Umgang mit Coronavirus

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  • Naja wenn derjenige Kontaktperson 1. Grades ist sitzt er in Quarantäne und zwar amtlich angeornet. Da kann auch dein Arbeitgeber nichts tun. Die Person darf nicht mehr raus es sei denn das Gesundheitsamt sagt etwas anderes.

    Bei Kontaktperson 2. Grades kann dieser (zumindest bei uns) weiterhin zur Arbeit kommen. Zu empfehlen sind dann allerdings Einzelbüro und Verbot der Teilnahme an präsenzveranstaltungen.

    Wenn die Person krank ist, soll sie sich krankschreiben lassen oder von zu hause aus arbeiten (falls möglich)

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  • Stimmt. Die Kontaktperson meldet das ans Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt informiert die Verdachtsperson und ordnet eine Quarantäne daheim und einen Test an.

    Warten auf das Ergebnis. Positv getestet --> krank daheim etc. Negativ getestet kann ein zweiter Test 2 - 3 Tage später angeordnet werden oder das GA gibt die Freigabe arbeiten gehn zu dürfen.

    So arbeiten bei uns die GÄ.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo,

    die Vermutung kommt daher, dass er Kontakt zu einem bestätigten Infizierten hatte? Der Kontakt länger als 15 min angedauert hat, sich beide Personen länger als 30 min im selben Raum mit hoher infektiöser Aerosolkonzentration aufgehalten haben oder direkter Kontakt zu den Sekreten bestanden hat?

    Wenn nicht, dann ist er vorerst Kontaktperson zweiten Grades - keine Ermittlung, keine Testung bei asymptomatischen Personen und keine Maßnahmen außer Kontaktreduktion in den nächsten 14 Tagen...

    Da gibt es seit gestern (14.12.2020) eine neue Info des RKI (es wurde das medizinische Personal aus der Übersicht entfernt):

    14.12.2020 RKI Kontaktpersonenverfolgung

    Daran halten wir uns auch.

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • AG möchte MA, welcher Verdachtsfall ist, weiter auf Arbeit lassen, da er in der Vergangenheit ja schon SARS-CoV-2 positiv und danach irgendwann negativ getestet wurde. Eine Quarantäne sieht er nicht als notwendig an.

    Moin,

    ich kann nicht folgen. Das Gesundheitsamt entscheidet, und diese Entscheidung ist bindend. Der Arbeitgeber hat da erst einmal gar keine Aktien drin. Entweder gibt es eine Anordnung des Gesundheitsamtes oder es gibt sie nicht. Wenn es eine gibt, steht genau drin, was zu tun ist. :/

    Ich sehe gerade das Problem nicht oder stehe auf dem Schlauch.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • also ich mache es mal anders:

    Mitarbeiter Bernd wurde im Mai 2020 SARS-CoV-2 positiv gemeldet. Nun im Dezember 2020 meldet sich benannter Bernd mit dem Verdacht Kontakt zu einer infizierten Person zu haben. Laut meiner Prozesskette

    Bernd hat direkten Kontakt zu Verdachtsfall? --> Ja --> innerhalb der letzten 14 Tage >15min direkter Kontakt --> Ja (Bürokollege) ==> MA in häusliche Quarantäne, FK informieren, Arzt konsolidieren, ggf. GA --> FK recherchiert weitere Infektionskette und informiert HR

    Nun möchte die GF, dass der MA, da ja in Vergangenheit schon mal positiv getestet, nicht in die Quarantäne geht sondern unter den allgemeinen Schutzmaßnahmen in der Verwaltung (Abstand, Maske) weiterarbeitet.

