Handlungshilfen "Corona"

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  • Der §3 fordert "Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren." ?!?

    Was ist das denn für eine Aussage? Meinen die wir sitzen so zum Kaffee trinken zusammen .... obwohl ja mancherorts die Kaffeemaschine den ganzen Betrieb noch aufrecht erhält.... "Betriebsnotwendig" ist ein weiter Begriff.

    Naja, Du kannst jetzt deine eigenen Regeln diesbezüglich aufstellen. Wir haben sehr viele Büros, die nur 18,5 oder 19,0 m² haben. Es liegt jetzt an uns, die 10 m² zu hinterfragen oder beizubehalten. Wir interessant werden.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Wir haben sehr viele Büros, die nur 18,5 oder 19,0 m² haben. Es liegt jetzt an uns, die 10 m² zu hinterfragen oder beizubehalten.

    bei uns gab es genau diese Thematik schon.... wir haben uns geeinigt das wenn möglich weiter im Home Office zu arbeiten .... ansonsten heben wir in Büros die Personenbegrenzung auf.... da Lüftung, Abstand und Maske vorhanden. In Sanitärräumen wird die die Regelung 10 m² pro Person aufgehoben, aber weiterhin Personenbegrenzung und Maske.... In Umkleideräume behalten wir die 10m² pro Person sowie weitere Schutzmaßnahmen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo zusammen,

    Ich weiß nicht, ob jemand bereits die ASR 1.2 ins Spiel brachte, siehe hier:

    https://www.baua.de/DE/Angebote/Re…publicationFile

    Die Nennung der 10m² in der Arbeitsschutzverordnung dient primär als Orientierung, meiner Meinung nach.


    Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"

    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • Die 10 m² waren ja auch ursprünglich für Ungeimpfte gedacht.

    Die Aussage musst Du mir übersetzen. Woher weiß ich denn, wer geimpft und wer nicht`?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Die 10 m² waren ja auch ursprünglich für Ungeimpfte gedacht.

    Nein, die 10m² standen unter dem Kapitel "Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb". Wobei man ja die 10m² unterschreiten konnte, wenn dann eben weitergehende Maßnahmen, die beispielhaft gelistet waren, durchgeführt wurden. Man konnte z.B. Tragen von Mund-Nasen-Schutz anordnen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nein, die 10m² standen unter dem Kapitel "Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb". Wobei man ja die 10m² unterschreiten konnte, wenn dann eben weitergehende Maßnahmen, die beispielhaft gelistet waren, durchgeführt wurden. Man konnte z.B. Tragen von Mund-Nasen-Schutz anordnen.

    10 m² durften mit Maske unterschritten werden. Jetzt ist ein Großteil bei uns bald vollständig geimpft. Daher können die 10 m² doch auch ohne Maske unterschritten werden (wenn Impfstatus bekannt).

    Die meisten Büros sind bei uns 18-20 m².

    Doppelbelegung, wenn "betriebsnotwendig", wieder erlaubt. Wenn kein Impfstatus vorgelegt werden möchte -> Maske.

    Wird der vollständige Impfschutz nachgewiesen -> keine Maske. Ich gehe davon aus, dass die meisten lieber den Impfnachweis erbringen als den ganzen Tag mit MNS im Büro zu sitzen.

    Gruß Roland

  • So, jetzt mal im Ernst.

    Schon morgen haben wir die konkrete Besprechung, wie wir weiter vorgehen.

    Aktuell halten wir uns an die BMAS-Verordnung ... so im Groben. In vielen Punkten gehen wir über die Maßnahmen weit hinaus (nicht 10 m² pro Mitarbeiter, sondern max. 2 Mitarbeiter pro Büro, was auf viel mehr Fläche pro Mitarbeiter hinausläuft). Wir sind ansonsten ein normaler Produktionsbetrieb, keine Kantine.

    Gleichzeitig lockern Länder die Maßnahmen in der Öffentlichkeit - und mit GENAU diesen Änderungen kommen Scheff und Mitarbeiter auf mich zu (dass ich mich als SiFa dazu äußern soll). Natürlich rede ich mir den Mund fusselig, dass die Landesverordnungen für uns irrelevant sind, solange die Arbeitsschutverordnung des BMAS vorliegt - dann dort stehen die Dinge, die im Betrieb einzuhalten sind. Mühselige Diskussionen.

    Frage: ändert Ihr konkret etwas RELEVANTES an den BMAS-Regelungen zum 1. Juli oder später? Ja, ich habe den Text gelesen, zumindest für uns (normale Produktion) finde ich nix, was sich für uns ändern würde. Verboten werden die "strengeren" Regeln ohnehin nicht. Oder habe ich etwas übersehen und wir müssen doch etwas tun?

    Nebeninfo am Rande... Meine Frau hat viel Zeit zum lesen... In Sidney soll es in einem Shoppingcenter zu Ansteckungen durch EINEN Delta-Spreader gekommen sein, der nur im Vorbeigehen Kontakt zu den Infizierten hatte. Ferner sollen die Infektionsraten mit Delta in Familien bei 100% liegen, während Alpha nur bei 25% lag (was ich persönlich nicht nachvollziehen kann, weil ALLE Familien, aus denen ich Infizierte kenne, 100% Ansteckungsrate hatten - also Frau bringt die Krankheit aus KiTa, Krankenhaus oder Altenpflege mit, und infiziert alle Kinder und den Ehemann. Der Ehemann arbeitet bei uns - oder ich bin mit ihm anderweitig bekannt, und so erfahre ich von der Infektion.). Wie auch immer, ich halte nichts von Panikmache, es handelt sich immer noch um Corona, und Maßnahmen zur Risikominderung über das aktuelle Maß hinaus wären auch weitestgehend unpraktikabel.

