Handlungshilfen "Corona"

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  • Die Regel mit 10 m² p.P. wird auch nicht mehr erwähnt, dass sorgt m.E. wieder für diskussionen mit den Kollegen oder Vorgesetzten.

    Der §3 fordert "Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren." ?!?

    Was ist das denn für eine Aussage? Meinen die wir sitzen so zum Kaffee trinken zusammen .... obwohl ja mancherorts die Kaffeemaschine den ganzen Betrieb noch aufrecht erhält.... "Betriebsnotwendig" ist ein weiter Begriff.

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Dann sag das mal der Bundesregierung:

    die schreiben ja auch "Tests bieten weiterhin zusätzliche Sicherheit", wo ich mich schon ständig frage welche Sicherheit bieten denn die Tests, außer für denjenigen Politiker der selbst oder seine Verwandtschaft an den Tests mit verdienen? Die Tests funktionieren genau so schlecht, wie man die Infektionsketten nachverfolgen kann, nämlich so gut wie nie.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nach einer weiteren Lockerung haben wir die Tragepflicht des MNS auf innerhalb der Gebäuden eingegrenzt....

    ist auch der jetzige Stand, der voraussichtlich erstmal so bleibt

    Das habe ich dann ja fast richtig verstanden ;)

    Ich werde der GL auch empfehlen, im Außenbereich keine Maske, beim betreten der Gebäude Maske auf.

    Sinnvoll denke ich ist auch, eine Rundmail an die Mitarbeiter, warum wir nicht weiter lockern können. Wie schon geschrieben die Unmut und der Unwille die Maßnahmen weiter umzusetzen ist schon sehr ausgeprägt.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

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  • Sinnvoll denke ich ist auch, eine Rundmail an die Mitarbeiter, warum wir nicht weiter lockern können. Wie schon geschrieben die Unmut und der Unwille die Maßnahmen weiter umzusetzen ist schon sehr ausgeprägt.

    Dann erwähne aber bitte auch, daß die bisherigen Maßnahmen zum aktuellen Ergebnis beigetragen haben.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Kommt auf die jeweilige landesrechtliche Regelung an. In Baden- Württemberg z.B. kommt es auf die Inzidenz Stufen an und bei Stufe 1+2 gibt es fast keine Einschränkungen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Darf man jetzt in der Kantine wieder nebeneinander wie im Restaurant sitzen oder nicht?

    Nein, die Einhaltung der Abstände soll sichergestellt sein; siehe SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel Abschnitt 4.2.2 (8)

    Der Kantinenbetreiber muß weiter ein Hygienekonzept vorweisen. Was enthalten sein sollte, steht in der o.g. Regel. Und wie Axel schrieb, gelten die Verordnungen der Länder ergänzend.

    Wobei der Kantinenbetreiber mit der kommenden Corona-Arbeitschutzverordnung (Stichwort Gefährdungsbeurteilung) mehr Spielraum hat.

    Einmal editiert, zuletzt von 38sifa (29. Juni 2021 um 09:01)

  • Nein, die Einhaltung der Abstände soll sichergestellt sein; siehe SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel Abschnitt 4.2.2 (8)

    Der Kantinenbetreiber muß weiter ein Hygienekonzept vorweisen. Was enthalten sein sollte, steht in der o.g. Regel. Und wie Axel schrieb, gelten die Verordnungen der Länder ergänzend.

    Wobei der Kantinenbetreiber mit der kommenden Corona-Arbeitschutzverordnung (Stichwort Gefährdungsbeurteilung) mehr Spielraum hat.

    Danke dafür. Was ich eben für widersinnig halte: im Restaurant darf ich mich an einen Tisch setzen, im Betrieb nicht.

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Restaurant ist Business.

    Kantine ist im Zweifel ein innerbetrieblicher "Superspreading-Event".

    Heißt: erkrankst Du im Restaurant, bleibst Du innerbetrieblich allein. Du meldest Dich krank, die anderen werden getestet - fertig.

    Im Betriebsrestaurant hast Du das Potential, alle Kollegen anzustecken, und den Betrieb zum Erliegen zu bringen.

    Immer vorausgesetzt, keiner ist wirksam geimpft. Davon scheint man politisch bei den aktuellen Regelungen auszugehen.

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  • Nein, die Einhaltung der Abstände soll sichergestellt sein; siehe SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel Abschnitt 4.2.2 (8)

    Wobei schon fraglich ist, ob die Arbeitsschutzregel für Kantinen gelten kann, mir fehlt da irgendwie die Rechtsgrundlage, denn der Regel entnehme ich: "

    1 Anwendungsbereich

    (1) Diese SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert auf der Grundlage des ArbSchG und der Verordnungen zum ArbSchG (Arbeitsschutzverordnungen) den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS [1]."

    Und jetzt ein Blick in das ArbSchG: "§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich

    (1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern."

