Hallo liebe Gemeinde,
ich habe eine Gefährdungsbeurteilung zusammen mit einer Sozialpädagogin durchgeführt. Dabei ging es um den Arbeitsplatz.
Die SP haben kein eigenes Büro. Die haben gar keinen festen (Bild)Arbeitsplatz. Haben aber 65% Bildschirmarbeit. Dazu kommen
noch Einzeltherapiegespräche und Gruppengespräche.
Für jede Tätigkeit müssen diese sich einen freien Arbeits- bzw. Bildschirmplatz (PC) suchen. Sie haben somit auch keinen Schreibtisch oder Schrank, indem diese dann Unterlagen etc. abschließen können.
Ich suche jetzt verzweifelt eine gesetzliche Anforderung für das Anrecht auf einen Arbeitsplatz. Gibt es das?
Brauch bitte ein paar Argumentationshilfen.