PSAgA - Ausbildung zum Ausbildenden nach DGUV G 312-001

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  • Zum einen: am Mobiltelefon zu tippen ist etwas mühsam. Bitte um Entschuldigung, von wenn Wörter daneben gehen, und ich das nicht bemerke.


    Zum Anderen: DGUV Information 203-047


    Vielleicht (?) schreiben wir an einander vorbei?


    Eine Sache ist die umfassende Profession PSAgA in jedem Fall richtig beraten zu können. Da bin ich nicht.


    Eine andere Sache ist, in einem standardisierten, festgelegten System vorhandene Lösungen anzuwenden.


    Das sollte JEDER können, und genau hier ist die SiFa gefragt: sie sollte dies Lösungen kennen oder recherchieren können.


    Wenn ein Hilfsarbeiter etwas montieren soll, und es gibt eine Gefährdung durch Absturz, deren Risiko nur mit PSAgA reduzierbar ist, muss diese PSAgA zur Verfügung gestellt werden, und unterwiesen werden.


    Erforderlich ist:

    - die Sichtprüfung durch den Mitarbeiter (DGUV V1 §30(2)). Da jeder Schaden zu melden ist, ist die Beurteilung seitens des Arbeitnehmers obsolet.

    - die korrekte Verwendung der PSAgA laut DGUV I 203-047.


    Auswahl, Rettungskonzept, regelmäßige Prüfung durch befähigte Person usw. sind klar Arbeitgeber-Pflichten, die teilweise knifflig zu erfüllen sind, und einer kompetenten Beratung bedürfen. Zwischen Eingangstür der Firma und dem Abmarsch zur Durchführung der Arbeit, ist für den Hilfsarbeiter X das alles kein Thema. Der muss nur wissen, was ER zu tun hat. Das sollte ihm jeder unterweisen können, der am Handy mit Wischgesten einen Forumsbeitrag inklusive Tippfehler und KI-Aussetzern schreiben kann - auch ohne Ausbilder-Befähigung.


    P.S. lieber Frank, bitte zweifeln wir uns gegenseitig die Kompetenzen nicht an, ich könnte das auch. Jeder sollte seine eigenen Grenzen kennen, nicht die Grenzen der Anderen postulieren.

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  • Vielleicht (?) schreiben wir an einander vorbei?

    Sehe ich auch so. Die Fragestellung ging speziell um die DGUV G 312-001 und nicht um eine deiner Unterweisungen auf Baustellen.

    Ich kann Dich auch trösten... Dir vielleicht ein kleines niedliches Einhorn schenken? Oder vllt Sandförmchen?

    Müssen wir uns auf so ein Niveau herab lassen ? Denke als seriöser Sachverständiger kannst du auch anders schreiben.


    Gebe Dir aber fachlich recht. Die Unterweisung gemäß DGUV G 312-001 sollte von Speziallisten durchgeführt werden und übersteigt die Fähigkeit einer gewöhnlichen SiFa.

  • Satzbau, Grammatik, selbst simple Groß-Klein-Schreibung wird übrigens nicht über die BG Bau versichert.

    Ich bin übrigens kein Ing., sondern Meister. Zudem noch Sachverständiger und gerichtlich zugelassener Gutachter seit 2013.

    Da stimme ich Jeske zu. Das geht sicherlich höflicher!


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • P.S. lieber Frank, bitte zweifeln wir uns gegenseitig die Kompetenzen nicht an, ich könnte das auch. Jeder sollte seine eigenen Grenzen kennen, nicht die Grenzen der Anderen postulieren.

    Moin zzz,


    ich kann Deine Kompetenz gar nicht anzweifeln, da ich Dich ja nichg kenne, aber Du hast hier ein vereinfachtes Bild eines komplexen Themengebietes gezeichnet, dass ich so nicht mittragen kann.


    Mir selbst fehlt die Kompetenz, PSAgA fachgerecht zu unterweisen, auch wenn es eine Thematik ist, in der ich mich gerne bewege. Ich traue mir eine solche Unterweisung nicht zu, da ich noch nie im Gurtzeug war, auch wenn ich in der Theorie schon alles x-mal durchgekaut und bei vielen Unterweisungen dabei war. Aber da ich ja sowieso keine SiFa bin, muss ich das auch nicht können. :)


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Zudem fordert der DGUV Grundsatz 312-001 vom Ausbildenden auch die Vorstellung von entsprechenden Exponaten (Fundus). Also nicht nur ein paar Karabiner, sondern auch Gurttypen, einkürzbare Verbindungsmittel, Höhensicherungs- und Rettungsgeräte, mitlaufende Auffanggeräte, Seile usw.

    Wo steht das in der DGUV G 312-001?

    Unter 5.2.Durchführung von Übungen steht:

    es müssen Systeme und Komponenten zum Üben und Begutachten zur Verfügung stehen, die im späteren Einsatz zur Anwendung kommen.

