Hallo zusammen,
anbei ein aktueller Stand um die Diskussion, den Arbeitsschutzstandard in eine ASR zu überführen. Das BMAS ist da wohl sehr aktiv dran!
https://www.arbeitssicherheit.de/themen/arbeits…gel-werden.html
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo zusammen,
anbei ein aktueller Stand um die Diskussion, den Arbeitsschutzstandard in eine ASR zu überführen. Das BMAS ist da wohl sehr aktiv dran!
https://www.arbeitssicherheit.de/themen/arbeits…gel-werden.html
Vorteil: nun springt die BG potentiell für JEDE COVID19-Erkrankung ein, auch in der Bäckerei. Nicht?
Nachteil: die Corona-App muss genutzt werden, damit man die Infektion bei der Arbeit nachweisen kann.
Vorteil: nun springt die BG potentiell für JEDE COVID19-Erkrankung ein, auch in der Bäckerei. Nicht?
Nachteil: die Corona-App muss genutzt werden, damit man die Infektion bei der Arbeit nachweisen kann.
Ist das so? Oder ist das eine Vermutung von Dir?
Purer Sarkasmus.... Sorry.
Guckst du!
Umgang mit Corona Beitrag Nr. 915 sogar mit Entwurf!
Gruß
Andy
Das ist ja gruselig...
Wollen die ernsthaft allgemeine Lebensrisiken in den Verantwortungsbereich der Arbeitgeber schieben?
Fürs Gesundheitsgewerbe kannn da ja vielleicht drüber reden, aber sonst?
Dann müssen wir demnächst auch Reinraum-Filter in die Klimaanlage einbauen, damit der Feinstaub draußen bleibt. Oder Aktivkohle wegen NOx.......
Gruß
Schmandhoff
Wollen die ernsthaft allgemeine Lebensrisiken in den Verantwortungsbereich der Arbeitgeber schieben?
Nein, denn die Regel ist doch klar befristet solange es sich um eine epidemische Lage handelt. Insofern eigentlich nur eine Ergänzung zum Infektionsschutzgesetz, eben als untergesetzliches Organisationsinstrument, vergleichbar mit einer technischen Regel.
Ist nun eigentlich schon ein Datum für die Veröffentlichung der SARS-Co'V-2-Arbeitsschutz-Regel bekannt?
Der letzte Entwurf, der mir bekannt ist, stammt vom 2.7.2020.
Darin sind keine komplett neuen Themen aufgeführt, sondern eine Konkretisierung der bekannten Maßnahmen.
Wie in einem anderen Thread gelesen, ist die Regel nun schon bei der Baua online:
Moin,
einige Punkte dürften zu regelrechten Begeisterungsstürmen bei den Beschäftigten führen.
Zitat von SARS-CoV2 ASRDer Einsatz von Geräten im Umluftbetrieb, wie Ventilatoren (zum Beispiel Standventilatoren), Anlagen zur persönlichen Kühlung (beispielsweise mobile Klimaanlagen und Split-Klimaanlagen) oder Geräte zur Erwärmung (zum Beispiel Heizlüfter) ist in der Regel nur in Räumen mit Einzelbelegung zulässig, da sie im Umluftbetrieb im Allgemeinen keine Außenluft zur Absenkung von Aerosolkonzentrationen zuführen und der Luftstrom zu einer Verteilung von Aerosolen im Raum beiträgt.
Bei 35°C Außentemperatur und 30°C Innentemperatur wird das kommunikationstechnisch anspruchsvoll.
Gruß Frank
Moin,
einige Punkte dürften zu regelrechten Begeisterungsstürmen bei den Beschäftigten führen.
Bei 35°C Außentemperatur und 30°C Innentemperatur wird das kommunikationstechnisch anspruchsvoll.
Gruß Frank
Genau das Problem haben wir.
Bei Ventilatoren gab es die Aufforderung diese nur bei offenen Fenstern und Türen zu betreiben. Wer lässt sich bei diesen Temperaturen den ventilator verbieten und einsammeln wollt ich die Teile nicht (lassen). Heut hat mich einer Gefragt wie es denn mit unseren Fächern aussieht. bei der Besprechung alle schön auf Abstand und dann wedelt sich jeder die Luft zu. Wie soll ich das jetzt verbieten?
Genau das Problem haben wir.
Bei Ventilatoren gab es die Aufforderung diese nur bei offenen Fenstern und Türen zu betreiben. Wer lässt sich bei diesen Temperaturen den ventilator verbieten und einsammeln wollt ich die Teile nicht (lassen). Heut hat mich einer Gefragt wie es denn mit unseren Fächern aussieht. bei der Besprechung alle schön auf Abstand und dann wedelt sich jeder die Luft zu. Wie soll ich das jetzt verbieten?
Das Problem haben wir in unserer Betriebsgastronomie. Da sitzen die Damen und wedeln sich Luft zu. Ich habe mich an einen anderen Tisch gesetzt. War Tagesgespräch.
Viel interessanter finde ich die Anforderungen für die Abtrennung unter 4.2 (4).
Es wird spannend. Da kommen noch reichlich Diskussionen um Schutzziele und geeignete Maßnahmen. Es wird viel Geschick erfordern, AHA-Regeln mit den technischen Maßnahmen nach dieser Regel zu verbinden oder auch nicht, aber das dann gut begründet.