    Mag ja sein, dass für mache die Einnahme einer Mahlzeit Arbeit darstellt, aber meiner Meinung nach eher nicht und im Sinne des Unfallversicherungsschutzes ist es ja auch eigenwirtschaftliche Tätigkeit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Vom Thema Handlungshilfen ist es hier wieder etwas weiter entfernt.

    Aber ASR A4.2 gilt ebenfalls für privatwirtschaftliche Tätigkeiten.

    Meine Meinung, dass Corona NICHTS mit Arbeitsschutz zu tun hat, und dass die Arbeitsschutzverordnung ein Mega-Fake ist, bleibt bis heute unangetastet (korrekt wäre Arbeitgebern Ausführungsbestimmungen zum Infektionsschutzgesetz zu geben, inhaltlich identisch mit der Arbeitsschutzverordnung, aber die Verantwortlichkeit ist NICHT im Arbeitsschutz anzusiedeln - dann sind auch die aktuellen Kapriolen in der Argumentation nicht nötig). Aber wenn ich davon ausgehe, dass Arbeitsschutz in der Corona-Pandemie politischer Konsens ist, ist die Schließung der Kantine konsequent. Pausenräume müssen vor schädlichen Einflüssen (nenne ich mal so) geschützt sein [4.1 (7)], und Corona ist ja neuerdings ein schädlicher Einfluss in der Verantwortung des Arbeitgebers.

    Drops gelutscht. Kantine bleibt zu.

    Der Arbeitgeber in Restaurants hat dann andere Probleme...

  • Mag ja sein, dass für mache die Einnahme einer Mahlzeit Arbeit darstellt, aber meiner Meinung nach eher nicht und im Sinne des Unfallversicherungsschutzes ist es ja auch eigenwirtschaftliche Tätigkeit.

    Ihr müsst auch betrachten: wer ist der Betreiber dieser Kantine? Wer stellt die Räumlichkeiten zur Verfügung und wer sagt an, was Sache ist?

    Ein externer Restaurantbetreiber, der zufällig leerstehende Räume auf dem Werksgelände entdeckt hat und mit deinem Arbeitgeber einen Mietvertrag zur Nutzung abgeschlossen hat?

    Oder doch der eigene Arbeitgeber, der den Koch, das Servicepersonal etc. bezahlt und arbeitsrechtliche Pflichten ihnen gegenüber hat?

    Ich habe dann das "Restaurantpersonal" und mein anderes "Firmenpersonal" - wie erkläre ich als Arbeitgeber beider die unterschiedliche Anwendung der Verordnungen? Wie grenze ich die Eingruppierung der Gäste / Mitarbeiter (nicht die des Restaurants...) ein - wann sind es reine Gäste, wann werden diese wieder nur zu meinen Mitarbeitern? Muss ich da eine "geographische Abgrenzung" vornehmen oder reicht die Zeiterfassung als Beleg?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Na ja, der Abschnitt 4.2.2 (8) heißt "Kantinen" und wenn die Arbeitsschutzregel Kantinen ausdrücklich einschließt, vemute ich, dass das schon so gewollt ist.


    Es sind ja auch Hygienekonzepte für Pausen- und Sozialbereiche sowie Sanitärräume gefordert. Alles Bereiche, wo privat verrichtet wird und wo trotzdem der AG die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter sicherstellen muß.

    Bloß:

    Die meisten Kantinen sind verpachtet, sind sie dann noch Teil der Arbeitsstätte oder eine eigene Arbeitsstätte (der Betrieb des Pächters)?

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  • Na ja, der Abschnitt 4.2.2 (8) heißt "Kantinen" und wenn die Arbeitsschutzregel Kantinen ausdrücklich einschließt, vemute ich, dass das schon so gewollt ist.

    Wobei die Regelungen des Bundeslandes hier gegen die Arbeitsschutzregel formuliert sind und neueren Datums sind und dort wird explizit eine Öffnung von Betriebskantinen erlaubt, ohne große Einschränkungen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bloß:

    Die meisten Kantinen sind verpachtet, sind sie dann noch Teil der Arbeitsstätte oder eine eigene Arbeitsstätte (der Betrieb des Pächters)?

    Ist doch ganz einfach:

    Wer ist für den Arbeitsschutz zuständig/verantwortlich? Der Arbeitgeber.

    Wenn die X GmbH die Kantine an Hr. Schnibbel verpachtet ist Hr. Schnibbel für die Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen in der Kantine und die Arbeitsschutzmaßnahmen für seine Angestellten verantwortlich.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Drops gelutscht. Kantine bleibt zu.

    Unsere war nie zu, sondern die ganze zeit legal geöffnet.

    wann sind es reine Gäste, wann werden diese wieder nur zu meinen Mitarbeitern?

    Mitarbeiter in der Kantine sind nur die, die dort beschäftigt sind, also das Kantinenpersonal, alle anderen sind Gäste.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.