  • Die Aussage musst Du mir übersetzen. Woher weiß ich denn, wer geimpft und wer nicht`?

    und in welchen Abständen wird eine Nachprüfung stattfinden.....

    Außerdem was nützt die Impfung?......und und und

    Maßnahmen sind bei uns bisher noch allgemein gültig.... zum Glück

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Die 10qm-Regel habe ich immer als schönes Beispiel für den Wert von kleinen Veränderungen aufgefasst und werde immer empfehlen, die Belegung der Räume daran auszurichten.

    Man gewöhnt sich dran und die Plätze, die früher belegt waren, werden nicht vermisst. Jeder hat anschaulich erlebt, dass ein gewisser Abstand, das regelmäßige Lüften und das Maske-Tragen bei Bedarf zusammen gut funktionieren kann. Außerdem ist vielen Leuten nicht entgangen, dass es kaum noch Erkältungsfälle gibt.

    Der Staat wird immer nachregulieren, aber wir werden sicher einiges beibehalten, was jetzt nur noch freiwillig ist.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Freiwillig?.... Ehr eine Sache für die Gefährdungsbeurteilung

    Klar gehört das in die GBU. Eine geeignete Maßnahme, die nicht verbindlich vorgeschrieben ist und die Schutzziele erfüllt, kann ja trotzdem freiwillig sein. Wir erfüllen schließlich nicht nur stur die Technischen Regeln, sondern suchen darüber hinaus auch clevere Lösungen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Für den Meldestatus der Mitarbeiter wird der digitale EU-Impfpass ja auch wieder interessant werden. Da dieser ja eh für Legitimation von Reisen und anderen Ansammlungstechnisch höherwertigen Veranstaltungen wird sich womöglich auch eine betriebliche Möglichkeit des Nachweises ergeben.

    Ich weiß, die Hoffnung stirbt zuletzt.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • und in welchen Abständen wird eine Nachprüfung stattfinden.....

    Außerdem was nützt die Impfung?......und und und

    Maßnahmen sind bei uns bisher noch allgemein gültig.... zum Glück

    Wir erhalten den Status Heimarbeitsplatz und 10 m² - Regel aufrecht. Keine Änderungen bei uns. Völlig unabhängig, ob geimpft oder nicht.

    Was außerhalb des Arbeitsplatzes geregelt ist, interessiert uns nicht. Wir als AG sind für unsere Maßnahmen und Vorgehensweisen in der Pandemie verantwortlich. Wem das nicht passt, kann gern daheim im HO bleiben. (oder sonst wo! Aber das darf man bei uns nicht äussern).

    Ab morgen öffnet auch wieder unsere Betriebsgastronomie. Natürlich sind die alten Gastronomiebestimmungen einzuhalten. Abstand, Abstand, Hygiene, Datenerfassung übers Zeiterfassungssystem, Einbahnregelung.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Jetzt ist ein Großteil bei uns bald vollständig geimpft. Daher können die 10 m² doch auch ohne Maske unterschritten werden (wenn Impfstatus bekannt).

    AHA gilt auch für geimpfte Personen, somit kann hier keine Ausnahme gemacht werden.

    Wird der vollständige Impfschutz nachgewiesen -> keine Maske.

    wird sich womöglich auch eine betriebliche Möglichkeit des Nachweises ergeben.

    Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden personenbezogene Gesundheitsdaten verarbeitet? Wenn keine Rechtsgrundlage vorhanden ist, stellt dies einen Verstoß gegen die DSGVO dar, das kann teuer werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden personenbezogene Gesundheitsdaten verarbeitet? Wenn keine Rechtsgrundlage vorhanden ist, stellt dies einen Verstoß gegen die DSGVO dar, das kann teuer werden.

    Der Arbeitgeber darf fragen "Bist du geimpft? Ich möchte weniger Tests kaufen".

    Darf aber nicht fragen "Bist du geimpft, würde ich gerne für die Gefährdungsbeurteilung wissen".

    Die Testangebotspflicht kann aufgrund des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung beispielsweise entfallen bei Beschäftigten, bei denen ein Nachweis der vollständigen Impfung vorliegt oder über eine vorangegangene Infektion mit dem Corona-virus SARS-CoV-2, die mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.

    Gruß Roland

  • Der Arbeitgeber darf fragen "Bist du geimpft? Ich möchte weniger Tests kaufen".

    Darf aber nicht fragen "Bist du geimpft, würde ich gerne für die Gefährdungsbeurteilung wissen".

    Die Testangebotspflicht kann aufgrund des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung beispielsweise entfallen bei Beschäftigten, bei denen ein Nachweis der vollständigen Impfung vorliegt oder über eine vorangegangene Infektion mit dem Corona-virus SARS-CoV-2, die mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.

    Freiwillige INfo des AN

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Der Arbeitgeber darf fragen "Bist du geimpft? Ich möchte weniger Tests kaufen".

    Er darf das aber nicht personenbezogen dokumentieren, sondern nur anonymisiert, somit völlig unbrauchbar.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Er darf das aber nicht personenbezogen dokumentieren, sondern nur anonymisiert, somit völlig unbrauchbar.

    kommt auch darauf an was man wissen will und wozu ....

    wir wollen in erster Linie wissen wie groß der Anteil der geimpften in etwa ist und wieviele Mitarbeiter an noch einer Impfung im Betrieb interesse haben.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: