Zum einen: am Mobiltelefon zu tippen ist etwas mühsam. Bitte um Entschuldigung, von wenn Wörter daneben gehen, und ich das nicht bemerke.
Zum Anderen: DGUV Information 203-047
Vielleicht (?) schreiben wir an einander vorbei?
Eine Sache ist die umfassende Profession PSAgA in jedem Fall richtig beraten zu können. Da bin ich nicht.
Eine andere Sache ist, in einem standardisierten, festgelegten System vorhandene Lösungen anzuwenden.
Das sollte JEDER können, und genau hier ist die SiFa gefragt: sie sollte dies Lösungen kennen oder recherchieren können.
Wenn ein Hilfsarbeiter etwas montieren soll, und es gibt eine Gefährdung durch Absturz, deren Risiko nur mit PSAgA reduzierbar ist, muss diese PSAgA zur Verfügung gestellt werden, und unterwiesen werden.
Erforderlich ist:
- die Sichtprüfung durch den Mitarbeiter (DGUV V1 §30(2)). Da jeder Schaden zu melden ist, ist die Beurteilung seitens des Arbeitnehmers obsolet.
- die korrekte Verwendung der PSAgA laut DGUV I 203-047.
Auswahl, Rettungskonzept, regelmäßige Prüfung durch befähigte Person usw. sind klar Arbeitgeber-Pflichten, die teilweise knifflig zu erfüllen sind, und einer kompetenten Beratung bedürfen. Zwischen Eingangstür der Firma und dem Abmarsch zur Durchführung der Arbeit, ist für den Hilfsarbeiter X das alles kein Thema. Der muss nur wissen, was ER zu tun hat. Das sollte ihm jeder unterweisen können, der am Handy mit Wischgesten einen Forumsbeitrag inklusive Tippfehler und KI-Aussetzern schreiben kann - auch ohne Ausbilder-Befähigung.
P.S. lieber Frank, bitte zweifeln wir uns gegenseitig die Kompetenzen nicht an, ich könnte das auch. Jeder sollte seine eigenen Grenzen kennen, nicht die Grenzen der Anderen postulieren.