ArbStättVO - Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben

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  • Hallo liebe Gemeinde,


    ich habe eine Gefährdungsbeurteilung zusammen mit einer Sozialpädagogin durchgeführt. Dabei ging es um den Arbeitsplatz.

    Die SP haben kein eigenes Büro. Die haben gar keinen festen (Bild)Arbeitsplatz. Haben aber 65% Bildschirmarbeit. Dazu kommen

    noch Einzeltherapiegespräche und Gruppengespräche.

    Für jede Tätigkeit müssen diese sich einen freien Arbeits- bzw. Bildschirmplatz (PC) suchen. Sie haben somit auch keinen Schreibtisch oder Schrank, indem diese dann Unterlagen etc. abschließen können.


    Ich suche jetzt verzweifelt eine gesetzliche Anforderung für das Anrecht auf einen Arbeitsplatz. Gibt es das?

    Brauch bitte ein paar Argumentationshilfen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Was willst Du den argumentieren?


    Wie muss ich mir den die Arbeit vorstellen? Stehen überall, allgemeinverfügbare, Schreibtische mit Bildschirmen rum?

    Hat jede Person einen Laptop und kann arbeiten wo sie will?!?!


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Nein.

    Die müssen sich dann ein nicht besetztes Büro suchen oder fragen, ob sie sich im Schwesternzimmer an den PC setzen dürfen. Die haben einfach keinen festen Arbeitsplatz. z.B. wenn ich im Urlaub bin, könnten die meinen Platz benutzen. Die haben auch keinen eigenen PC oder Tablets etc.

    Die haben nix.

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    Gruß Mick

  • Freiberufler? Externe Kräfte? MA des Hauses?


    Also es können demnach ja eigendlich nur MA des Hauses sein. In diesem Fall muss natürlich jeder vom AG zur Verfügung gestellter Arbeitsplatz der ArbStättV entsprechen. Erforderliche Arbeitsmittel müssen vom AG zur Verfügung gestellt werden. Das heißt aber keinesfalls, dass jeder einen Anspruch auf einen eigenen Rechner haben muß.


    Augenscheinlich scheint ja auch keine Notwendigkeit für eine papierlastige Dokumentation zu bestehen...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD ()

  • Augenscheinlich scheint ja auch keine Notwendigkeit für eine papierlastige Dokumentation zu bestehen...

    Das ist hier jetzt auch nicht das Thema.


    Entscheidend ist doch aber, dass die Pädagogen Einträge in die digitale Akte tätigen sollen, Gesprächsmitschriften, möglicherweise analog zum Gespräch Diagnosen anderer Therapeuten und Ärzten lesen etc. haben aber weder ein eigenes Büro oder einen eigenen PC Arbeitsplatz. Noch nicht einmal einen eigenen Schrank zum Wegschließen von datenschutzrelevanten Unterlagen.

    Ich möchte den AG dazu bewegen, dass die SP ein eigenes Büro erhalten, oder wenigstens einen eigenen Schreibtisch....

    Dazu benötige ich Futter...

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  • Ich tu jetzt mal böse (bin ich aber gar nich!) - spiele also mal Chef!


    "Herr M.: Alle Akten liegen digital vor, wir sind ein nahezu papierloser Betrieb wie Sie wissen! Alle patientenrelevante Daten sind zwingend in der Patientenakte zu hinterlegen. Eine davon losgelöste Verarbeitung und/oder Speicherung von Daten ist gem. unserer Datenschutzrichtlinien untersagt. Alle Beschäftigten haben jederzeit Zugang zu von ihnen benötigten Arbeitsmitteln. Sollten hier Mängel oder Engpässe auftreten, bin ich Ihnen für entsprechende Hinweise sehr dankbar. Wir werden nötigenfalls die Anzahl unserer Arbeitsstationen ausbauen. Selbstverständlich sind all unsere Bildschirmarbeitsplätze, auch dank Ihrer hervorragenden Beratung, gem. ArbStättV ausgerüstet. Nur der Form halber sei noch einmal erwähnt, dass alle Beschäftigten ihr Einverständnis zu dieser modernen Arbeitssituation mit UNterzeichnung des Anstellungsvertrages erteilt haben. Nichtsdestotrotz bin ich Ihnen für Ihre Hinweise dankbar. Und Sie wissen ja, meine Tür steht Ihnen jederzeit offen."



    Also bezgl. Futter: Da wirst Du bei der Suche im Bereich Arbeitsschutz wahrscheinlich verhungern...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin


    ansatzweise steht da was bei KomNet.

    Ansonsten würde ich über die Anforderung eines Bildschirmarbeitsplatz gehen, die sind ja ganz gut in der DGUV-I-215-410 zusammengefasst. (ok leider nicht verbindlich...wissen das die Chefs ?)


    Beim ASTA der BAuA gibt es bereit eine Arbeitsgruppe für moblie Arbeit, die Anforderungen und Zeitbegrenzung, abhängig vom moblien Endgerät und die Tätigkeiten daran, definiert.

    Aber bis daraus ein Schrift resultiert wird es leider noch eine Weile dauern.................

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Hi,


    unter dem Gesichtspunkt, dass es durchaus lege artis ist, dass den Beschäftigten nur ein Rollcontainer zur Verfügung steht, mit dem Sie einen freien Arbeitsplatz aufsuchen, bezweifle ich, dass Du entsprechendes Futter findest.