    Sehe hier Klärungsbedarf

    Einmal editiert, zuletzt von jeske ()

  • Hallo,


    man sollte jetzt wieder runterfahren.

    Und sich auf den Kern des Threads konzentrieren,

    der sicherlich nicht die gegenseitige Absprache

    von Qualifikationen oder andere "Nettigkeiten"

    beinhaltet.


    Wo solche Nebenkriegsschauplätze zuletzt hingeführt

    haben, konnten einige User hier miterleben. Nämlich

    in eine umfassende "Erklär- und Rechtfertigungsdebatte"

    via persönlicher Nachrichten....:032:

    .....und das nicht zum ersten Mal.


    Akzeptieren wir einfach die unterschiedlichen Meinungen,

    selbst wenn man das für fachlich falsch hält.


    Schönen Feiertag noch....


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • man sollte jetzt wieder runterfahren

    Ich stimme Ihnen zu Herr Schmeisser, jedoch wenn es an Stil mangelt sollte man darauf aufmerksam machen!


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Gefragt ist wertschätzende Kommunikation, passt doch!

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Hallo,


    Ja. sicherlich. Auseinandersetzungen gab es hier

    in der Vergangenheit auch schon. Nicht selten

    war ich maßgeblich daran beteiligt :saint:


    Doch es muss dann auch wieder gut sein. Ich sehe

    hier aber bisweilen anderen Entwicklungen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • OK, was mich angeht: PSA und Einsatzbereich/Arbeitssystem sind vor Ort. Beschädigte PSA wird nicht bewertet, sondern ausgesondert und der Prüfung durch Befähigte zugeführt.


    Es gibt aber konkrete Hinweise, dass der Prüfer eines Subs korrupt ist, oder dass die Prüfungen Fake sind. Die PSA hat ihre definierte Maximalhaltbarkeit hinter sich, der Umgang damit rechtfertigt auch keine maximale Einsatzzeit (wird jedem Wetter ausgesetzt, auch wenn nicht in Verwendung). Die ältesten Gurte/Verbindungsmittel sind von 2002, Einige von 2006, aber auch fast alle Neueren sind von der Zeit her durch.


    Alle diese Gurte aus historischer Produktion und viele Verbindungsmittel sind mit aktuellem Brief und Siegel (aus Metall) versehen. Hier greift meine fehlende Qualifikation die Prüfung als Fake abzulehnen, oder als korrekt anzuerkennen.


    Wo und wie sie das Material, vorausgesetzt, es sei in Ordnung, eingesetzt wird, ist vor Ort auf jeden Fall darstellbar.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Die ältesten Gurte/Verbindungsmittel sind von 2002, Einige von 2006, aber auch fast alle Neueren sind von der Zeit her durch.

    Kann mich dunkeln erinnern, dass Gurte bei PSAgA nicht älter als 8 Jahre sein dürfen. Angeblich sind sie aus dem selben Material, wie Anschnallgurte im Auto. Also , wer tauscht seine Anschnallgurte im Auto?:Lach:

  • Aber da ich ja sowieso keine SiFa bin

    Fachwissen wäre ja schon mal da. Vielleicht solltest Du nochmals nachdenken. ;)

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • PSAgA Alter: die Belastungen sinda anders... Aber es gibt auch Grenzen bei der Lagerdauer. Material könnte gleich sein, aber die Verarbeitung ist anders.


    Wahrscheinlich ist die Grenze reines Marketing, aber sie ist nun mal formuliert und von der BG mit ins Regelwerk aufgenommen worden.

  • Kann mich dunkeln erinnern, dass Gurte bei PSAgA nicht älter als 8 Jahre sein dürfen. Angeblich sind sie aus dem selben Material, wie Anschnallgurte im Auto. Also , wer tauscht seine Anschnallgurte im Auto?:Lach:

    Fast richtig.


    Gurte und Bandschlingen sollten spätestens nach 6-8 Jahren ausgesondert werden.

    Bandfalldämpfer nach 5 Jahren.

    Seile nach spätestens 10 Jahren.

    Wichtig ist auch die Verwendungshäufigkeit. Ein deutscher Hersteller im oberen Preissegment sagt bei täglicher Benutzung 1 Monat und bei einer Nutzung pro Monat max. 6 Jahre Gebrauchsdauer für seine Sachen.


    PSAgA Alter: die Belastungen sinda anders... Aber es gibt auch Grenzen bei der Lagerdauer. Material könnte gleich sein, aber die Verarbeitung ist anders.


    Wahrscheinlich ist die Grenze reines Marketing, aber sie ist nun mal formuliert und von der BG mit ins Regelwerk aufgenommen worden.

    Ja die Grenzen sind mitlerweile reines Marketing geworden :wacko:

    Ein Gurt von heute kann bei richtiger und sauberer Benutzung bestimmt mehr als 20 Jahre genutzt werden und erfüllt dann immer noch die Vorgaben von heute.