  • Moin,

    Bernd meldet sich beim Arzt/Gesundheitsamt. Die Geschäftsführung hat ab da nichts mehr zu entscheiden, außer in die andere Richtung, dass Benrd vorsorglich zu Hause bleibt. Alles andere liegt nicht im Entscheidungsbereich der Führungskraft. Die Gesundheitsämter haben unterschiedliche Prozessketten, was die Ermittlung von Kontaktpersonen angeht und teilweise auch unterschiedlich Einstufungen (so sieht es nahc außen hin jedenfalls aus). Eine Kontaktnachverfolgungsketten aufzubauen, macht überhaupt keinen Sinn, da die Entscheidung letztendlich wo anders getroffen wird.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • also ich mache es mal anders:

    Mitarbeiter Bernd wurde im Mai 2020 SARS-CoV-2 positiv gemeldet. Nun im Dezember 2020 meldet sich benannter Bernd mit dem Verdacht Kontakt zu einer infizierten Person zu haben. Laut meiner Prozesskette

    Bernd hat direkten Kontakt zu Verdachtsfall? --> Ja --> innerhalb der letzten 14 Tage >15min direkter Kontakt --> Ja (Bürokollege) ==> MA in häusliche Quarantäne, FK informieren, Arzt konsolidieren, ggf. GA --> FK recherchiert weitere Infektionskette und informiert HR

    Nun möchte die GF, dass der MA, da ja in Vergangenheit schon mal positiv getestet, nicht in die Quarantäne geht sondern unter den allgemeinen Schutzmaßnahmen in der Verwaltung (Abstand, Maske) weiterarbeitet.

    Mal ab von Guudsje : Ihr habt einen Prozess, der validiert ist (in irgend einer Form). Wenn Scheff abweicht, dann muss er den Prozess ändern, alles Andere macht seine komplette Regierungstätigkeit zur Clownerei. Das sollte ihm mal (diplomatisch) beigebracht werden.

    Es ist medizinisch/wissenschaftlich NICHT abgesichert, dass ein ehemaliger Erkrankter (oder Geimpfter) kein Verbreiter des Virus sein kann!

    So viel zum sachlichen Argument. Es sei denn, der Scheff legt das nun qua order Mufti fest: "Ehemalige Infizierte aus April 2020 können im Dezember 2020 nicht mehr ansteckend sein." Das darf er - mit allen Konsequenzen für seine Reputation in der Belegschaft. An den Vorgaben durch das Gesundheitsamt ändert seine Einschätzung natürlich nichts.

    Bei uns gilt eine ehemalige Infektion nicht als Unterscheidungsmerkmal. Die ehemals Erkrankten halten sich am penibelsten an die Hygieneregeln (sind die besten Positivbeispiele an Disziplin), und verhalten sich nicht wie "Ich hatte schon, ich darf jetzt alles".

    Beide ehemals Erkrankten wünschen sich die Seuche ihren schlimmsten feinden nicht an den Hals. Sie sind physisch wie psychisch deutlich gezeichnet.

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz (15. Dezember 2020 um 15:31)

  • Ihr habt einen Prozess, der validiert ist (in irgend einer Form). ...neue GF (Firmenübernahme), die die Prozesse so noch gar nicht kennt

    Es ist medizinisch/wissenschaftlich NICHT abgesichert, dass ein ehemaliger Erkrankter (oder Geimpfter) kein Verbreiter des Virus sein kann!...meine Worte

    Ich bin extern und habe nun mein Gesagtes nochmals zu digitalem Papier gebracht und habe meine Bedenken bzgl. der formulierten Vorgabe geäußert. Vielleicht formuliert man um oder halt nicht. I'm out!

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  • Hallo,

    ich persönlich auch immer (sofern vorhanden) den Betriebsarzt (Arbeitsmediziner) ins Boot holen. Der kann womöglich auch noch weitere oder andere sachliche Argumente aus Medizinischer Sicht beitragen.

    Gruß

    Mattes

  • Es ist medizinisch/wissenschaftlich NICHT abgesichert, dass ein ehemaliger Erkrankter (oder Geimpfter) kein Verbreiter des Virus sein kann!

    Es soll auch schon Mehrfachinfektionen gegeben haben. Mehrfach im Sinne von wiederholter Coronainfektion!
    (Ich meine ich hätte das mal im Ärzteblatt gelesen, ich schau mal)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Es soll auch schon Mehrfachinfektionen gegeben haben. Mehrfach im Sinne von wiederholter Coronainfektion!
    (Ich meine ich hätte das mal im Ärzteblatt gelesen, ich schau mal)

    Ja, ist aber auch nicht letztendlich gesichert. Wie auch immer: durchgemachte Infektion ist aktuell KEIN Freifahrtschein. In Zukunft wird sie das sein (mit und ohne Infektion).