Diese neue Regel kann gar nicht alle Situationen abdecken. Immerhin will sie eine handvoll ASRs verknüpfen und geeignet ergänzen. Dazu kommt noch, dass sich das Wissen um SARS-CoV-2 sicher noch ändert und diese Regel sicher auch ...
Wir haben vieles schon erledigt, es tauchen doch noch ein paar Dinge auf, die so nicht bedacht wurden von uns. Wir haben z. B. PSA, die von mehreren Personen getragen werden. Z. B. Schutzbrillen. Ich weeeeiiiiiiß! p = persönlich. Diskutier ich auch immer wieder.......
Raumklimageräte haben wir z. B. dort, wo sich die Patienten um- oder ausziehen müssen, in der Pflege.
Moin,
ein Passus ist mir unklar:
Zitat von Ziffer 4.1 (3) SARS-CoV2 ASRSoweit arbeitsbedingt die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und technische Maßnahmen wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umsetzbar sind, müssen die Beschäftigten mindestens MNB zum gegenseitigen Schutz tragen. Entsprechend der Höhe des Infektionsrisikos, das sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, sind filtrierende Halbmasken (mindestens FFP2 oder vergleichbar als persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Gleiches gilt, wenn in einer unmittelbaren Interaktion einer der Beteiligten keine MNB tragen kann. Die MNB und die filtrierenden Halbmasken sind vom Arbeitgeber bereitzustellen.
Unsere Erzieher und Erzieherinnen können keinen ausreichenden Abstand zu den Kindern einhalten. Technische Maßnahmen wie Abtrennungen sind nicht möglich. Gruppengrößen sind angepasst, feste Betreuer, keine Durchmischung der Gruppen, regelmäßiges Lüften usw. läuft alles. Die Erzieherinnen und Erzieher haben gegenüber der Allgemeinbevölkerung ein erhöhtes Infektionsrisiko (deswegen gibt es ja auch die reguläre Pflichtvorsorge). Soll ich die jetzt alle mit FFP2-Masken ausstatten mit Berücksichtigung der Tragezeitbegrenzungen und der Pausen, Vorsorge etc.?
Gemäß Absatz 2 hat der Arbeitgeber insbesondere Maßnahmen zu ergreifen, die die Anzahl ungeschützter Kontakte zwischen Personen (auch indirekter Kontakt über Oberflächen) sowie die Konzentration an luftgetragenen Viren in der Arbeitsumgebung soweit wie möglich verringern. Geeignete Maßnahmen hierfür sind beispielsweise die Einhaltung der Abstandsregel, Arbeiten in festen Teams, die Trennung der Atembereiche durch technische Maßnahmen, die Nutzung von Fernkontakten, die verstärkte Lüftung, die Isolierung Erkrankter, eine intensivierte Oberflächenreinigung und zusätzliche Handhygiene.
Lese ich das richtig so, dass der Arbeitgeber sich nicht nur darauf berufen kann, dass er alle Maßnahmen nach Absatz 2 umgesetzt hat, sondern trotz aller Maßnahmen der Absatz 3 greift, wenn arbeitsbedingt die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und technische Maßnahmen wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umsetzbar sind, daraus folgend dann die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken?
Gruß Frank
Die Wegnahme von Ventilatoren und mobilen (Umluft-)Klimageräten sorgt bestimmt für Diskussionen. Wir haben diese Geräte am Anfang der Pandemie - nach Rücksprache mit Betriebsarzt, Lüftungstechniker und BG - noch erlaubt.
Vor ca. 4 Wochen kam seitens der BG dann der Hinweis, dass eine Gefährdung bestehen könnte. E-Mail kam zeitlich eben kurz nach den Untersuchungsergebnissen von Tönnies.
Bei uns wären das die Gutachterärzte, die der Meinung sind ihre MNB (Hygienemasken) sind ausreichend.
Ich lese das genauso, wie Du auch. Sofern die Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Infektionsrisiko ergibt, biste mit FFP2 dabei.
Das wird bei uns der Punkt der Diskussion werden. Infektionsrisiko. Da muss ich mich auf die Aussage der Ärzte / Betriebsärzte verlassen. Ich beurteile das bestimmt nicht. D. h. unsere BA's müssen das Infektionsrisiko noch einmal genauer bewerten.
Das bedeutet für Eure Kindergärtnerinnen u. U. Maske tragen.
Unsere Erzieher und Erzieherinnen können keinen ausreichenden Abstand zu den Kindern einhalten.
Aus erster Hand weiss ich, dass bei der Kinderbetreuung in Schulen und Kitas das nicht gilt, da dort u.a. die Landesschulgesetze gelten.
Nur wenn Erzieherinnen untereinander Komtakt hätten oder mit dem Hausmeister etc gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel-.
Heut hat mich einer Gefragt wie es denn mit unseren Fächern aussieht. bei der Besprechung alle schön auf Abstand und dann wedelt sich jeder die Luft zu. Wie soll ich das jetzt verbieten?
alles böse !
Hab nach USB Ventilator gefragt b, auch verboten...trotz Reichweiter 50 cm ?
Aber bei der Temperatur in meinem Büro habe ich auch fast das Bedürfnis mich turbulanzefrei zu bewegen. .
(Aber da ich heute allein im Büro bin läuft der Van volle pulle)