  • Gurte und Bandschlingen sollten spätestens nach 6-8 Jahren ausgesondert

    Die Gebrauchsdauer ist die Zeitspanne, in der die Funktionstüchtigkeit von persönlichen Schutzausrüstungen erhalten bleibt. Sie beginnt ab dem Herstellungsdatum. Die Gebrauchsdauer ist von den jeweiligen Einsatzbedingungen abhängig; die Angaben der Gebrauchsanleitung sind zu beachten.

    Nach heutigen Erkenntnissen geht man davon aus , dass ein Auffanggurt, bei sachgerechter Lagerung mindestens 6 Jahre gut verwendbar ist. (siehe DGUV Regel 112-198 )
    Dann ist dieser Ablegereif. Das heißt, dass du spätestens im siebenten Jahr für Ersatz sorgen musst. (auch wenn er nie benutzt wurde!) Die Berufsgenossenschaften achten , bei Bedarf, sehr auf die jährliche Prüfung, und wollen auch den Nachweis dafür sehen.

    Die Haltbarkeit sollte durch die entsprechende jährliche Prüfung auch festgestellt werden. Vor jeder Benutzung ist auch noch die Sichtprüfung wichtig.

    Wenn hier am falschen Ende gespart wird kann dies böse enden.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hallo zusammen

    Fakt ist erstmal das Ausbildende über umfangreiche theoretische Kenntnisse verfügen müssen, des Weiteren müssen die Ausbildender über praktische Fähigkeiten verfügen.

    Es geht hier um die Risikogruppe 3, also schwere bleibende Gesundheitsschaden / Tod, da sollte jedem bewußt sein das man einen Befähigungsnachweis erbringen muß.

    Bei den Feuerwehren ist dieses zur Zeit offensichtlicher geregelt, diese geben vor das jeder aktive Ausbilder „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ eine praktische Fortbildung von mindestens 72 Stunden pro Jahr zu absolvieren. Diese Stunden sind entsprechend nachzuweisen (z.B. in einem Nachweisbuch). Geleistete Einsatzzeiten sind vergleichbar anzurechnen.

    Ich habe über meinen Kontakt, welche an der DGUV Grundsatz 312-001 mitgearbeitet hat eine Rückmeldung erhalten. Danach ist es zu erwarten, dass im Zuge der Überarbeitung des Grundsatzes darauf genauer eingegangen wird ( also auch Stunden genant werden).

    Gruß

    MST

  • Hallo zusammen.


    Ich finde Euch immer als sehr anregend und manchmal auch belustigend, bzw. belustigend anregend!

    Aus vielen Beiträgen gab es schon Erkenntnisse, welche ich so auch noch nicht betrachtet hatte.

    Vielen lieben Dank dafür!


    Viele hier kennen mich persönlich und wissen genau, dass ich grade bei PSAgA keinen Spaß mache!

    Daher entschuldige ich mich für diese Kommunikation. Ich kann Euch gerne auf viele weitere Beiträge hinweisen, welche mit der Suchfunktion einfach zu finden sind und ich bereits 2012 hier eingestellt habe ;)


    Ich bin im fast täglichen praktischen Einsatz, halte Fachvorträge auf Kongressen (z. B. TAS) und bin immer wieder erschüttert, wie mit diesem Thema in der Fläche umgegangen wird!


    Sofern keine sehr umfangreiche Erstausbildung stattgefunden hat (theoretische Schulung mit anschließender praktischer PSA-Gewöhnung, Fallversuchen, Rettung usw.), wird es interessant und sehr problematisch.


    Daher mag meine Kommunikation nicht immer angemessen, jedoch aus meiner Sicht notwendig sein!


    An meinem ersten Tag bei den Schweizern musste ich (alles unter Aufsicht und zusätzlicher Sicherung) auf einen 80m-Kran klettern. Dann 50m weiter auf den Ausleger, Ausrüstung nochmals prüfen und "dem Tod entgegenspringen".

    Von 40 angemeldeten Teilnehmern, bleiben vllt danach noch 10 übrig. Viele haben es unterschätzt und gingen nicht einmal dort bis zum Ende hoch. Die fahren dann direkt heim. Danach beginnt der eigentliche Spaß!


    Ich habe keine Probleme mit 100, 200 oder 300m Höhe.


    Mich "pisst" es als Sifa jedoch sehr an, wie selbst bei geringen Höhen mit dem Thema PSAgA umgegangen wird. Das ist etwas völlig anderes!


    Hier wird immer ein Gefühl von Sicherheit vermittelt, welches definitiv nicht gegeben ist!


    Mein Tipp:

    Lasst als Laien die Finger davon und sucht, wie in den UVVn gefordert, andere kollektive Schutzmaßnahmen. Falls dieses nicht möglich ist, holt Euch Experten vor Ort!


    PS: Ich bin auslastungstechnisch nicht verfügbar! Kann aber gerne Kontakte vermitteln.


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    4 Mal editiert, zuletzt von Globetrotter ()