    Es wird auch irgendwann Diskriminierung zwischen Geimpften und nicht Geimpften geben müssen, z.B. beim Zutritt zu medizinischen oder Pflegeeinrichtungen als Besucher. Als Patient sollte eine Besenkammer ohne Licht für diese Leute reserviert sein :cursing:

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  • Hallo,

    aus dem Bundestag in Sachen Coronavirus:

    03. COVID-19 als Berufskrankheit

    Arbeit und Soziales/Antwort

    Berlin: (hib/CHE) Eine durch COVID-19 verursachte Erkrankung kann eine Berufskrankheit (BK) im Sinne der Nummer 3101 der Berufskrankheitenliste sein. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24982) auf eine Kleine Anfrage (19/24562) der Fraktion Die Linke. Entsprechend der Bezeichnung der BK Nummer 3101 setze die Anerkennung voraus, dass die Betroffenen "im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt" waren. Bei diesen Tätigkeiten sei typischerweise von einem deutlich erhöhten Infektionsrisiko auszugehen. "Die Aufzählung ist aber nicht abschließend, sodass auch in anderen Berufszweigen eine Anerkennung als Berufskrankheit grundsätzlich möglich ist. Voraussetzung hierfür ist, dass vergleichbare Infektionsrisiken mit COVID-19 wie im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium festgestellt werden", heißt es in der Antwort. Um dies zu prüfen, habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verschiedene Stellen und Einrichtungen wie das Robert-Koch-Institut, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und die Landesgesundheitsämter der großen Flächenstaaten um Daten gebeten.

    In den Tätigkeiten, in denen derzeit keine Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit möglich ist, ist nach Angaben der Regierung jedoch die Anerkennung als Arbeitsunfall möglich. Hierdurch werde ebenfalls das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung eröffnet, so die Bundesregierung.

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/249/1924982.pdf

    und

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/245/1924562.pdf

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Ich bin auf der Suche nach der Quelle, um das gepostete zu belegen.
    Das Stelle ich nach dem Kommentar aber jetzt ein.

    Ja, den Link gab es auch in einem der Threads, viel Spaß beim

    Suchen zwischen den tausenden von Beiträgen...

    Wenngleich es tatsächlich solche Fälle gab, gab es auch andere

    Meldungen, ebenfalls im Ärzteblatt:

    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/11…CoV-2-bei-Affen

    Man bedenke aber den Stand der Veröffentlichung, da kann

    die Forschung heute deutlich weiter sein.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    Ja, den Link gab es auch in einem der Threads, viel Spaß beim

    Suchen zwischen den tausenden von Beiträgen...

    Wenn man weiß, wie man suchen muß kann es relativ schnell gehen. (Ich habe in meinen Mails gesucht, nicht im Forum)

    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/11…76c000532bf68ad

    Man bedenke aber den Stand der Veröffentlichung, da kann

    die Forschung heute deutlich weiter sein.

    100% Zustimmung!

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Dann steht der Integration der COVID19-Prophylaxe im Arbeitsschutz nichts mehr entgegen....

    Wobei dies eine lose-lose-Situation ist.

    Lose 1: Mitarbeiter wird als Arbeitsunfall anerkannt. Arbeitgeber konnte per Defintion die Wirksamkeit seiner Maßnahmen NICHT nachweisen: Tritt in Hintern. Lose.

    Lose 2: Arbeitgeber konnte die Wirksamkeit seiner Maßnahmen nachweisen. Mitarbeiter wird nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Lose.

  • Hallo,

    wer FFP2 Masken vom Bund hat, sollte sich diese mal ansehen.

    Heute geistern Meldungen bzw. Warnungen rum, u.a. ausgehend

    von der AWO Westfalen, die vor den beschafften Masken vom Bund

    warnen. Da würde es wohl u.a. Probleme mit der Qualität geben.

    Siehe z.B.:

    https://www1.wdr.de/nachrichten/ru…geheim-100.html

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010