinnen mit einer FFP2 Maske tätig bleiben sollen / wollen, ist mir ein Rätzel. Bei unseren Gutachtertärzten sehe ich das ähnlich. Kontakt zu den Kunden --> FFP2 bei der körperlichen Untersuchung.
Alles andere wird mit Spuckschutz und Abstand geregelt. In unseren Kliniken ist das GsD anders. Da kommen alle erst in Q, werden getestet und anschließend voll in die REHA integriert. Besucher sind nicht erlaubt. Ausgang in die Orte gesperrt. Es gibt einen Einkaufsdienst. Fertsch.
Hallo Frank,
Die Erzieherinnen und Erzieher haben gegenüber der Allgemeinbevölkerung ein erhöhtes Infektionsrisiko
das erhöhte Infektionsrisiko sieht die DGUV etwas anders...
Das Tragen von Atemschutzmasken (FFP-Masken) ist entsprechend durchzuführender Gefährdungsbeurteilung in der Regel nur dann erforderlich, wenn Beschäftigte ein besonders hohes Risiko haben, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren und direkten Kontakt zu infizierten Personen oder infektiösem Material haben, beispielsweise im Gesundheitswesen oder bei der Labordiagnostik.
Ich bin aber gespannt, welche Antwort Du bekommst
VG Stephan
Moin,
vielen Dank Stephan für den Link. Wenn ich da aber weiterlese, läuft es darauf hinaus, dass unsere Erzieherinnen und Erzieher mindestens MNB tragen müssen, denn die 1,5m sind im Betreuungsalltag definitiv nicht einzuhalten.
Zitat
Situation mit Kontakt zwischen Personen Mund-Nase-Bedeckung (MNB) Beschäftigte und Erziehungsberechtigte und sonstige erwachsene Personen untereinander Tragen von MNB, wenn das Abstandsgebot von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Vorrangig ist der Mindestabstand einzuhalten Beschäftigte im Kontakt untereinander Tragen von MNB, wenn das Abstandsgebot von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Vorrangig ist der Mindestabstand einzuhalten Kinder im Kontakt untereinander Keine MNB, da Gefahr des unsachgemäßen Umgangs und damit einhergehender Risikoerhöhung Kinder nehmen Kontakt mit Beschäftigten auf Tragen von MNB durch Beschäftigte empfohlen, wenn das Unterschreiten des Mindestabstandes vorhersehbar und planbar ist Beschäftigte im Kontakt zu Kindern Tragen von MNB durch Beschäftigte empfohlen, wenn das Unterschreiten des Mindestabstandes vorhersehbar und planbar ist Pflegerische Tätigkeiten der Beschäftigten im Kontakt mit den Kindern (z.B. Wickeln, Erste-Hilfe-Maßnahmen) Tragen der MNB durch Beschäftigte empfohlen
Gruß Frank
Hi Frank,
das erhöhte Infektionsrisiko der ErzieherInnen bezieht sich auf die "Kinderkrankheiten" sowie Grippeviren und wurde bereits lange vor und damit unabhängig von Corona ermittelt. Welchen Einfluss das neue Coronavirus auf das Infektionsrisiko in Kitas wirklich hat ist leider immer noch eine der ungeklärten Fragen. Deswegen gibt es hier vorrangig Empfehlungen und weniger strikte Vorgaben.
Stand heute lässt sich jedoch sagen, dass Kinder beim neuen Corona-Virus (im Gegensatz zu vielen anderen Infektionskrankheiten) keine Treiber beim Corona-Infektionsgeschehen sind. Auffällig ist außerdem, dass Kleinkinder (unter 6 bzw. sogar unter 10 Jahren) unterdurchschnittlich am Infektionsgeschehen beteiligt sind und zudem wesentlich seltener Krankheitssymptome entwickeln. Insofern kann bei der Gefährdungsbeurteilung durchaus herauskommen, dass kein MNB erforderlich ist, wenn die ErzieherInnen den Mindestabstand zu den Kleinkindern nicht einhalten (können).
schöne Grüße
Ich habe aber parallel noch Anfragen bezüglich dieser Thematik laufen. Mal schauen, was da zurückkommt.
So Antwort ist da
ZitatSehr geehrter Herr Guudsje,Alles anzeigen
der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard des BMAS und die darauf basierende SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel formulieren konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise. Für eine branchenspezifische Umsetzung des Arbeitsschutzstandards haben die Unfallversicherungsträger für ihre Betriebe und Einrichtungen branchenspezifische Konkretisierungen entwickelt. Hier der Link zu der branchenspezifischen Konkretisierung für Kindertageseinrichtungen unseres Dachverbandes der DGUV (Fachbereich Bildungseinrichtungen): https://www.dguv.de/corona-bildung/kitas/index.jsp
Im Anhang finden Sie das umfangreiche Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Auf Seite 9 sind die Hinweise zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen zu finden. Nach derzeitigem Stand werden nach der o.g. branchenspezifischen Konkretisierung für Beschäftigte im Rahmen der Kinderbetreuung keine filtrierenden Halbmasken flächendeckend gefordert. Das schließt natürlich nicht aus, dass es im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu Einzelfallentscheidungen kommen kann, wonach das Tragen von FFP2 Masken für sinnvoll/ erforderlich erachtet wird. Eine allgemeine Mustergefährdungsbeurteilung "Corona" ist auf den Seiten der BGW zu finden: https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branch…orona_node.html
Im Anhang finden Sie auch die "Hygieneempfehlungen zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflegepersonen in Hessen während der SARS-CoV-2-Pandemie" des Hessisches Ministerium für Soziales und Integration. Hier der betreffende Auszug zu Ihrer Fragestellung (S. 9/10): "Für besondere Anlässe kann es angezeigt sein, vorübergehend auch besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Für das Tragen von FFP2-Masken durch die Beschäftigten (zum Eigenschutz) besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, da bisher zu Grunde gelegt wurde, dass grundsätzlich gesunde Kinder in der Einrichtung betreut werden. Anhand der Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber aber festlegen, bei welchen Tätigkeiten FFP2-Masken zu verwenden sind, z. B. wenn bei einem Kind Krankheitssymptome auftreten und das Kind bis zur Abholung durch die Eltern betreut wird. Oder für bestimmte Tätigkeiten, bei denen ein sehr enger Kontakt zu den Kindern besteht. Die erwähnten Schutzausrüstungen und der Mund-Nasen-Schutz sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Eine Einweisung des Personals in die sachgerechte Verwendung und Entsorgung der Materialien ist erforderlich."
Oh ja. Es sind nur gesunde Kinder in der Kita. Mein Bruder durfte deswegen zum 2. mal dieses Jahr in Quarantäne. Ein Kind kam aus einem Risikogebiet nach Deutschland. Alle Test negativ und trotzdem hatten alle Corona. KiTa war dann wieder zu.
Aber ob sowas das ganztäige Tragen von FFP2 rechtfertigt.
So Antwort ist da
Passt ja. Wäre ärgerlich, wenn Du anderweitige Infos bekommen hättest. Aber sicher kann man sich da ja leider nie sein
Morgen Guudsje,
ich sehe den Gain der Antwort nicht. Abhängig von zu treffenden Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung und dem darin festgelegten Infektionsrisikos.
Das hast Du vorher auch schon gewusst (aus meiner Sicht).
Für mich ist das alles eine Rechnung mit zuvielen unbekannten. Sind die Kinder wirklich weniger betroffen? Sind wirklich alle "gesund", wenn Sie in den Kindergarten kommen? und und und.
Am Ende stellt sich immer wieder die Frage, kann ich den Mitarbeitern/*innen eine MNB oder FFP2 für eine längere Zeit während der Arbeitszeit aufdrücken?
Aus meiner Sicht schwierig, sehr schwierig.
Bei FFP2 ist auch die Tragezeitbegrenzung zu beachten.
Betreuungspersonen mit MNB funktioniert in der Regel relativ gut.
Meine Neffen und Nichten im Kindergarten- bzw. Grundschulalter haben Corona schon in ihr Spiel integriert. Neulich haben sie im Garten aus Wasser, Blütenblättern, Erde usw. eine Matschmischung erstellt. Auf Nachfrage erklärten sie "Wir stellen Desinfektionsmittel her."
Bei FFP2 ist auch die Tragezeitbegrenzung zu beachten.
Betreuungspersonen mit MNB funktioniert in der Regel relativ gut.
Meine Neffen und Nichten im Kindergarten- bzw. Grundschulalter haben Corona schon in ihr Spiel integriert. Neulich haben sie im Garten aus Wasser, Blütenblättern, Erde usw. eine Matschmischung erstellt. Auf Nachfrage erklärten sie "Wir stellen Desinfektionsmittel her."
und? wirkt's
Hat super gewirkt. Die Kinder waren dermaßen verdreckt, dass intensive Reinigung notwendig war.
...lass die Pampe ein paar Tage stehen und du wirst sehen wie es wirkt. Es traut sich niemand mehr in die Nähe!