    Und wenn die vom SP genutzten Arbeitsplätze weit auseinanderliegen, lässt sich das mit dem Rollcontainer auch nicht realisieren.

    Ansonsten wäre der Rollcontainer ein Ansatz.


    lg


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Ich tu jetzt mal böse (bin ich aber gar nich!) - spiele also mal Chef!


    "Herr M.: Alle Akten liegen digital vor, z

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Das habe ich befürchtet. Nix in der Hand. Dann kann ich nur eine reine Empfehlung aussprechen, ohne rechtliche Begründung. Aufgrund der räumlichen Situation wird dann nix passieren.


    Danke Michael

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  • Ich danke allen Teilnehmern

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    Gruß Mick

  • Für jede Tätigkeit müssen diese sich einen freien Arbeits- bzw. Bildschirmplatz (PC) suchen. Sie haben somit auch keinen Schreibtisch oder Schrank, indem diese dann Unterlagen etc. abschließen können.

    sind das Unterlagen mit Patientendaten? Vielleicht wird ja der Datenschutz dein Freund? Wer darf die Unterlagen einsehen und wie wird verhindert, daß andere sie einsehen können?

  • Was sagt denn eure psychische Gefährdungsbeurteilung dazu? Die hat bei einem mir bekannten Betrieb dazu geführt, dass Beschäftigte, die eine ähnliche Situation hatten wie eure Therapeuten (sich auch immer freie Plätze bzw. Räume suchen mussten) feste Arbeitsplätze eingerichtet bzw. zugewiesen bekamen (Anlass der Durchführung der Beurteilung war übrigens dort die hohe Personalfluktuation in der betroffenen Abteilung...).

  • :thumbup::44::Lach::44::Lach::44::44::44::Lach::44::44::Lach::thumbup:


    psychische Gefährdungsbeurteilung. Der war echt gut.:thumbup:

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  • :thumbup::44::Lach::44::Lach::44::44::44::Lach::44::44::Lach::thumbup:


    psychische Gefährdungsbeurteilung. Der war echt gut.:thumbup:

    Ich glaube das war ernst gemeint....


    Egal wo man mit diesem Argument kommt, ist die Reaktion irgendwie gleich...woran das wohl liegt.


    Aber mal ehrlich, wenn du dir immer einen Platz suchen musst und meist Pech hast.....hat was von Wertschätzung und dem Gefühl - wollen und brauchen die mich überhaupt?


    Deshalb finde ich den Ansatz vom MrH gar nicht so verkehrt.


    SG


    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

    Einmal editiert, zuletzt von Sven H. ()

  • Hey, es gibt Unternehmen, da wollen die Leute genau so arbeiten! Wenn ich dies tue und feststelle, das funktioniert nicht, Stichwort: Fluktuation, dann kann ich natürlich entsprechende Maßnahmen treffen.


    Die Eingangsfrage war allerdings die nach einem Rechtsanspruch auf ein eigenes Büro/einen festen Arbeitsplatz. Diesen kann ich aus dem Arbeitsschutzrecht nicht ableiten.


    In diesem Sinne

    Der Michael

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  • Die Eingangsfrage war allerdings die nach einem Rechtsanspruch auf ein eigenes Büro/einen festen Arbeitsplatz. Diesen kann ich aus dem Arbeitsschutzrecht nicht ableiten.

    Guten Morgen

    Bin da ganz bei MichaelD. Ich kenne viele Firmen (auch unsere) mit Springerplätzen/Springerbüro. Einen Rechtsanspruch zu einem festen Büroarbeitsplatz kenne auch ich nicht.

    Gruß Martin


  • Guten Morgen

    Bin da ganz bei MichaelD. Ich kenne viele Firmen (auch unsere) mit Springerplätzen/Springerbüro. Einen Rechtsanspruch zu einem festen Büroarbeitsplatz kenne auch ich nicht.

    Gruß Martin

    Ich bin ja bei Euch. Würde ich ja auch so machen bzw. habe ich ja in meiner GBU (ein kleiner Teil davon sind auch die psychischen Belastungen) auch so gemacht. Aber eine ausführliche GBU mit Fragebogen etc. wird nur von und über die GL durchgeführt. Vorgegebene im Vorfeld festgelegte Fragen, so dass die Antworten und Auswertungen auch ein "gewünschtes" Ergebnis zeigen. Mit dem Ergebnis, dass nur 30% sich beteiligen. Aber pssss, das habe ich nie gesagt.

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  • Ich bin ja bei Euch. Würde ich ja auch so machen bzw. habe ich ja in meiner GBU (ein kleiner Teil davon sind auch die psychischen Belastungen) auch so gemacht. Aber eine ausführliche GBU mit Fragebogen etc. wird nur von und über die GL durchgeführt. Vorgegebene im Vorfeld festgelegte Fragen, so dass die Antworten und Auswertungen auch ein "gewünschtes" Ergebnis zeigen. Mit dem Ergebnis, dass nur 30% sich beteiligen. Aber pssss, das habe ich nie gesagt.

    Mick,


    hilf mir mal. Ich verstehe den Zusammenhang zwischen dieser Aussage und meiner von Dir zitierten Ausführung so gar nicht?!?!?!?


    Gruß

    Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Das können wir gerne mal offline diskutieren. Nicht hier in der Öffentlichkeit. Hab ich Deine Telefonnummer?

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